Finanzierung sozialer Projekte, Dienste und Einrichtungen

Aktion Mensch Stiftung
Die Aktion Mensch Stiftung wurde 1991 von den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und dem ZDF gegründet und fördert mit ihren Erträgen aus dem Stiftungskapital seit dem 01.04.2024 mit dem Förderprogramm “Inklusion durch Digitalisierung" insbesondere Projekte, in denen Konzepte zur digitalen Teilhabe erarbeitet, erprobt und mit Kooperationspartnern ausgerollt oder skaliert werden.

Über das digitale Antragssystem der Stiftung können im ersten Schritt kurze Konzeptskizzen eingereicht werden.
Diese Antragsskizze wird von Mitarbeiter*innen des Gesamtverbandes geprüft und fachlich bewertet. Bei einem positiven Votum wird die Skizze der Stiftung vorgelegt, die im Folgenden darüber entscheidet, ob die Projektidee zur Antragstellung zugelassen wird.
Nach positiver Rückmeldung und Freischaltung durch die Stiftung kann entweder eine bis zu 1-jährige Planungsphase (Zuschuss bis 50 Tausend Euro) oder direkt ein Modellprojekt (Zuschuss bis 600 Tausend Euro, Laufzeit bis 3 Jahre) beantragt und gefördert werden.
Über den Antrag entscheiden dann nacheinander zunächst der ehrenamtliche Vorstand und abschließend der zweimal jährlich tagende Stiftungsrat.