Finanzierung sozialer Projekte, Dienste und Einrichtungen
Aktion Mensch Stiftung
Die Aktion Mensch Stiftung wurde 1991 von den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und dem ZDF gegründet und fördert mit ihren Erträgen aus dem Stiftungskapital Modellprojekte zur Inklusion behinderter Menschen auf der Bundesebene in den Schwerpunkten Innovation, Skalierung, Vernetzung und Forschung.
Für die anspruchsvolle Antragstellung, bei der eine Förderung mit bis zu 1 Mio. Euro in einem Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung steht, reichen Paritätische Mitgliedsorganisationen eine Projektskizze zunächst über das Antragssystem der Stiftung ein. Die Antragsskizze wird von Mitarbeit*innen des Gesamtverbandes geprüft und fachlich bewertet. Bei einem positiven Votum wird die Skizze der Stiftung vorgelegt, die im Folgenden darüber entscheidet, ob die Projektidee zur Antragstellung zugelassen wird. Es folgen die Ausformulierung des Antrages sowie ein mindestens eintägiger Wirkungsworkshop gemeinsam mit Antragsteller*in und Paritätischem Gesamtverband in der Geschäftsstelle der Stiftung in Bonn. Über den Antrag entscheiden dann nacheinander zunächst der ehrenamtliche Vorstand und abschließend der zweimal jährlich tagende Stiftungsrat.