Finanzierung sozialer Projekte, Dienste und Einrichtungen
Fördermöglichkeiten mit Unterstützung des Paritätischen Gesamtverbandes
Aktion Mensch – Das Wir gewinnt
Die Aktion Mensch fördert mit den Erlösen aus ihrer Lotterie monatlich bis zu 1.000 Einrichtungen, Projekte und Initiativen. Inzwischen fließen jährlich über 200 Mio. Euro der Aktion Mensch in unterschiedliche Projekte der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe sowie in Aufklärungsmaßnahmen, hiervon profitieren auch die Paritätischen Mitgliedsorganisationen.
Mehr erfahrenGlücksSpirale
Die Lotterie GlücksSpirale feierte im April 2020 ihr 50-jähriges Bestehen. Gewinner der GlücksSpirale über die fünf Jahrzehnte hinweg war und ist immer auch die Gesellschaft – also jeder von uns, denn die Lotterie GlücksSpirale fördert jährlich hunderte gemeinnütziger Vorhaben.
Mehr erfahrenAktion Mensch Stiftung
Die Aktion Mensch Stiftung wurde 1991 von den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und dem ZDF gegründet und fördert mit ihren Erträgen aus dem Stiftungskapital Modellprojekte zur Inklusion behinderter Menschen auf der Bundesebene in den Schwerpunkten Innovation, Skalierung, Vernetzung und Forschung.
Mehr erfahrenKultur macht stark
Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2013 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben. 27 Programmpartner aus Bildung, Kultur und Sozialwesen setzen das Programm um und fördern lokale Projekte, die von Bündnissen für Bildung beantragt werden, oder führen diese gemeinsam mit lokalen Partnern durch.
Mehr erfahrenDer Paritätische bei Aktion Deutschland Hilft
Aktion Deutschland Hilft ist ein Bündnis von 23 deutschen Hilfsorganisationen, die im Bereich der Katastrophenhilfe und –vorsorge tätig sind. Das Bündnis wurde 2001 mit dem Ziel gegründet, bei großen Katastrophen und Notsituationen im Ausland – wie Naturkatastrophen, Hungersnöten oder gewaltsamen Konflikten – gemeinsam schnelle und effektive Hilfe leisten zu können.
Mehr erfahrenRevolvingfonds
Der Paritätische Gesamtverband vermittelt zinslose Darlehen an Mitgliedsorganisationen aus dem Revolvingfonds des Bundes. Welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein sollten, wie hoch Ihr Darlehensbetrag sein kann und wo ein Antrag gestellt werden kann, erfahren Sie bei den Paritätischen Landesverbänden.
Im Rahmen des Revolvingfonds stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Finanzmittel als zinsloses Darlehen für Fördermöglichkeiten für Paritätische Mitgliedsorganisationen zur Verfügung, die von der Bank für Sozialwirtschaft treuhänderisch verwaltet und ausgeschüttet werden.
Förderfähig sind überregionale Einrichtungen und Aufgaben der Freien Wohlfahrtsverbände für:
- regionale Träger mit überregionaler Aufgabenstellung,
- überregionale Einrichtungen,
- Modellvorhaben und
- bundeszentrale Einrichtungen.
Bitte beachten Sie: Krankenhäuser und Ausbildungsstätten an Krankenhäusern können aus diesem Bundesmittelkreditfonds nicht gefördert werden. Ebenso ist eine Darlehensgewährung zum Zwecke der Umschuldung oder für die laufende Wirtschaftsführung ausgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bank für Sozialwirtschaft.
Kontakt:
Stephan Pfannkuchen
Teamleiter Bundesfördermittel - Förderrichtlinie Wohlfahrtsverbände, Zukunftssicherung der Wohlfahrtspflege-Digitalisierung, Demokratie Leben, Bundeskreditmittel Revolvingfonds
finanzen(at)paritaet.org
030 24636-428
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Der Antragszeitraum für das einstufige Verfahren beginnt am 01.09. und endet am 31.10.2024. Die Projekte starten dann am 01.04.2025. Gefördert werden… weiterlesen
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