Mensch du hast Recht
RECHT AUF BILDUNG
„Jeder hat das Recht auf Bildung“, heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.Doch der Weg von der Absichtserklärung zur konkreten Umsetzung ist auch heute noch voller Barrieren. Denn Bildung ist in vielen Gesellschaften ein Privileg der Wohlhabenden. Vielen Kindern und Jugendlichen aus sozial schlechter gestellten Familien bleibt die Verwirklichung ihres Rechts auf Bildung verwehrt. Dies gilt weltweit nicht nur für arme Länder, sondern auch für reiche Gesellschaften wie Deutschland.
Die Kernforderungen des Rechts auf Bildung sind in der Erklärung deutlich genannt: Grundbildung soll verpflichtend und unentgeltlich sein, kein Kind darf diskriminiert werden, den Erziehungsberechtigten wird weitgehende Mitbestimmung bei der Auswahl der Bildungsangebote eingeräumt. Ebenso sind die Aufgaben und Ziele von Bildung klar festgelegt. Alle Menschen sollen ihre Persönlichkeit frei entfalten können und in der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten gestärkt werden. Bildung ist in unserer Gesellschaft unerlässlich zur Verwirklichung individueller Lebenschancen, für die Selbstwirksamkeit sowie zur sozialen und kulturellen Teilhabe. Zugleich zeigen aber viele Studien der letzten Jahre, dass der Bildungserfolg und die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland maßgeblich von der sozialen Herkunft abhängen.
In kaum einem anderen reichen Land ist der Bildungserfolg eines Kindes so stark von der sozialen Situation seiner Familie abhängig wie in Deutschland. Besonders betroffen von dieser Segregation sind Kinder mit Migrationshintergrund. Auch für nach Deutschland geflüchtete Kinder, Jugendliche und Erwachsene ist der Zugang zu Bildung hohen Beschränkungen unterworfen. Denn mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung (Duldung) oder ganz ohne Aufenthaltsstatus haben sie nur eingeschränkte oder überhaupt keine Bildungsangebote.
Es ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte, wenn junge Geflüchtete keinen Zugang zu kostenfreier Bildung haben. Es ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte, wenn Schüler/-innen aufgrund von Behinderung oder Migrationshintergrund Diskriminierungen im Bildungssystem unterliegen. Es ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte, wenn arme Menschen keine Möglichkeit zum Internetzugang besitzen und damit von allgemein zugänglichen Informations- und Wissensangeboten ausgeschlossen werden.
Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Grundlage dafür ist die Erkenntnis, dass Bildung zur Möglichkeit einer freien Entfaltung der Persönlichkeit elementar ist und somit für jeden Menschen gleichermaßen zugänglich sein muss.
Die Aufgabe der Politik muss es sein, diese faktischen Diskriminierungen und damit den menschenrechtswidrigen Zustand schnell und entschlossen durch angemessene Maßnahmen zu beseitigen.
Materialien zum Thema
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