Gesundheitspolitik & Suchtfragen

Suchtfragen/Jugendschutz
Die Suchthilfe im Paritätischen hat einen ganzheitlichen Arbeitsansatz. Freie Träger sind tätig in Bereichen der freiwilligen Hilfen, wie z.B. auf den Gebieten von Prävention, Beratung, Behandlung und Nachsorge. Die Suchthilfe umfasst auch die körperliche Entgiftung Abhängiger, ambulante und stationäre Behandlung, die Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger, die Sicherstellung von Überlebenshilfen und umfangreiche psychosoziale Angebote im Bereich der Daseinsfürsorge. Durch Selbsthilfe und ehrenamtliches Engagement ist in der Suchthilfe ein eigenständiges, innovatives und qualitatives Element eingebracht. Das Suchtverständnis des Paritätischen bezieht sich auf substanzbezogene als auch auf stoffungebundene Sucht. Interessenvertretung in der Suchthilfe bedeutet für den Paritätischen:
- Mitwirken in der Sozial- und Gesundheitspolitik
- Wahrung und Weiterentwicklung fachlicher Standards
- Teilnahme an der Versorgungsplanung und
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Träger der Suchthilfe
- Initiierung und Förderung von Selbsthilfe
Aktuelle Meldungen
Neuer Anlauf für ein Suizidpräventionsgesetz – Stellungnahme des Paritätischen zum neuen Referentenentwurf
Das Bundesgesundheitsministerium hat Ende Juni 2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention vorgelegt. Damit… weiterlesen