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Schwerpunkt

Teilhabe

Eine Person hält viele kleine Sterne in der Hand, die alle unterschiedliche Farben haben.
Sharon McCutcheon/Unsplash
Auf dieser Website der Abteilung Gesundheit, Teilhabe und Pflege des Paritätischen Gesamtverbandes informieren wir zu Themen rund um Teilhabe und Inklusion sowie das Bundesteilhabegesetz.

Zum Gesetz: Arbeitshilfen

Die Anmerkungen können Sie hier downloaden.

Zum 1. Januar 2020 tritt eine weitere Reformstufe und damit neue Regelungen des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Die Änderungen betreffen vor allem Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben. Die Lebenshilfe Bundesvereinigung erklärt, worauf Menschen mit Behinderungen achten und woran sie ab 1.1.2020 denken sollten. Die Hinweise sind auch für rechtliche Betreuer*innen hilfreich.
Die Checkliste können Sie hier downloaden.
Die Checkliste in einfacher Sprache können Sie hier downloaden.
/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Bundesteilhabegesetz/doc/Checkliste_BTHG_Wohnen_in_Einrichtungen_Einfache_Sprache-1.pdf
Leistungen zur Teilhabe beantragen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter hat im Mai dieses Jahres die Arbeitshilfe "Anforderungen an die Jugendämter durch das Bundesteilhabegesetz" veröffentlicht. Die Arbeitshilfe beabsichtigt, die für die Kinder- und Jugendhilfe relevanten wesentlichen Änderungen und zu beachtenden Vorschriften aufzugreifen und bezüglich der Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe auszuführen, wie zum Beispiel die Bestimmungen der Bedarfsermittlung im Kontext mit dem Hilfeplanverfahren oder die Anforderungen an Fachkräfte. Aus Sicht der Landesjugendämter erfordert das BTHG gerade auch hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Jugend- und Sozialämtern auf örtlicher und überörtlicher Ebene kooperative Lösungen und ein konstruktives Miteinander.
Die Arbeitshilfe können Sie hier downloaden.

Januar 2019 "Umsetzung konkret – gewusst wie!"

Am 1. Januar 2020 tritt der weitreichendste Reformschritt des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft: die Herauslösung des Rechts der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII und Einfügung als Teil 2 in das SGB IX. Die damit verbundene Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen wirft zahlreiche Umsetzungsfragen auf, insbesondere für die Leistungserbringer der verschiedenen Wohnformen in der Eingliederungshilfe.
Der Paritätische Gesamtverband hat in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Hohage, May und Partner die Handreichung  "Umsetzung konkret - gewusst wie!" zum Bundesteilhabegesetz für Leistungserbringer von besonderen Wohnformen (die bisher als stationäre Einrichtungen bezeichnet wurden) mit den Schwerpunkten Zivilrecht, Steuerrecht und Ordnungsrecht  erstellt.
Die in den Gesetzen normierten Ansprüche und Leistungen können von den Menschen mit Behinderung nur dann realisiert werden, wenn eine gute Infrastruktur von Leistungsangeboten vorhanden ist. Daher ist es auch im Interesse der Menschen mit Behinderung, wenn die Leistungserbringer über Umsetzungsschritte und Umsetzungsmöglichkeiten, die sich aus der neuen Gesetzeslage ergeben, gut informiert sind. Dies ist das Ziel dieser Handreichung. Dem Paritätischen ist es ein besonderes Anliegen, eine im Sinne für Menschen mit Behinderung bedarfsgerechte Unterstützung zu befördern und auf Frage- und Problemstellungen in der Umsetzung aufmerksam zu machen.
Die Handreichung können Sie hier downloaden.

Dezember 2016 "Übergänge gestalten – gewusst wie!"

Die Handreichung zur Umsetzung für Leistungserbringer Schwerpunkt Wohnen finden Sie hier.

Die Anlage zur Handreichung "Wann tritt was in Kraft?" finden Sie hier.