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Arbeitshilfe

Arbeitsmarktintegration

II. Vergabemaßnahmen und zugelassene Maßnahmen

Für zugelassene Träger existieren im Wesentlichen zwei Wege, um Maßnahmen der Arbeitsförderung im Auftrag öffentlicher Kostenträger (Bundesagentur für Arbeit (BA) oder kommunale Jobcenter) durchzuführen:

  1. Abgabe eines Angebots und Zuschlag bei Ausschreibungen (Vergabemaßnahmen)
  2. Anbieten von zugelassenen Maßnahmen der Arbeitsförderung auf Grundlage der   Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Die Förderung erfolgt durch die individuelle Ausstellung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) oder, bei beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, durch die Herausgabe eines Bildungsgutscheins.

Je nach Art der Förderung (Vergabemaßnahme oder AZAV- Maßnahme) richtet sich eine Maßnahme in aller Regel am bundesweiten bzw. am regionalen Bedarf aus. Zum Erreichen der geschäftspolitischen Ziele auf Bundesebene entwickelt die Bundesagentur für Arbeit Standardprodukte unterschiedlicher Ausrichtung,[1] welche durch die Regionalen Einkaufzentren (REZ) der Bundesagentur für Arbeit ausgeschrieben und eingekauft werden. Auf dem Serviceportal des Bundes[2] werden nahezu täglich Ausschreibungen von Arbeitsmarktdienstleistungen (neben zahlreichen sonstigen Ausschreibungen der öffentlichen Hand) veröffentlicht. Für die Ansicht der Teilnahme- und Vergabeunterlagen einer Ausschreibung ist keine Registrierung erforderlich. Zur Teilnahme muss Ihre Organisation jedoch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes [3]registriert sein.

Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung der Teilnahme an zugelassenen AZAV Maßnahmen. Diese Maßnahmen können nur von AZAV zertifizierten Trägern angeboten und durchgeführt werden. Die Vermittlungs- und Beratungsfachkraft der BA oder des Jobcenters entscheidet bei jedem*r Klient*in nach eigenem Ermessen, ob die Teilnahme an einer AZAV Maßnahme zielführend in Bezug auf den individuellen Förderbedarf ist. Ein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines AVGS besteht nicht. Steht eine passende Vergabemaßnahme zur Verfügung, wird dieser Förderweg vorrangig gewählt. Erfolgt die Förderung über eine zugelassene Maßnahme, wird dem/der Kund*in ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausgehändigt. Auf diesem sind die Ziele, Inhalte sowie die Dauer der Maßnahme festgelegt. Der/ die Kund*in recherchiert im BA Serviceportal[4] die in Frage kommenden Träger und Maßnahmen und wählt diese selbst aus. Bei Teilnahme an einem Angebot übergibt der/die Kund*in den Gutschein an den Maßnahmeträger, welcher die Kosten direkt mit der Bundesagentur für Arbeit abrechnen kann.

 


[1] vgl.ebd.

[2]https://www.service.bund.de/ Reiter: Ausschreibungen/Arbeitsmarktdienstleistungen

[3]https://www.evergabe-online.de/

[4]www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/aktivierungs-vermittlungsgutschein-avgs