Projekte
Perspektivenwechsel: Interkulturelle Öffnung in der Behindertenhilfe
Mit dem Projekt „Perspektivenwechsel: Interkulturelle Öffnung in der Behindertenhilfe“ wollte der Paritätische Gesamtverband zwischen Juli 2018 und August 2020 die interkulturelle Öffnung in der Behindertenhilfe fördern und somit zur Verbesserung der Teilhabechancen der Menschen mit Migrationshintergrund in der Behindertenhilfe beitragen. Um das Ziel zu erreichen, wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:
- 10 Gesprächskreise mit den Betroffenen bzw. ihren Angehörigen
- eine Online-Befragung, an der 965 Einrichtungen der Behindertenhilfe teilnahmen
- eine Online-Befragung, an der 114 Migrant*innenorganisationen vom Paritätischen teilnahmen
- zwei Fachgespräche mit Expert*innen in diesem Bereich
Ausgewählte Ergebnisse der Befragungen
- 86% der befragten Einrichtungen der Behindertenhilfe haben Hilfeempfänger*innen mit einem Migrationshintergrund.
- 75% der befragten Einrichtungen sehen Handlungsbedarf bei der Versorgung und Betreuung von Migrant*innen mit Behinderung, aber 70% keine wirtschaftliche Bedeutung bei der Versorgung / Betreuung von Migrant*innen mit Behinderung.
- Der Stand der interkulturellen Öffnung der befragten Einrichtungen im Bereich der Behindertenhilfe ist unzureichend.
- 56% der befragten Einrichtungen im Bereich der Behindertenhilfe haben keine Kooperation mit Organisationen mit migrationsspezifischer Beratung – nur 15,6% eine Kooperation mit Migrant*innenorganisationen.
- Andererseits gaben die befragten Migrant*innenorganisationen an, weniger Kontakt oder eine Kooperation mit Einrichtungen im Bereich der Behindertenhilfe haben als mit anderen Organisationen wie z.B. Integrationsbeauftragten, Krankenkassen, Sozialbehörden, politischen Parteien oder im Bereich der Gesundheitsversorgung etc.
- Die befragten Einrichtungen empfahlen für die interkulturelle Öffnung insbesondere folgende Maßnahmen (nach Häufigkeit): Schulung für Personal, Einsatz qualifizierter Sprachmittler*innen, mehrsprachiges Infomaterial, Vernetzung der Einrichtung mit relevanten Akteur*innen
- Die befragten Migrant*innenorganisationen empfahlen insbesondere folgende Maßnahmen (nach Häufigkeit): Schulung für Personal, mehr Personal mit Migrationshintergrund, mehr Zusammenarbeit mit Migrant*innenorganisationen, mehr Öffentlichkeitsarbeit für Betroffene
Empfehlungen
Mehrsprachige und kultursensible Gestaltung der Angebotslandschaft
Bei der Suche nach passenden Informationen zur Versorgung eines Familienmitglieds mit Behinderung bzw. wegen des Auftretens einer Pflegebedürftigkeit sehen sich Menschen mit Migrationshintergrund mit vielen Barrieren konfrontiert. Dazu gehören laut der Analyse der Gesprächskreise insbesondere Sprachbarrieren, das unübersichtliche Angebotssystem und bürokratische Hürden. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Angebotslandschaft offen, mehrsprachig und kultursensibel zu gestalten, um die Bedürfnisse der Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung verstärkt zu berücksichtigen.
Flexible Informationsverbreitungsstrategie
Im Hinblick auf die breite Heterogenität der Migrantengruppen, die Dynamik der derzeitigen Migrationsbewegungen und die sehr unterschiedliche Präsenz in den Regionen ist es kaum möglich, relevante Informationen und Beratungsangebote vor Ort in allen Sprachen zur Verfügung zu stellen. Deswegen ist zu empfehlen, neben der Strategie der vor Ort-Mehrsprachigkeit flexible onlinebasierte Informationsangebote weiter zu entwickeln und diese zu fördern.
Die Angebote von Sprachmittlung verbessern
Der Einsatz der Sprachmittler*innen wurde sowohl von den befragten Einrichtungen als auch von Migrant*innenorganisationen als zentrale Maßnahme erachtet, um die Barrieren bei der Inanspruchnahme von Angeboten der Behindertenhilfe und bei der Suche nach Informationen etc. zu beseitigen. Es bestehen allerdings Handlungsbedarfe bei Sprachmittler*innen im Hinblick auf die Qualifizierung, berufliche Anerkennung aber auch die Kostenübernahme von Sprachmittlungsleistungen. Dringend erforderlich sind ein fachgerechter und einheitlicher Qualitätsstandard für die Sprachmittlung, eine einheitliche gesetzliche Regelung für die Sprachmittlung sowie eine Sicherstellung einer unbürokratischen Finanzierung.
Lots*innen bzw. Multiplikator*innen für das Weiterleiten relevanter Informationen
Für die Verbesserung des Informationsstandes von Migrant*innen sind Erstansprechpartner bzw. erste Anlaufstellen von besonderer Bedeutung. Laut der Analyse der Gesprächskreise und Befragungen zählen zu den relevanten ersten Anlaufstellen insbesondere Migrationsberatungsstellen, Eingliederungshilfeträger, Beratungsstellen der Behindertenhilfe, Migrant*innenorganisationen Hausärzt*innen und sozialpädiatrische Zentren. Wesentlich ist, solche Stellen als relevante Akteure für das Thema Migration und Behinderung zu sensibilisieren, als Multiplikatoren zu qualifizieren und besser miteinander zu vernetzen.
Bessere Unterstützung durch Leistungsträger und Länder / Kommunen
Ländern, Kommunen und Leistungsträgern wird bei der Umsetzung von interkulturellen Maßnahmen durch die Einrichtungen eine ganz besondere Bedeutung beigemessen. Es ist erforderlich, dass sie sich für die interkulturelle Öffnung der Einrichtungen verstärkt einsetzen. Außerdem ist es notwendig, die staatlichen Institutionen für das Thema Migration und Behinderung zu sensibilisieren.
Gesetzliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene verbessern
Für eine zügige Umsetzung der interkulturellen Maßnahmen durch Einrichtungen ist eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene sinnvoll, die die Teilhabemöglichkeiten durch die interkulturelle Öffnung der gesellschaftlichen und staatlichen Einrichtungen rechtverbindlich und proaktiv fördert. Eine Verankerung der Regelung im Bundesteilhabegesetz wäre eine nachhaltige Option. Für den proaktiven Einsatz der Länder und Leistungsträger wäre es außerdem hilfreich, wenn die Intersektionalität von Migration und Behinderung in der gesetzlichen Regelung eine Berücksichtigung finden könnte - etwa im SGB IX.
Interkulturelle Öffnung systematisch umsetzen
Laut der Befragung im vorliegenden Projekt ist der Stand der interkulturellen Öffnung bei den befragten Einrichtungen unzureichend. Erforderlich ist eine strategische und systematische Umsetzung der interkulturellen Maßnahmen durch die Einrichtungen. Als notwendige Maßnahmen zur interkulturellen Orientierung aus Sicht der befragten Einrichtungen sind insbesondere folgende Maßnahmen zu zählen: Schulungen / Informationen für ihre Mitarbeiter*innen, mehrsprachiges Informationsmaterial und Vernetzung der Einrichtungen mit relevanten Akteur*innen.
Netzwerke und Kooperationen stärken
Die Befragung der Einrichtungen zeigt, dass die Mehrheit der Einrichtungen zwar eine bessere Vernetzung mit relevanten Akteur*innen zur interkulturellen Orientierung ihrer Einrichtung als notwendig betrachten, aber gleichzeigt kaum Austausch mit ihnen in ihrem Arbeitsalltag stattfindet. Als relevante Akteure zählen die befragten Einrichtungen insbesondere Migrationsberatungsstellen, Beratungsstellen, Sozialhilfe- / Eingliederungshilfeträger und Migrant*innenorganisationen. Die Vernetzung soll daher verstärkt gefördert werden, wobei es laut Expert*innen in den Fachgesprächen sinnvoll ist, an bestehenden Netzwerkstrukturen anzuknüpfen.
Migrant*innenorganisationen als zentrale Akteure stärken
Laut der Analyse der Gesprächskreise kommt für die Betroffenen und ihre Angehörigen der Unterstützung durch die Migrant*innenorganisationen eine besondere Bedeutung zu. Allerdings werden diese als Akteure im Bereich Migration und Behinderung bisher kaum wahrgenommen, sodass eine Zusammenarbeit zwischen Migrant*innenorganisationen und Einrichtungen der Behindertenhilfe laut der Befragung nur selten vorkommt. Notwendig ist eine gezielte Förderung der Vernetzung zwischen Migrant*innenorganisationen und Einrichtungen der Behindertenhilfe. Darüber hinaus ist die strukturelle Stärkung von Migrant*innenorganisationen erforderlich, die in diesem Bereich tätig sind.
Respektvoller Umgang, Freundlichkeit und Diskriminierung verstärkt thematisieren
Laut der Analyse der Gesprächskreise mit den Betroffenen und ihren Angehörigen stellen Schwellenangst, Diskriminierungsgefühl bzw. negative Erfahrungen mit (staatlichen) Institutionen für die Betroffenen zentrale Zugangsbarrieren dar. So steht bei ihren Bedürfnissen in der Versorgung der allgemeine „freundliche und respektvolle“ Umgang des Personals im Mittelpunkt – nicht jedoch die Sensibilisierung des Personals für ihre – vermeintlichen - kulturellen Besonderheiten bzw. Unterschiede. Daher ist es sinnvoll, das Personal für diese noch stärker zu sensibilisieren.
Einführung der systematischen Identifikation von geflüchteten Menschen mit Behinderung und Erleichterung des Zugangs zum Versorgungs- und Unterstützungssystem in der Behindertenhilfe durch gesetzliche Änderung
Um die adäquate Unterstützung Geflüchteter mit Behinderung sicher zu stellen, ist es notwendig, dass diese unter den neu ankommenden Schutzsuchenden systematisch erfasst und behinderungsbedingte Bedarfe festgestellt werden. Solch eine systematische Identifizierung fehlt nach wie vor. Außerdem ist für eine ausreichende bedarfsgerechte Unterstützung Schutzsuchender mit Behinderung eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingen unabdingbar. Zu nennen sind hier insbesondere die Sicherstellung des umfassenden Zugangs zu medizinischen Leistungen und die zügige Verteilung der Geflüchteten aus den Ankunftszentren in die Kommunen.
Publikationen
Projekt-Broschüre (Bericht & Handlungsempfehlungen)
Expertise "Migration und Behinderung" in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm)
Wenn Sie die Broschüre und die Expertise in gedruckter Form benötigen, melden Sie sich bitte per E-Mail unter qmo(at)paritaet.org.
Förderung
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds kofinanziert.