Kinder- und Jugendhilfe
Kinderschutz und Schutzkonzepte
Nur wenn soziale Einrichtungen und Dienste um die realen Möglichkeiten der Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen wissen, sich ihnen stellen und ihnen aktiv entgegenarbeiten, ist der erste Schritt zur Prävention von (unter anderem sexualisiertem) Machtmissbrauch, Übergriffen und Gewalt getan. „Denn Nichtwahrhabenwollen ist der beste Täterschutz.“
Es ist der Auftrag pädagogischer Fachkräfte, Kindern und Jugendlichen ein sicheres und geborgenes Umfeld zu bieten. Was aber passiert, wenn Sie in Ihrer Institution mit einem Fall von Machtmissbrauch konfrontiert werden? Wie reden Sie mit Eltern? Was müssen Sie tun? Was dürfen Sie auf keinen Fall tun? Wir wollen pädagogischen Fachkräften unbedingt ein angstfreies Arbeiten ermöglichen. Ziel ist es, Sicherheit im Umgang mit der Thematik zu befördern. Wie sicher und angstfrei das Team tatsächlich arbeiten kann, hängt unter anderem deutlich von der Kultur und dem Klima innerhalb einer Institution ab. Mehr als bei vielen anderen Themen gilt hier der Satz: „Unwissenheit macht Angst – Wissen macht stark“. (Auszug aus: Arbeitshilfe „Kinder- und Jugendschutz in Einrichtungen“ Paritätischer Gesamtverband, 5. Auflage, 2022, S.3)
Mit der Reform des SGB VIII im Jahr 2021 wurden die Schutzkonzepte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe noch einmal erheblich in den Fokus gerückt. Diese sind in erlaubnispflichtigen Einrichtungen gemäß §45 Abs.2 Nr.4 SGB VIII obligatorisch vorzuhalten – dies betrifft also die Kindertageseinrichtung genauso wie die stationäre Wohngruppe. Aber auch alle anderen Bereiche, wie die ambulanten Angebot, die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit oder die Familienerholung sollten sich mehr und mehr auf den Weg machen und sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Dabei ist immer maßgeblich: Ein Schutzkonzept ist nichts, was ausgedruckt und abgeheftet wird. Die Entwicklung von Schutzkonzepten ist ein individueller Organisationsentwicklungsprozess. Dafür braucht es Verantwortung und Ressourcen. Wesentlich ist die Einbeziehung aller Mitarbeiter*innen und der Kinder und Jugendlichen in den Angeboten zur Erarbeitung des Schutzkonzeptes. Schutzkonzepte sind niemals fertig. Sie werden immer wieder an die Anforderungen in der Einrichtung/des Angebotes angepasst, Mitarbeiter*innen fortlaufend informiert, qualifiziert und einbezogen, Kinder und Jugendliche gehört und eingebunden. Es wird beständig geprüft, ob der Schutz für Kinder und Jugendliche gewährleistet ist und funktioniert.
Kinder- und Jugendschutz in Einrichtungen
Arbeitshilfe
Prävention und Intervention bei Gefährdung des Kindeswohls innerhalb von Institutionen
Wissen und Arbeitsmaterialien
Connect! Schutzkonzepte online Universität Hildesheim
Empfehlungen 108 bis 125 der BAG LJÄ
Literatur der Kinderschutz-Zentren
Wissen hilft schützen! UBSKM Informationen und Materialien zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im digitalen Raum
Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit
Arbeitshilfe vom Paritätischen Jugendwerk NRW:
In sieben Schritten zum Schutzkonzept
Ländergesetze und Regelungen
- Über die Internetseite des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen finden Sie Zugang zu allen geltenden Regelungen in Sachen Kinderschutz in den einzelnen Bundesländern. Die Übersicht finden Sie hier: Frühe Hilfen
- Neu und vom Landtag am 6. April 2022 verabschiedet, ist das Landeskinderschutzgesetz NRW
Weiterführende Informationen, Qualifizierungs- und Beratungsangebote
Paritätische Überregionale Mitgliedsorganisationen
Deutscher Kinderschutzbund (DKSB)
Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention (DGfPI)
Übergeordnete Angebote
Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauches (UBSKM)
Connect! Schutzkonzepte online (Universität Hildesheim)
Ben und Stella! Erklärungen in leichter Sprache
Inklusion jetzt! zu Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in der Kinder- und Jugendhilfe