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Abschiebungen nach Afghanistan stoppen!

Eine für den vergangenen Dienstag geplante Sammelabschiebung von Deutschland und Österreich nach Afghanistan wurde in letzter Minute abgesagt. Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Abschiebung eines Mannes aus Wien aufgrund der Gefährdungslage in Afghanistan untersagte, plant die Bundesregierung nun, die Abschiebung der Afghanen aus Deutschland „zeitnah“ nachzuholen – möglicherweise schon am 10. August.

Bereits im Vorfeld der Innenministerkonferenz im Juni hatte sich der Paritätische Gesamtverband für einen Abschiebestopp für afghanische Geflüchtete ausgesprochen. Grund für die Forderung war neben der ohnehin katastrophalen Sicherheitslage und drohenden Verelendung der abgeschobenen Menschen der anstehende Truppenabzug der NATO und die insofern befürchtete zunehmende Verschlechterung der Sicherheitslage. Diese Befürchtung hat sich mittlerweile bewahrheitet: Die Taliban breiten sich zunehmend im Land aus und die afghanische Regierung hat die europäischen Staaten darum gebeten, aufgrund der aktuellen Sicherheitslage Abschiebungen zumindest bis zum 8. Oktober auszusetzen. Dieser Bitte sind Norwegen, Schweden und Finnland nachgekommen und auch FRONTEX unterstützt Abschiebungen nach Afghanistan nicht mehr.

Deutschland hingegen will unbedingt weiterhin nach Afghanistan abschieben und hält an dem geplanten Charterflug fest. In der politischen, vom Wahlkampf geprägten Diskussion wird oft darauf verwiesen, es handele sich ja schließlich meist um Straftäter, die abgeschoben werden sollen. Doch dieses Argument kann nicht überzeugen: Sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als auch das Verwaltungsgericht Meiningen, welches die Abschiebung eines Mannes aus Thüringen, der ebenfalls am Dienstag mitfliegen sollte, untersagte, machen deutlich: niemand darf in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm*ihr gravierende Menschenrechtsverletzungen wie Folter oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art 3 EMRK drohen. Aus gutem Grund gelten Menschenrechte unabhängig vom individuellen Verhalten des*der einzelnen – eine Lehre aus der Geschichte insbesondere Deutschlands. Straftäter*innen, egal aus welchem Herkunftsland und mit welchem Aufenthaltsstatus, unterliegen dem deutschen Straf- und Strafprozessrecht, nach diesem können sie nach einem fairen Verfahren verurteilt und ggf. auch bestraft werden.

Am Dienstag war es letztlich es ein Anschlag auf den afghanischen Verteidigungsminister, der zur Stornierung des geplanten Abschiebefluges führte – und nicht etwa die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte oder die insgesamt katastrophale Situation vor Ort.

Es sind keinesfalls Einzelfälle, in denen zurückkehrenden Afghan*innen gravierende Menschenrechtsverletzungen drohen. Aus diesem Grund müssen endlich ein Abschiebestopp verhängt und alle Abschiebungen von Deutschland nach Afghanistan ausgesetzt werden. Eine Neubewertung der Sicherheitslage und daran folgend eine Änderung der Entscheidungspraxis des BAMF für afghanische Asylsuchende sind ebenfalls längst überfällig.