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Ankündigung des BMJ: Teilreform des Familienrechts

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat am 31. Dezember 2023 eine Teilreform des Familienrechts angekündigt. Sie soll das Abstammungsrecht sowie das Sorge- und Umgangsrecht umfassen. Ebenso sollen Ausführungen zur Verantwortungsgemeinschaft erfolgen. Der Bundesjustizminister hat bereits im Sommer Eckpunkte zur Modernisierung des Unterhaltsrechts vorgelegt.

Der Paritätische hat im Jahr 2020 eine Einschätzung zum Reformbedarf im Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrecht gegeben. Diese ist in den dieser Fachinformation beigefügten Eckpunkten dargelegt.

Die letzte große Familienrechtsreform war 1998 und liegt damit mittlerweile mehr als 25 Jahre zurück. Auch wenn es seither immer wieder kleinere Gesetzesänderungen, wie 2013 die Einführung der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Lebenspartner*innen oder 2017 die Einführung der „Ehe für alle,“ gegeben hat, ist in den vergangenen Jahren der Ruf nach einer umfassenden Familienrechtsreform, die den gesellschaftlichen Entwicklungen und damit den Lebenswirklichkeiten von Familien wieder hinreichend Rechnung trägt, immer lauter geworden. Der Paritätische stellte bereits 2020 Forderungen zur Erweiterung der Abstammungserklärung, zur Einführung der Mutterschaft einer weiteren Frau, zur Vereinfachung der Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge, zum Gewaltschutz und Umgangsrecht sowie zum Wechselmodell auf.

An dieser Stelle wird auch auf die Positionen des Bundesverbands Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) zum Familienrecht und zu aktuellen Vorhaben der Bundesregierung verwiesen. Eine Kommentierung des VAMV der vom BMJ im August 2023 vorgelegten Eckpunkte finden Sie unter weiterführende Links; ebenfalls auch eine erste Einschätzung des Paritätischen Gesamtverbands hierzu.