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Aufenthalts-Erlaubnis für geflüchtete Menschen aus der Ukraine (Leichte Sprache)

Die Bundes-Regierung hat beschlossen:

Die Aufenthalts-Erlaubnis für geflüchtete Menschen

aus der Ukraine wird verlängert.

Das gilt aber nur, wenn die Aufenthalts-Erlaubnis

am 1. Februar 2024 noch gültig ist.

Dann wird die Aufenthalts-Erlaubnis automatisch

bis 4. März 2025 verlängert.

Die Menschen müssen dafür nicht extra

zur Ausländer-Behörde gehen.

 

Der Paritätische möchte,

dass jeder die Informationen gut verstehen kann.

Deswegen gibt es die Informationen in Leichter Sprache.

Den Text in Leichter Sprache finden Sie hier.

 

Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.

Das heißt: Es gibt noch mehr Informationen zu dem Thema.

Diese Informationen finden Sie  auf der Internet-Seite vom Paritätischen.

Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.

 

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Dann schicken wir Ihnen neue Infos immer zu. 

Das ist die Adresse von unserer Internet-Seite:
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