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Die Finanzierung des Sozialen Arbeitsmarkts wurde deutlich verbessert - höhere Pauschalen für den Passiv-Aktiv-Transfer

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitgeteilt hat, erhöhen sich die Pauschalen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) zur Finanzierung von Förderungen „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II zum 1.1.2023 deutlich. In der Folge können die Jobcenter zusätzlich bis zu 150 Millionen Euro für die Finanzierung des Sozialen Arbeitsmarkts mobilisieren.

Der Paritätische hat in der Vergangenheit wiederholt für eine bessere Finanzierung des Sozialen Arbeitsmarkts geworben und eine deutliche Anhebung der Pauschalen für den Passiv-Aktiv-Transfer angemahnt. Um seine Forderungen zu begründen, hatte der Paritätische die Finanzierungsexpertise "Mehr Rückenwind für den Sozialen Arbeitsmarkt -vorhandene Potenziale für eine bessere Finanzierung nutzen" ausgearbeitet.

Hintergrund:

Der Passiv-Aktiv-Transfer stellt eine 2. Finanzierungssäule für den Sozialen Arbeitsmarkt dar, in dem zuvor vom Arbeitsmarkt völlig abgekoppelte Langzeiterwerbslose wieder eine Beschäftigungschance bekommen. Die Bundesregierung hat die Gesamtausgaben für den Sozialen Arbeitsmarkt in 2021 auf rund 972 Mio. € geschätzt, aufgeteilt auf 736 Mio. € aus dem Eingliederungstitel und 237 Mio. € aus dem Passiv-Aktiv-Transfer.

Mit einem Haushaltsvermerk zum Arbeitslosengeld II im Bundeshaushalt wird es den Jobcentern ermöglicht, die durch einen konkreten Förderfall nach §16i SGB II eingesparten Bundesmittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes zur Finanzierung der Maßnahmen nach § 16i SGB II einzusetzen; der Mitteleinsatz aus dem Eingliederungsbudget wird so verringert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für die Umsetzung des Passiv-Aktiv-Transfers ein pauschaliertes Abrechnungsverfahren für die Jobcenter gewählt, um eine möglichst unbürokratische Handhabe zu gewährleisten. Die Nutzung des Passiv-Aktiv-Transfers ist für die Jobcenter freiwillig, sie entscheiden jeweils bezogen auf den konkreten Fall vor Ort, inwiefern sie bei der Bewilligung einer Förderung nach § 16i SGB II die durch diese konkrete Förderung eingesparten Bundesmittel für passive Leistungen zusätzlich zur Finanzierung dieser konkreten Förderung einsetzen und so ihr Eingliederungsbudget entlasten.

Eine Übersicht der neuen Pauschalen gibt es hier: https://www.sgb2.info/DE/Service/Meldungen/pauschalenerh%C3%B6hung-f%C3%BCr-pat.html;jsessionid=1BCE5DBEEBC5D5393BB0694367A838F8

Die Paritätische Expertise kann hier abgerufen werden: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/expertise-mehr-rueckenwind-fuer-den-sozialen-arbeitsmarkt-vorhandene-potenziale-fuer-eine-bessere-finanzierung-nutzen/