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Digitalisierung des Gesundheitswesens – beide Digitalisierungsgesetze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Am 22. März 2024 wurden das "Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens" (Digital-Gesetz – DigiG) sowie das "Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten" (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Zuletzt wurden beide Gesetze am 2. Februar 2024 im Bundesrat abschließend beraten und ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses gebilligt.

Die Gesetzesregelungen im Einzelnen:

Das Digital-Gesetz sieht u.a. vor, ab Anfang 2025 die elektronische Patientenakte (ePA) flächendeckend für alle gesetzlich Versicherten einzuführen. Versicherte können mittels eines Opt-out-Widerspruchsverfahrens entscheiden, ob sie die ePA nutzen möchten. Die ePA enthält automatisch erstellte Medikationsübersichten sowie wichtige Behandlungsinformationen wie Arztbriefe und Befunde. Personen ohne Smartphone haben die Möglichkeit, ihre ePA in ausgewählten Apotheken einzusehen und erhalten dabei Unterstützung durch Ombudsstellen. Telemedizin und Digitale Gesundheitsanwendungen sollen ebenfalls breiter genutzt werden. Seit dem 1. Januar 2024 wurde zudem das Papier-Rezept durch das das elektronische Rezept (E-Rezept) abgelöst.

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll die Nutzung von Therapiedaten für die Forschung erleichtern. Hierfür wird u.a. eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle eingerichtet, um anonymisierte Gesundheitsdaten aus verschiedenen Quellen zu verknüpfen. Zudem wird das Forschungsdatenzentrum Gesundheit beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erweitert, um anonymisierte Gesundheitsdaten mit Krebsregisterdaten und anderen medizinischen Registern zu verknüpfen. Die Freigabe der ePA-Daten erfolgt künftig ebenfalls per Opt-out-Verfahren, wobei nur zuverlässig automatisiert pseudonomisierte Daten übermittelt werden sollen. Patient*innen sollen hierfür eine einfache Möglichkeit erhalten, über die Freigabe ihrer Daten für Forschungszwecke zu entscheiden. Die Erklärung des Widerspruchs soll auch bei den Ombudsstellen der Krankenkassen möglich sein.

Der Paritätische begrüßt grundsätzlich beide Gesetze als wichtige erste Schritte zur Digitalisierung des Gesundheitswesens und damit zur potenziellen Verbesserung der Versorgungsqualität und -sicherheit in Deutschland. Die Nutzung umfassender Gesundheitsdaten, insbesondere aus elektronischen Patientenakten (ePA), vermag einen Mehrwert sowohl für die medizinische Forschung als auch für die Patient*innensicherheit zu schaffen. Gleichwohl muss während des gesamten Prozesses die Datenhoheit der Patient*innen sowie ihre Wahlfreiheit und informationelle Selbstbestimmung oberste Maxime und Ausgangspunkt aller weiteren Umsetzungsentscheidungen sein. Die Sicherheit und der Schutz der zumeist hochsensiblen Gesundheitsdaten sind und bleiben unerlässlich.

Die detaillierten Stellungnahmen des Paritätischen Gesamtverbandes zum GDNG sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum DigiG können Sie sowohl hier als auch hier einsehen.