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Einigung bei der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie

Das Trilog-Verfahren zur europäischen Gebäuderichtlinie kam am 7. Dezember 2023 zu einem Abschluss. Eine Sanierungspflicht für die energetisch ineffizientesten Gebäude wird es nicht geben.

Im Rahmen des Fit-for-55-Programms arbeitet die EU seit 2021 an einer Reform der Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD). Ziel ist es, den europäischen Gebäudebestand bis 2050 vollständig zu dekarbonisieren. Nach kontroverser Diskussion sind die Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament nun abgeschlossen. Klimapolitisch wurde die EPBD im Laufe der Verhandlungen stark abgeschwächt. Herzstück des ursprünglichen Entwurfs waren die sogenannten MEPS, die Mindesteffizienzstandards für Gebäude. Nach der Maxime „worst first“ sollten die Gebäude im schlechtesten energetischen Zustand schrittweise verpflichtend teilsaniert werden, um bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E und bis 2033 die Effizienzklasse D zu erreichen. Auf Drängen einiger Mitgliedsstaaten, insbesondere Deutschlands, wurde dieser zielgenaue Ansatz bei Wohngebäuden nun durch eine Durchschnittsregelung ersetzt. Nach dem finalen Beschluss müssen die Vorgaben ins nationale Recht überführt werden. 

Die Kompromissfassung enthält drei Kernpunkte: 

1)      Die Reduktion des Primärenergieverbrauchs 

Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des Gebäudebestands der EU-Staaten soll bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent reduziert werden. Die Umsetzung dessen kann durch die Mitgliedsstaaten unterschiedlich gestaltet werden. Allerdings müssen 55% der Energieeinsparungen durch die Renovierung der energetisch ineffizientesten Gebäude erzielt werden. Für Nichtwohngebäude gelten die MEPS: Bis 2030 müssen die schlechtesten 16 Prozent die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz erfüllen, bis 2033 26 Prozent. Ausnahmen gelten etwa für landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude. 

2)      Ausstieg aus fossilen Heizungen

Ab 2040 soll das Heizen und Kühlen mit fossilen Energieträgern eingestellt werden. Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat Deutschland die mögliche Nutzung bis 2044 festgeschrieben. Die Regelung muss demnach womöglich geändert werden. Die finanzielle Förderung fossiler Heizkessel soll ab 2025 nicht mehr möglich sein, wurde in Deutschland jedoch ohnehin schon beendet. 

3)      Null-Emissionsgebäude beim Neubau + Ausbau von Solarenergie

Null-Emssions-Gebäude sollen ab 2030 zum Neubaustandard werden. Für den öffentlichen Bau soll das bereits ab 2028 gelten. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die  Installation von Solaranlagen auf Gebäuden bis 2030 voranzutreiben. 

Gemeinsam mit anderen Verbänden hat sich der Paritätische Gesamtverband für die Einführung von sozial flankierten Mindesteffizienzstandards auf europäischer Ebene starkgemacht. Die Abschwächung der Gebäuderichtlinie ist klimapolitisch und sozial fatal. Gerade Menschen in Armut leben häufig in schlecht sanierten Gebäuden und leiden unter Energiearmut. Der von der Bauministerin Klara Geywitz geforderte Quartiersansatz würde indes bedeuten, dass ein Wohngebiet oder ein ganzer Stadtteil nur im Durchschnitt die Anforderungen an die Energieeffizienz zu erfüllen hat. Die genaue Umsetzung dessen wird genau zu beobachten sein, da die Gefahr besteht, dass einzelne sehr belastete Haushalte davon nicht profitieren, solange ausreichend gut sanierte Gebäude in der Umgebung stehen.