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Haushalt 2024 beschlossen: Arbeit und Soziales

In der vergangenen Woche ist der Haushalt 2024 endlich verabschiedet worden. Anbei ein knapper Überblick über die finanziell bedeutenden Änderungen insbesondere beim Bürgergeld durch die Haushaltsberatungen.

Bis Anfang Februar hat es gedauert, bis endlich der Bundestag den Haushalt 2024 verabschiedet hat. Im Vorfeld gab es heftige Kontroversen, ob, wo und wieviel in den verschiedenen Politikfeldern gespart werden muss. Der Finanzminister hat auf der strikten Einhaltung der Schuldenbremse bestanden und damit den verschiedenen Ministerien Kürzungen in ihren Zuständigkeiten vorgegeben. Kürzungsvorgaben sind bereits in dem Regierungsentwurf umgesetzt worden. Zudem hatte das Bundesverfassungsgericht die Umwidmung von nicht genutzten Corona-Hilfen in den Klima- und Transformationsfonds als verfassungswidrig verworfen und damit den Konsolidierungsdruck noch einmal erhöht.

Vorgestellt werden einige Änderungen des Einzelplans 11, der das Budget für das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) vorgibt. Der urspüngliche Etatansatz für das BMAS betrug nach dem Regierungsentwurf 171,673 Mrd Euro. Dies waren zwar 5,4 Mrd. Euro mehr als im Haushaltsplan 2023 (Soll), aber nur geringfügig mehr als bereits 2022 tatsächlich ausgegeben wurde (168,471 Mrd. Euro - Ist). Durch Änderungen in der sog. Bereinigungssitzung des Haushaltsauschusses wurde der Etatansatz schließlich an die jüngsten Entwicklungen - etwa: Anhebung der Regelbedarfe in der Grundsicherung - angepasst und auf insgesamt 175,675 Mrd. Euro festgelegt. Der Großteil der Ausgaben ist durch rechtliche Regelungen vorgegeben. 

In der - zwischenzeitlich unterbrochenen - Bereinigungssitzung wurden verschiedene Haushaltsansätze insbesondere im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchenden ("Bürgergeld") angepasst. So wurden die Ansätze für die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft um 1,4 Mrd. Euro angehoben und auf 11,1 Mrd. Euro festgelegt. Die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II wurde um 3,4 Mrd. Euro erhöht auf nunmehr 26,5 Mrd. Euro. Die Gesamtausgaben für das Arbeitslosengeld II stellen trotz dieses Zuwachses gerade einmal 15 Prozent des Einzelplans 11 dar - eine bescheidene Summe angesichts der Tatsache, dass diese Leistung die zentrale Existenzgrundlage für etwa 5,8 Mio. Personen im SGB II Leistungsbezug darstellt (Januar 2024).

Für die Unterstützung von SGB II Beziehenden ist der Eingliederungstitel die entscheidende Größe. Hier wird festgelegt, wie viel Geld den Jobcentern für Fördermaßnahmen zur Verfügung steht. Mit der Bürgergeldreform wurde eine Reform der Ausrichtung auf mehr Fördern als Fordern in Aussicht gestellt. Um dies umzusetzen, bräuchten die Jobcenter nunmehr auch entsprechend mehr finanzielle Mittel. Diese werden ihnen aber nicht Verfügung gestellt. Der Eingliederungstitel wurde bereits im Regierungsentwurf um 200 Mio. Euro und durch die Haushaltsberatungen um weitere 50 Mio. Euro gekürzt. Es steht im Ergebnis mit 4,15 Mrd. Euro für 2024 strukturell weniger Geld für die Arbeitsförderung zur Verfügung als vor der Bürgergeldreform. Die Mittel zur Arbeitsförderung 2024 sind nach den Berechnungen des BIAJ gegenüber dem Vorjahres-Soll in der Summe sogar um etwa 500 Mio. Euro - oder 10 Prozent des einschlägigen Budgets - gekürzt worden. Hier ist hinzugerechnet, dass 2023 zu dem oben genannten Eingliederungsbudget noch 200 Mio. Euro an Restmitteln sowie 100 Mio. Euro  "Sondermittel ukrainischer Geflüchtete" für die Eingliederung von Erwerbslosen zur Verfügung standen. Diese Gelder stehen nunmehr auch nicht mehr zur Verfügung. Gegenüber den Berechnungen des BIAJ ist der Einglierungstitel im parlamentarischen Prozeß noch einmal um weitere 50 Mio. Euro gekürzt worden. Dem Versprechen der Bürgergeldreform: wir fördern statt fordern wird die finanzielle Grundlage verweigert; stattdessen wird in einem erheblichen Umfang an der Arbeitsförderung für Erwerbslose gespart.

Hinzu kommt, dass auch die Mittel für die Verwaltung der Jobcenter strukturell nicht ausreichen. Um diese Defizite zu decken, mussten zuletzt regelmäßig Mittel der Arbeitsförderung zur Deckung der Verwaltungskosten umgewidmet werden. Allerdings haben die Haushälter des Deutschen Bundestags für 2024 bei den Verwaltungskosten eine spürbare Entlastung vorgesehen, weil Ausgabereste zu Lasten aller Einzelpläne bis zu einer Höhe von 1,35 Mrd. Euro in Anspruch genommen werden können. Diese Regelung ist aber ausdrücklich ("einmalig") auf den Haushalt 2024 beschränkt. Zur Umschichtung der Ausgabereste zu Gunsten der Verwaltungskosten erläutert die sog. "Eingliederungsmittel-Verordnung" 2024 wie folgt: "(...). Die verbindlich nach der Erläuterung Nr. 1 zu Kapitel 1101 Titelgruppe 01 Titel 685 11 (Eingliederungsleistungen) zur Verfügung stehenden Ausgabereste werden zur Verstärkung der Mittel für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Kapitel 1101 Titelgruppe 01 Titel 636 13 eingesetzt." (§ 1, Absatz 1, Satz 2). Um es noch einmal zu übersetzen: 1,35 Mrd. Euro werden in dem Haushalt zwar als zusätzliche Finanzierung den Jobcentern zur Verfügung gestellt. Diese Mittel stehen aber entgegen dem ersten Eindruck nicht der Arbeitsförderung, sondern aufgrund der zitierten Regelung in der Eingliederungsverordnung ausschließlich zur Finanzierung der Verwaltungskosten zur Verfügung. Hier werden die zusätzlichen Ressourcen angesichts von tatsächlichen Ausgaben für den Bund in Höhe von 6,3 Mrd. Euro. in Jahr 2023 und einem Haushaltsansatz von 5,05 Mrd. Euro für 2024 auch dringend benötigt.  

Der Mittelansatz für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung musste zur Finanzierung der Regelbedarfsanpassung um 1,4 Mrd Euro auf nunmehr 10,9 Mrd.  Euro angehoben werden.

Zuletzt wurden weitere Ergänzungen vorgenommen: 170 Mio Euro will die Bundesregierung durch die Verschärfung von Sanktionsregeln beim Alg II einsparen (davon: 150 Mio. Euro bei den Ausgaben des Bundes) und 500 Mio. Euro durch die schnellere Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt ("Job-Turbo"). Der zusätzliche Zuschuss zur Gesetzlichen Rentenversicherung ist um 600 Mio. Euro gekürzt worden. 

Auf die zunächst zwischen den Koalitionspartner verabredete Ausgleichszahlung der Bundesagentur für Arbeit an den Bundeshaushalt (geplant für 2024 in Höhe von 1,5 Mrd. Euro) wurde verzichtet. Eine derartige Ausgleichszahlung der BA soll es erst einmal nicht geben.

Für einen Teil der Kürzungen fehlen derzeit aber noch die rechtlichen Grundlagen. Das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz wurde nicht auf die Tagesordnung des Bundesrats genommen und kann daher erst auf der nächsten Bundesratssitzung am 22. März beschlossen werden.

Die Ausführungen zu den Änderungen durch den Haushaltsausschuss sind in der Bundestagsdrucksache 20/8663 (Bericht des Haushaltsausschusses, auf den Seiten 36ff. zum Einzelplan 11) und in den Beschlussempfehlungen des Haushaltausschusses im Detail nachzulesen. 

Nachtrag: Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 22.3.2024 den Weg freigemacht für die Abschaffung des Bürgergeldbonus sowie für die Einführung von verschärften Sanktionsregelungen. Mit dem Bürgergeldbonus sollten ursprünglich Weiterbildungen gefördert werden, die nicht auf einen Abschluss abzielen. Mit den verschärften Sanktionsregelungen ist es möglich, den Regelbedarf vollständig für einen Zeitraum von zwei Monaten zu streichen, wenn eine sog. konkrete und zumutbare Arbeit willentlich abgelehnt wird und der Anspruch auf Bürgergeld innerhalb des letzten Jahres aufgrund einer Pflichtverletzung bereits gemindert war.