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Positionierung des Gesamtverbands zum "Geordnete-Rückkehr-Gesetz"

Seit Mitte Februar liegt ein Referentenentwurf vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vor, der sich aktuell in der Ressortabstimmung befindet. Der Paritätische Gesamtverband kritisiert die geplanten Gesetzesverschärfungen, die zu einer Kriminalisierung von Beratungsstellen und Zivilgesellschaft führen würden. Die massive Ausweitung der Abschiebungshaft droht, gegen die Grund-und Menschenrechte von Ausreisepflichtigen zu verstoßen und Haft nicht zur Ausnahme, sondern zur Regel werden zu lassen. Die geplante Einführung eines "Nicht-Status" unterhalb der Duldung würde eine Vielzahl von Menschen dauerhaft von allen Integrationsmaßnahmen und einer Aufenthaltsverfestigung ausschließen.

Die wesentlichen Inhalte des Referentenentwurfs sind die folgenden:

1. Einführung einer „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht (Ausreiseaufforderung)“

In allen Fällen, in denen die Unmöglichkeit der Abschiebung zumindest auch der ausreisepflichtigen Person zugerechnet werden kann, soll zukünftig keine Duldung, sondern eine sog. „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht“ (Ausreiseaufforderung) erteilt werden. In der Folge wären die hiervon betroffenen Personen weitgehend von Integrations- und Aufenthaltsperspektiven abgeschnitten, selbst wenn sie langfristig in Deutschland bleiben. Die gleichzeitig an anderer Stelle geplante Beschäftigungs- und Ausbildungsduldung droht durch diese Regelung leer zu laufen.

2. Ausweitung der Abschiebungshaft bei gleichzeitiger Einschränkung der Verfahrensgarantien

Der vorgelegte Gesetzesentwurf sieht eine massive Ausweitung der Abschiebungshaft vor, die zukünftig entgegen klaren Vorgaben des Europarechts und des Bundesgerichtshofs auch in regulären Justizvollzugsanstalten statt in gesonderten Abschiebehafteinrichtungen stattfinden soll. Gleichzeitig soll die Liste der Gründe, die für eine Fluchtgefahr (als Voraussetzung für eine Inhaftierung) sprechen, erneut ausgeweitet und die Möglichkeit, Rechtsbeschwerde einzulegen, eingeschränkt werden.

3. Kriminalisierung von Zivilgesellschaft und Berater*innen

Der Referentenentwurf sieht eine deutliche Verschärfung der Strafvorschriften vor, die für die Arbeit der Beratungsstellen gravierende Konsequenzen haben kann. So soll zukünftig mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer „die Vollziehung einer Ausreisepflicht dadurch behindert, dass er
a) über geplante Maßnahmen zur Feststellung der Identität ausreisepflichtiger Ausländer mit dem Ziel der Behinderung derselben informiert, oder

b) ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden geplante Zeitpunkte oder Zeiträume einer bevorstehenden Abschiebung veröffentlicht, an einen unbestimmten Personenkreis gelangen lässt oder einem ausreisepflichtigem Ausländer mitteilt.“

Die Positionierung des Paritätischen Gesamtverbandes, die im Verbandsrat am 29. März verabschiedet wurde sowie ein darauf basierender Brief mit den wesentlichen Kritikpunkten an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat finden Sie hier:

Positionierung Geordnete-Rückkehr-Gesetz.pdfPositionierung Geordnete-Rückkehr-Gesetz.pdfBrief Paritätischer Gesamtverband Geordnete-Rückkehr-Gesetz.pdfBrief Paritätischer Gesamtverband Geordnete-Rückkehr-Gesetz.pdf