Zum Hauptinhalt springen
Projekt

Vielfalt ohne Alternative

Vor dem Reichstag ist in einer riesigen Menschenmenge ein Schild zu sehen, auf dem steht "Vielfalt ohne Alternative!". Daneben eine Fahne in Regenbogenfahne mit dem Logo des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.
Foto: Stephanie von Becker
Gemeinsam für Menschlichkeit und gegen Rechtsextremismus, Rassismus und alle Ideologien der Ungleichwertigkeit! Der Paritätische mit seinen Mitgliedsorganisationen steht für eine demokratische, offene, vielfältige Gesellschaft, in der alle Menschen gleichwürdig teilhaben und Schutz erfahren – unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, sozialer oder ethnischer Herkunft, Alter, Religion oder Weltanschauung, sexueller Identität, materieller Situation, Behinderung, Beeinträchtigung, Pflegebedürftigkeit oder Krankheit. Vielfalt ist ohne Alternative.

Ausgewählte Handreichungen und Arbeitshilfen

Zu den verschiedenen Themengebieten und damit verbundenen Herausforderungen im Kontext von Sozialer Arbeit und Rechtsextremismus/Verschwörungsglauben kann auf teils umfangreiche Hilfs- und Beratungsliteratur verwiesen werden. Neben den Publikationen des Paritätischen Gesamtverbandes, die kostenfrei bezogen werden können, werden hier Handlungshilfen und Handreichungen von zahlreichen Anbietern thematisch geordnet vorgestellt:


Handreichungen zum Thema Soziale Arbeit und Rechtsextremismus, AfD

Druck aus den Parlamenten - Zum Umgang sozialer Organisationen mit Anfeindungen von rechts

Im ersten Teil der Handreichung werden die neuen Herausforderungen durch den sogenannten Kulturkampf von rechts in den Blick genommen: Welcher Mittel bedienen sich die Rechtsextremen und Rechtspopulist*innen? Wie argumentieren sie? Wer ist von den Anfeindungen betroffen? Und welche Ziele verfolgt die Strategie? Im zweiten Teil der Handreichung werden Anregungen, Tipps sowie Handlungsempfehlungen für betroffene Einrichtungen, Organisationen und Mitarbeiter*innen vorgestellt.

Umfang: 32 Seiten

Herausgeber: Paritätischer Gesamtverband, 2020
PDF hier herunterladen

Auch als Print im Webshop kostenfrei erhältlich


Umsetzung des "Positionspapiers zu Rechtsextremismus und Politik der AfD", insbesondere in Wahlkampfzeiten.

Erläuterung Hinweise und Tipps zur Planung Durchführung von Informations- und Diskussionsveranstaltungen ohne AfD-Vertreter*innen. Ebenfalls Klärung der Frage, welche Rolle das sog. „Neutralitätsgebot für Zuwendungsempfänger“ einnimmt.

Umfang: 16 Seiten
Herausgeber: Paritätischer Gesamtverband, 2019
PDF hier herunterladen


Auch als Print im Webshop kostenfrei erhältlich


Wahrnehmen – Deuten – Handeln. Rechtsextremismus in der Sozialen Arbeit keinen Raum bieten.

Diese Handreichung soll Basiswissen zum Thema Rechtsextremismus und Rassismus für alle Kolleginnen und Kollegen im Paritätischen und seinen Mitgliedsorganisationen zur Verfügung stellen. Orientiert an Praxis und Alltag, sollen Tipps und Handlungsempfehlungen für den Umgang mit rechtsextremen Positionen und Phänomenen gegeben werden.
Ziel dieser Handreichung ist es, zentrale Ansatzpunkte zu beleuchten, Hilfestellungen zu leisten und auf weiterführende Informationsmöglichkeiten hinzuweisen.

Umfang: 48 Seiten
Herausgeber: Paritätischer Gesamtverband, 2016.
PDF hier herunterladen


Auch als Print im Webshop kostenfrei erhältlich


Miteinander gegen Hass, Diskriminierung und Ausgrenzung

Die extreme Rechte in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren tiefgreifend gewandelt – und sie hat einen rasanten Aufstieg erlebt. Ihre Ideologie läuft den Werten von Wohlfahrtsverbänden diametral entgegen. Sie sind deshalb besonders geeignet und gefordert, gegen Rechtsextremismus und -populismus aktiv zu werden. Eine Handreichung der Wohlfahrtsverbände zum Umgang mit Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus.

Umfang: 44 Seiten
Herausgeber: BAGfW, 2017.
PDF hier herunterladen

Auch als Print im Webshop kostenfrei erhältlich


Was tun nach einem rechten, rassistischen oder antisemitischen Angriff?

Ausführliche und dennoch übersichtlich aufgeführte Handlungsmöglichkeiten und Hilfe für Betroffene, Angehörige und Zeug*innen von An- und Übergriffen.

Herausgeber: Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG)
Umfang: 72 Seiten
PDF hier herunterladen


"Wir holen uns unser Land und unser Volk zurück"

Empfehlungen zum Umgang mit rechtspopulistischen Parteien in Parlamenten und Kommunen.

Umfang: 36 Seiten
Herausgeber: BMB e.V., Kulturbüro Sachsen und MBR Berlin, 2017
PDF hier herunterladen


Wachsam sein!

Praxisorientierte Handlungsempfehlungen im Umgang mit rechten und rechtsextremen Einschüchterungsversuchen und Bedrohungen.

Umfang: 28 Seiten
Herausgeber: VDK e.V. und MBR Berlin, 2016
PDF hier herunterladen


Keine Räume für Nazis. Was können Vermieter/innen tun?

Ratgeber zum Umgang mit Anmietungen durch extrem rechte Gruppen.

Umfang: 40 Seiten
Herausgeber: ibs Köln und MBR Berlin, 2012
PDF hier herunterladen


Feste feiern ohne Nazis – Handlungsempfehlung für störungsfreie Straßenfeste

Umfang: 12 Seiten
Herausgeber: VDK e.V. und MBR Berlin; 2015.
PDF hier herunterladen


Broschüre: Veranstaltungsstörungen durch die extreme Rechte … und was dagegen hilft

Umfang: 23 Seiten
Herausgeber: Landeshauptstadt München Fachstelle gegen Rechtsextremismus und MBR Berlin, 2014
PDF hier herunterladen


Praxispapier zum Umgang mit Spenden von rechten Organisationen

Wie kann eine Reaktion auf Spendenanfragen oder bereits erfolgte Spenden von Personen oder Organisationen aus dem rechten Spektrum aussehen, mit dem sie sich als Kümmerer vor Ort inszenieren?

Umfang: 9 Seiten
Herausgeber: Der Paritätische Thüringen, 2020
PDF hier herunterladen


Handreichung: Was tun bei rechten Inhalten in Klassenchats?

„Neuntklässler verschicken Nazi-Symbole via WhatsApp“, „Verschwörungsmythen im Kinder-Chat“: Rechte, rassistische und antisemitische Inhalte in Klassenchats sorgen immer wieder für Schlagzeilen – und lassen Lehrkräfte, Eltern und Schüler*innen oft ratlos zurück. Der Bundesverband Mobile Beratung (BMB) hat nun eine Handreichung zum Thema veröffentlicht, mit konkreten Empfehlungen, Methoden und juristischen Hinweisen.

Umfang: 44 Seiten
Herausgeber: Bundesverband Mobile Beratung, 2022
PDF hier herunterladen


Handreichungen zum Thema Verschwörungserzählungen und Reichsbürger

BPB Infoaktuell – Verschwörungserzählungen

Sehr gut zugängliche Einführung in das Thema Verschwörungserzählungen und deren Verbreitungsformen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der zunehmenden Nutzung Sozialer Medien. Absolute Leseempfehlung!

Umfang: 16 Seiten
Herausgeber: BPB, 2020
PDF hier herunterladen


Verschwörungsideologien - Hype oder Gefahr?

Kompakte und übersichtliche Aufbereitung des Themas Verschwörungsideologien mit Fokus auf Ursachen und Ausbreitung von Verschwörungsglauben und dem Umgang mit deren Anhänger*innen.

Umfang: 13 Seiten
Herausgeber: MBT Hessen, 2021
PDF hier herunterladen


FAQ Verschwörungsideologien

Kurze und verständliche Antworten auf 22 häufige Fragen, die im Kontext des Umgangs mit Verschwörungsideologien und –erzählungen gestellt werden.

Umfang: 28 Seiten
Herausgeber: Amadeu-Antonio-Stiftung, 2020
PDF hier herunterladen


Verschwörungsideologien: Basiswissen und Handlungsstrategien

Diese umfangreiche Broschüre mit dem Obertitel „Down the rabbit hole“ widmet sich ausgiebig den Ursachen, Funktionen und Gefahren von Verschwörungsideologien, stellt dabei sehr deutlich die Verbindung zur Historie des Antisemitismus her und entwirft grundlegende wie konkrete Handlungsstrategien zum Umgang im Alltag.

Umfang: 80 Seiten
Herausgeber: Amadeu-Antonio-Stiftung, 2021
PDF hier herunterladen


Umgang mit Verschwörungsideologien im Unterricht und in der Schule

Jugendgerechte Aufbereitung von Erklärung, Verbreitung und Gefahren von Verschwörungserzählung anhand von vielen, praktischen Beispielen. Auf erwachsene Bezugspersonen ausgerichtete Handlungsvorschläge und Unterrichtsmethoden.

Umfang: 56 Seiten
Herausgeber: Amadeu-Antonio-Stiftung, 2020
PDF hier herunterladen


Entschwörung konkret: Wieviel Geschlecht steckt in Verschwörungsideologien?

Die Handreichung geht u.a. der Frage nach, wie die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um Geschlechtergerechtigkeit sich in der rechten Protestbewegung auswirken, die sich im Kontext der Corona-Pandemie entwickelt hat.

Umfang: 36 Seiten
Herausgeber: Amadeu-Antonio-Stiftung, 2021
PDF Hier herunterladen


Handreichung: Instrumentalisierung von Kindern in der Pandemieleugner*innenszene

Expert*innen aus den Bereichen Beratung, und Bildung berichten zu ihren Erfahrungen im Kontext Kinder und Verschwörungserzählungen. Überblick über die strategische Instrumentalisierung von Kindern in der pandemieleugnerischen Szene, sowie deren Strukturen und Verbindungen.

Umfang: 52 Seiten
Herausgeber*innen: Larissa Denk, Fabian Kaufmann & Ulrich Peters
PDF hier herunterladen


Handreichung: Zum Umgang mit Verschwörungserzählungen

Für die Zielgruppe 7./8. Jahrgangsstufe ausgelegt, bietet die Handreichung neben einem gut zugänglichen, theoretischen Einstieg wertvolle Hinweise und Tipps für eine altersgerechte Herangehensweise an das Thema Verschwörungserzählungen und Fake News unter Jugendlichen – Für den Schulunterricht, aber sicherlich auch adaptierbar für andere Kontexte.

Umfang: 48 Seiten
Herausgeber: Comenius-Institut, narrt, pti, 2021
PDF hier herunterladen


 


Handreichungen zum Thema Kinder und Jugendliche

Handreichung: Was tun bei rechten Inhalten in Klassenchats?

„Neuntklässler verschicken Nazi-Symbole via WhatsApp“, „Verschwörungsmythen im Kinder-Chat“: Rechte, rassistische und antisemitische Inhalte in Klassenchats sorgen immer wieder für Schlagzeilen – und lassen Lehrkräfte, Eltern und Schüler*innen oft ratlos zurück. Der Bundesverband Mobile Beratung (BMB) hat nun eine Handreichung zum Thema veröffentlicht, mit konkreten Empfehlungen, Methoden und juristischen Hinweisen.

Umfang: 44 Seiten
Herausgeber: Bundesverband Mobile Beratung, 2022
PDF hier herunterladen


Handreichung: Instrumentalisierung von Kindern in der Pandemieleugner*innenszene

Expert*innen aus den Bereichen Beratung, und Bildung berichten zu ihren Erfahrungen im Kontext Kinder und Verschwörungserzählungen. Überblick über die strategische Instrumentalisierung von Kindern in der pandemieleugnerischen Szene, sowie deren Strukturen und Verbindungen.

Umfang: 52 Seiten
Herausgeber*innen: Larissa Denk, Fabian Kaufmann & Ulrich Peters
PDF hier herunterladen


Rechtsextremismus als Thema in der Jugendhilfe

Mit viel Praxiserfahrung und –beispielen erstellte Broschüre, die sich an Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit richtet und aus der Darstellung und Bewertung von Fallbeispielen konkrete Vorschläge für die relevanten Handlungsebenen unterbreitet. Fokus wird u.a. auf die Frage der Kindeswohlgefährdung gelegt.

Umfang: 28 Seiten
Herausgeber: ElternStärken, 2020
PDF hier herunterladen


Handreichung: Zum Umgang mit Verschwörungserzählungen

Für die Zielgruppe 7./8. Jahrgangsstufe ausgelegt, bietet die Handreichung neben einem gut zugänglichen, theoretischen Einstieg wertvolle Hinweise und Tipps für eine altersgerechte Herangehensweise an das Thema Verschwörungserzählungen und Fake News unter Jugendlichen – Für den Schulunterricht, aber sicherlich auch adaptierbar für andere Kontexte.

Umfang: 48 Seiten
Herausgeber: Comenius-Institut, narrt, pti, 2021
PDF hier herunterladen


Umgang mit Verschwörungsideologien im Unterricht und in der Schule

Jugendgerechte Aufbereitung von Erklärung, Verbreitung und Gefahren von Verschwörungserzählung anhand von vielen, praktischen Beispielen. Auf erwachsene Bezugspersonen ausgerichtete Handlungsvorschläge und Unterrichtsmethoden.

Umfang: 56 Seiten
Herausgeber: Amadeu-Antonio-Stiftung, 2020
PDF hier herunterladen


Leitfaden: Anregungen zur Beratung von Eltern und Angehörigen von rechtsextrem orientierten Söhnen und Töchtern

Mit diesem Leitfaden zu Qualitätsanforderungen in der Beratung von Eltern und Angehörigen sollen Fachkräfte ermutigt und unterstützt werden, den Bereich rechtsextremer Orientierung unter Jugendlichen in ihr Beratungsangebot zu integrieren und – wo notwendig – Chancen ergänzender Kooperation von Regel- und Spezialangeboten aufgezeigt werden.

Umfang: 20 Seiten
Herausgeber: Fachstelle Rechtsextremismus und Familie (Ruf), Bremen u.v.a., 2018/19
PDF hier herunterladen


Zum Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus im Schulalltag

Studie zu Erfahrungen mit Rassismus und Rechtsextremismus im Schulalltag, die in Form von Interviews vorgestellt und ausgewertet werden. Entwirft Umgangsstrategien und Handlungsmöglichkeiten für schulische Akteure und stellt Beratungsangebote vor (bezogen auf Hessen).

Umfang: 60 Seiten
Herausgeber: Beratungsnetzwerk Hessen, 2020
PDF hier herunterladen


Handreichung: Ungleichwertigkeit und frühkindliche Pädagogik

Die Handreichung mit dem Titel „Ene mene muh und raus bist du“ nimmt das Auftreten von Rechtsextremismus und Rassismus in Kindertagesstätten in den Blick und entwickelt aus der Analyse von beispielhaften Fällen umfangreiche Handlungsempfehlungen und Perspektiven für Fachkräfte und Träger von Einrichtungen.

Umfang: 60 Seiten
Herausgeber: Amadeu-Antonio-Stiftung, 2018
PDF hier herunterladen


Handreichung: Wer kommt denn da sein Kind abholen? Eine Orientierung im Umgang mit Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in Kindertagesstätten

Anhand von Erfahrungsberichten und Fallbeispielen entwickelte Handlungsempfehlungen für Erzieher*innen und Eltern, die Orientierung zum Umgang mit Rechtsextremismus und Alltagsrassismus im Kontext der frühkindlichen Bildung suchen.

Umfang: 36 Seiten
Herausgeber: Heinrich-Böll-Stiftung, 2014
PDF hier herunterladen

 


Handreichungen zum Schwerpunkt Frauen* und Mädchen*

Gewaltschutz unter Druck - Umgang mit Rassismus und Rechtsextremismus im Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen

Wie andere gesellschaftlichen Bereiche bleibt auch das Hilfesystem für von Gewalt betroffenen Frauen von diskriminierenden, rassistischen und rechtsextrem motivierten Positionen und Vorfällen nicht unberührt und stellt Fachkräfte vor große Herausforderungen. Diese Broschüre soll eine Hilfestellung beim Erkennen und Einordnen von Rassismus und Rechtsextremismus geben und Handlungsmöglichkeiten eröffnen.

Umfang: 28 Seiten
Herausgeber: Der Paritätische Gesamtverband, 2022

Download als PDF

Auch als Print im Webshop kostenfrei erhältlich


Entschwörung konkret: Wieviel Geschlecht steckt in Verschwörungsideologien?

Die Handreichung geht u.a. der Frage nach, wie die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um Geschlechtergerechtigkeit sich in der rechten Protestbewegung auswirken, die sich im Kontext der Corona-Pandemie entwickelt hat.

Umfang: 36 Seiten
Herausgeber: Amadeu-Antonio-Stiftung, 2021
PDF Hier herunterladen


Frauenhassende Online-Subkulturen

Die Broschüre widmet sich den vielzähligen und vielschichtigen antifeministischen und meist auch rechtsextremen Online-Gemeinschaften, welche insbesondere die Sozialen Medien für Frauen* zu gefährlichen Räumen machen können. Enthält umfassende Handlungsempfehlungen für Politik, Gesellschaft und staatliche Akteure.

Umfang: 56 Seiten
Herausgeber: Amadeu-Antonio-Stiftung, 2021
PDF hier herunterladen

 

 

 

 

 


Handreichungen zum Schwerpunkt Soziale Medien

Umgang mit Hass und Hetze in den Sozialen Medien - Eine Handreichung für die Plattformen Facebook und Twitter

Erklärt Strategien und Wirkungsweise von Hass im Netz, bietet einen Überblick über präventive Maßnahmen gegen Hate Speech und Umgang mit Shit Storms.

Umfang: 20 Seiten
Herausgeber: Paritätischer Gesamtverband, 2020
PDF hier herunterladen


Auch als Print im Webshop kostenfrei erhältlich


Frauenhassende Online-Subkulturen

Die Broschüre widmet sich den vielzähligen und vielschichtigen antifeministischen und meist auch rechtsextremen Online-Gemeinschaften, welche insbesondere die Sozialen Medien für Frauen* zu gefährlichen Räumen machen können. Enthält umfassende Handlungsempfehlungen für Politik, Gesellschaft und staatliche Akteure.

Umfang: 56 Seiten
Herausgeber: Amadeu-Antonio-Stiftung, 2021
PDF hier herunterladen


Handreichung: Was tun bei rechten Inhalten in Klassenchats?

„Neuntklässler verschicken Nazi-Symbole via WhatsApp“, „Verschwörungsmythen im Kinder-Chat“: Rechte, rassistische und antisemitische Inhalte in Klassenchats sorgen immer wieder für Schlagzeilen – und lassen Lehrkräfte, Eltern und Schüler*innen oft ratlos zurück. Der Bundesverband Mobile Beratung (BMB) hat nun eine Handreichung zum Thema veröffentlicht, mit konkreten Empfehlungen, Methoden und juristischen Hinweisen.

Umfang: 44 Seiten
Herausgeber: Bundesverband Mobile Beratung, 2022
PDF hier herunterladen


Argumentationshilfe: Fakten gegen Vorurteile

Vorurteile sind vorgefasste Meinungen, die vor dem Prozess einer eigenen Urteilsbildung stehen und nicht selten ganze Gruppen ungerecht beurteilen und bewerten.

Wer Vorurteile hat, denkt häufig ohne ausreichende Begründung schlecht über andere. Und wer schlecht über andere denkt und redet, richtet häufig auch sein Handeln danach aus. Gerade das macht Vorurteile gefährlich, denn auf lange Sicht führen sie zu Diskriminierung und Ausgrenzung. Klar ist: rassistischen und diskriminierenden Aussagen sollte stets und umgehend mit Gegenwind und Argumenten begegnet werden.

Bekanntermaßen argumentieren rechte Demagogen häufig vorurteilsgeprägt und versuchen diese Vorurteile durch ständige Wiederholung in den Köpfen zu verankern. Aber nicht nur in beispielsweise PEGIDA-Kreisen gehören Vorurteile gegen Geflüchtete, Frauen oder Menschen mit Behinderung zum normalen Sprachgebrauch. Rassistische, sozialdarwinistische und chauvinistische Tendenzen treffen auch in der breiteren Bevölkerung auf Zustimmung, wie die Mitte-Studien der Friedrich-Ebert-Stiftung und Universität Bielefeld belegen.

Ausdruck und Verbreitung finden diese Vorurteile häufig in den Sozialen Netzwerken. Der Paritätische stellt sich dieser rassistischen Stimmungsmache entschieden entgegen. Wir haben unten stehend gängige Vorurteile rechter Demagogen gesammelt und ihnen Argumente und Fakten für eine sachliche Diskussion entgegengestellt.

Nicht zu widersprechen, bedeutet Zustimmung. Auch und gerade bei Vorurteilen.

Vorurteil: "Zugewanderte zerstören die deutsche Kultur."

Falsch, denn:

  • Auch Deutschland ist ein Ergebnis von Migration.
  • Die „deutsche Leitkultur“ gibt es nicht.
  • Wer in Zugewanderten eine „Gefahr für die deutsche Kultur“ sieht, will Feindbilder aufbauen.

Auch Deutschland ist ein Ergebnis von Migration

Migration ist und war ein ständiger Begleiter der Entwicklung menschlicher Gesellschaften. Das „reine deutsche Volk“ oder die „deutsche Kultur“ ist schon immer eine Erfindung gewesen – beginnend mit der Menschheitsgeschichte. Eigentlich sind wir alle Afrikaner/-innen, denn menschliche Knochenfunde aus Äthiopien und Kenia weisen darauf hin, dass die Menschen einst von dort ausgehend die anderen Erdteile besiedelten. Seither ist alle Geschichte immer auch eine Geschichte der Migration, besonders in Europa. Die so genannte „Völkerwanderung“ hunderttausender Menschen in der Spätantike war ein gigantischer Prozess der Vermischung von Menschen unterschiedlicher Herkunft, und das ist in der Geschichte der Normalfall. Migration hat die Gesellschaft nicht nur dauernd verändert, sondern „uns“ auch zu dem gemacht hat, was „wir“ heute sind. Im 18. und 19. Jahrhundert flohen auch Millionen Deutsche vor religiöser Repression und Armut nach Russland und Amerika. Das machte Deutschland schon damals von hunderttausenden polnischen Wanderarbeitern abhängig. Mit den Gastarbeiter/-innen des 20. Jahrhunderts wurde Deutschland zum Einwanderungsland. In Deutschland leben heute über 80 Millionen Menschen unterschiedlichster Herkunft, Religion, Staatsangehörigkeit oder Weltanschauung.

Die „deutsche Leitkultur“ gibt es nicht

„Die deutsche (Leit)Kultur“ gibt es nicht. Jeder Mensch entscheidet selbst, ob er/sie nun lieber Currywurst oder vegan is(s)t oder Goethe oder Gandhi liest. In Kulturfragen existieren keine konkreten Maßstäbe. Schließlich sind die Lebensarten, Sitten und Bräuche, Dialekte, religiöse Orientierung, Feste und Feiern, Sagen und Überlieferungen, die Art zu Essen oder zu Wohnen regional so unterschiedlich, dass sich selbst in Deutschland Geborene nicht auf den Kern ihrer Kultur verständigen können. Die deutsche Kultur lebt von Vielfalt, Zugewanderte können sie nur bereichern. Wie wir alle miteinander leben wollen und was uns in Zukunft wichtig ist, wird jeden Tag zwischen den Menschen neu verhandelt. Traditionen oder das Volkstümliche können den Menschen nicht identitätspolitisch von oben verordnet werden.

Wer in Zugewanderten eine „Gefahr für die deutsche Kultur“ sieht, will Feindbilder aufbauen

Wer aber von der „Zerstörung der Leitkultur“ durch eine bestimmte Gruppe von Menschen oder wer von „den Zuwanderern“ als Gefahr für „das deutsche Volk“ spricht, hat kein Interesse daran, Menschen als Individuen wahrzunehmen oder über bestimmte Aspekte des Zusammenlebens zu diskutieren. Es geht vielmehr darum, an die Bedürfnisse und Ängste von Menschen zu appellieren, Ablehnung, Hass und Rassismus zu schüren und damit Politik zu machen. Das trägt nicht zu einem gesellschaftlichen Zusammenhalt und einer freien Gesellschaft für alle bei. Und darunter leiden wir alle. Stattdessen müssen wir alle gemeinsam dafür sorgen, dass jeder Mensch als gleichwertig angesehen wird und Chance zu Teilhabe und Entfaltung hat.

Zur Vertiefung

Grundlagendossier der Bundeszentrale für Politische Bildung zum Thema Migration

Zahlen und Fakten zum Thema Zuwanderung in Deutschland und Europa

Mediendienst Integration: "Wer kommt, wer geht?"

Statistiken zu Wanderungsströmen und Migrantenbevölkerung

Themendossier der Heinrich-Böll-Stiftung zum Thema Geschichte der Migration in Deutschland

Vorurteil: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland."

Falsch, denn:

  • Der Islam gehört zur deutschen Gesellschaft genau wie andere Religionen oder Menschen, die keiner Religion angehören.
  • Vorurteile und Islamfeindlichkeit verhindern ein friedliches Zusammenleben zwischen verschiedenen Menschen.
  • Terrorismus ist kein typisch muslimisches, sondern ein weltweites Problem.

Der Islam gehört zur deutschen Gesellschaft genau wie andere Religionen oder Menschen, die keiner Religion angehören.

Genau wie das Judentum, das Christentum und der Buddhismus gehört auch der Islam zur deutschen Gesellschaft. Neben Synagogen und Kirchen gibt es Moscheen oder buddhistische Tempel. Die religiose Vielfalt ist ein Merkmal von modernen Gesellschaften und eine alltägliche Realität. Die Menschen, die die Augen angesichts dieser Realität verschließen, verpassen den Anschluss an die Modernität. Es ist unmöglich über „den Islam“ zu reden, denn wie bei allen anderen Religionen gibt es auch beim Islam verschiedene Strömungen und Glaubensausprägungen. Der Islam gehörte immer zur europäischen Kultur und prägt sie immer noch.

Vorurteile und Islamfeindlichkeit verhindern ein friedliches Zusammenleben zwischen verschiedenen Menschen.

Wenn die Zugehörigkeit des Islam zu Deutschland in Frage gestellt wird, stecken dahinter vielmehr Vorbehalte und Vorurteile gegen die Menschen, die diese Religion praktizieren. In den letzten Jahren ist die Islamfeindlichkeit angestiegen. Pegida-Anhänger/-innen propagieren ein Bedrohungsszenario einer angeblichen „Islamisierung des Abendlandes“ und auch die Berichterstattung zeichnet häufig ein einseitiges Bild des Islam – und das bereits seit 9/11. Oft entstehen daraus Ängste und Ablehnungen, die sich – oftmals ohne direkten persönlichen Kontakt zu haben –  im Alltag auch gegen Menschen muslimischen Glaubens richten. Aktuell wird die Angst vor einer vermeintlichen „Islamisierung“ auch im Zusammenhang mit steigenden Zahlen an Zuwanderung auf Geflüchtete projiziert. Diese Bedrohungsszenarien verhindern den Dialog und treiben einen Keil zwischen verschiedene Bevölkerungsgruppen.

Terrorismus ist kein typisch muslimisches, sondern ein weltweites Problem.

Terrorismus ist kein typisch muslimisches, sondern ein weltweites Problem. In der öffentlichen Meinung wird häufig die Angst vor islamistischen Terror, der vorgibt, islamisch zu sein, mit der Weltreligion Islam gleichgesetzt. Doch der gewaltbereite Terror ist auch in der islamischen Welt eine moderne Erscheinung. Dass auch die christliche Vergangenheit in Europa von Fanatismus, Kriegen und Gewalttaten geprägt ist, wird häufig verdrängt und nicht im Widerspruch zur christlichen Nächstenliebe gesehen. Terroristische Anschläge seitens der Neonazis genießen nicht die mediale Aufmerksamkeit, wie andere Anschläge von radikalen Islamisten. Es wird suggeriert, dass die nicht muslimische Welt am meisten zu befürchten hat, es ist jedoch so, dass die meisten Opfer von terroristischen Anschlägen mit einem vermeintlichen islamischen Hintergrund selbst Muslime waren, allein in Irak zwischen 2010 und 2015 gab es mehr als 52.000 Opfer von terroristischen Anschlägen.

Zur Vertiefung:

Decker, Oliver; Johannes Kiess, Elmar Brähler (2016): Die enthemmte Mitte. Autoritäre und rechtsextreme Einstellung in Deutschland. 

Mediendienst Integration (2016): Journalisten-Handbuch zum Thema Islam.

Vorurteil: "Zugewanderte nutzen den Sozialstaat aus."

Falsch, denn:

  • Es gibt keine massenhafte „Armutszuwanderung“ in die deutschen Sozialsysteme.
  • Das Grundgesetz garantiert die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für alle Menschen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
  • Zugewanderte und Asylbewerber/-innen werden im deutschen Sozialstaat faktisch diskriminiert.

Es gibt keine massenhafte „Armutszuwanderung“ in die deutschen Sozialsysteme.

Die Aussage, dass keine „Zuwanderung in die Sozialsysteme“ erfolgen soll, wird gern als Argument gegen bestimmte Zuwanderergruppen verwendet: Vor einigen Jahren war es ein Argument gegen die Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für Menschen aus den östlichen EU-Staaten, was sich nicht bewahrheitet hat. Im Gegenteil: wie Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit zeigen, zahlten Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien sogar mehr Steuern und Sozialabgaben in deutsche Kassen ein, als ihre Landsleute daraus in Anspruch nahmen. Im Dezember 2016 erhielten 144.000 Bulgaren/-innen und Rumänen/-innen Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“), von insgesamt über sechs Millionen Hartz-IV-Beziehenden, das entspricht einem Anteil von gerade einmal 2,3 Prozent aller Leistungsbeziehenden.

Nun sollen es geflüchtete Menschen sein, die „nur wegen des Geldes kommen“. Die Motive, warum Menschen nach Deutschland flüchten, sind aber nicht die Transferleistungen, sondern ein Leben in Sicherheit und Frieden oder die Aussicht auf Bildung und Arbeit. Die wirtschaftlich gute Situation in Deutschland zieht Geflüchtete ebenso an wie Fachkräfte; Familienmitglieder ziehen nach. Und regelmäßig verlassen Menschen Deutschland auch wieder.

2015 betrug die Nettozuwanderung nach Deutschland 1,1 Millionen Personen: Knapp zwei Millionen ausländische Personen kamen nach Deutschland, gleichzeitig zogen rund 860 000 Ausländerinnen und Ausländer aus Deutschland fort. Im gleichen Jahr wurden rund 888 Mrd. Euro für soziale Leistungen in Deutschland ausgegeben. Das waren rund 30% des BIP. Diese Kosten teilen sich Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der Staat. Die mit Abstand größten Posten dabei sind Leistungen der Sozialversicherungen für Versicherungsnehmer/-innen, insbesondere Leistungen der Rentenversicherung (365,1 Mrd. Euro) und der Krankenversicherung (331,2 Mrd. Euro), die zusammen fast 56 Prozent des Sozialbudgets ausmachen. Grundsicherungs- und Sozialhilfeleistungen machen zusammen nur knapp 9 Prozent des Sozialbudgets aus.

Das Grundgesetz garantiert die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für alle Menschen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.

Dass auch ausländische Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich Anspruch auf soziale Leistungen in Deutschland haben, ist dabei keine Frage besonderer Großzügigkeit, sondern ein Gebot der Humanität und unserer Verfassung: Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2012 klargestellt, dass das Grundgesetz „ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ garantiert. Bei diesem Anspruch handelt es sich um ein Menschenrecht. „Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.“ Das Bundesverfassungsgericht hat dabei auch klar gestellt, dass dieses Grundrecht unabhängig vom Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsgrund sowie Ausreisemöglichkeit gilt. (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 - Rn. (1-114).

Auch europarechtlich gibt es im Rahmen der Freizügigkeit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes klare Vorgaben, aus denen sich Leistungsansprüche für Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union, die nach Deutschland kommen, genauso wie für deutsche Bürgerinnen und Bürger, die sich im EU-Ausland aufhalten, ableiten.

Zugewanderte und Asylbewerber/-innen werden im deutschen Sozialstaat faktisch diskriminiert.

Richtig ist: Nicht alle Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, finden sofort eine Arbeit, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Von den über acht Millionen Menschen ohne deutschen Pass, die in Deutschland leben, waren im Januar 2017 690.000 Menschen arbeitslos gemeldet. Darunter viele Geflüchtete, für die teilweise Arbeitsverbote oder andere Beschränkungen bestehen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt verzögern. Es ist aber nicht so, dass alle diese Menschen nun ein üppiges Leben auf Kosten der deutschen Steuerzahler/-innen führen würden, im Gegenteil: Trotz den Vorgaben des Grundgesetzes und des Europarechts gibt es massive Leistungseinschränkungen für Zugewanderte und Asylbewerber/-innen, die zuletzt durch die Bundesregierung noch verschärft wurden.

Bestimmte Personengruppen, die aus anderen EU-Ländern nach Deutschland kommen, sind beispielsweise von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für fünf Jahre ausgeschlossen. Statt eines Anspruchs auf Hartz IV werden nur einmalig so genannte „Überbrückungsleistungen“ für Ernährung und Unterkunft durch das Sozialamt erbracht, rund 180 Euro (Paritätische Arbeitshilfe "Ansprüche auf Leistungen der Existenzsicherung für Unionsbürger/-innen"). Auch über eine Einschränkung des Kindergeldanspruchs für Ausländer/-innen wird nachgedacht.

Was ebenfalls in der öffentlichen Debatte häufig verschwiegen wird: Asylsuchende und geduldete Ausländer/-innen erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz deutlich geringere Leistungen als beispielsweise Hartz-IV-Beziehende, was verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig ist. Während bereits der Regelsatz in Hartz IV mit aktuell 409 Euro für eine alleinstehende Person in keiner Weise bedarfsgerecht und viel zu niedrig bemessen ist, betragen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aktuell sogar nur 354 Euro im Monat, wobei davon nur maximal 135 Euro überhaupt in Bargeld („Taschengeld“) ausgezahlt werden und der Rest ausschließlich in Sachleistungen erbracht wird bzw. erbracht werden soll. Im Dezember 2016 wollte die Bundesregierung diesen Betrag für Asylbewerber/-innen sogar noch einmal kürzen. Diese erneute Verschärfung wurde jedoch im Bundesrat vorläufig gestoppt und an den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Weiterführende Informationen:

Zum Asylbewerberleistungsgesetz

Studie des IAB zu Geflüchteten Menschen in Deutschland

Überblick über die soziale Sicherung, die Grundsicherung und die Sozialversicherung

Vorurteil: "Zugewanderte nehmen uns die Arbeitsplätze weg."

Falsch, denn

  • Der deutsche Arbeitsmarkt ist auf Zuwanderung angewiesen.
  • Ein Rückgang des Arbeitsangebots bedeutet nicht automatisch eine sinkende Arbeitslosigkeit.
  • Zuwanderung hatte bereits in der Vergangenheit positive Effekte für deutsche Arbeitnehmer/-innen.
  • Eine Konkurrenz um einzelne Arbeitsplätze findet – wenn überhaupt – zwischen geflüchteten Zuwanderern und bereits in Deutschland lebenden Ausländern statt.

Der deutsche Arbeitsmarkt ist auf Zuwanderung angewiesen.

Der deutsche Arbeitsmarkt ist auf Zuwanderung angewiesen. Um das Arbeitskräfteangebot auf dem heutigen Stand beizubehalten, wäre eine jährliche Nettozuwanderung von 400.000 Erwerbspersonen notwendig. Laut Berechnungen des IAB würde das Erwerbspersonenpotenzial in Deutschland ohne Zuwanderung bis 2050 um ein Drittel zurückgehen. Auch mit einer Nettozuwanderung von derzeit 200.000 Menschen pro Jahr, würde das Erwerbspersonenpotenzial bis 2060 um sechs Millionen Personen sinken. Zudem würde das Verhältnis der über 64-Jährigen zu den 20-64-Jährigen (Altersquotient) stark ansteigen, was eine erhebliche Belastung für das Sozialversicherungssystem wäre. Gleichzeitig würde die Steuer- und Abgabenlast enorm steigen.

Ein Rückgang des Arbeitsangebots bedeutet nicht automatisch eine sinkende Arbeitslosigkeit.

Ein Rückgang des Arbeitsangebots bedeutet dabei keineswegs eine geringere Arbeitslosigkeit. Durch ein niedrigeres Erwerbspotenzial sind Unternehmen in einem geringeren Ausmaß zu Investitionen bereit, was eine schrumpfende gesamtwirtschaftliche Nachfrage und einen Anstieg der Arbeitslosigkeit zur Folge hätte. Um das Arbeitskräfteangebot auf dem heutigen Stand beizubehalten, wäre dagegen eine jährliche Nettozuwanderung von 400.000 Erwerbspersonen notwendig.

Zuwanderung hatte bereits in der Vergangenheit positive Effekte für deutsche Arbeitnehmer/-innen.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Zuwanderung in den 60er und 70er Jahren nicht zu einer höheren Arbeitslosigkeit geführt hat, sondern ganz im Gegenteil, zu steigenden Beschäftigungszahlen. Die jüngsten Beschäftigungsstatistiken belegen dies weiterhin. Zwischen 2010 und 2014 stieg die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer/-innen um 6,3 Prozent, im gleichen Zeitraum stieg die Erwerbstätigenquote Einheimischer um 4,3 Prozent.

Eine Konkurrenz um einzelne Arbeitsplätze findet – wenn überhaupt – zwischen geflüchteten Zuwanderern und bereits in Deutschland lebenden Ausländern statt.

Am ehesten ist eine Konkurrenz um Arbeitsplätze zwischen Zuwanderern und bereits in Deutschland lebenden Ausländern denkbar. Eine Konkurrenz findet – wenn überhaupt – um einzelne Arbeitsplätze zwischen geflüchteten Zuwanderern und bereits in Deutschland lebenden Ausländern statt. Zu beachten ist auch, dass zahlreiche geflüchtete Menschen hierzulande gar nicht arbeiten dürfen: das gilt etwa für Geflüchtete, die aus einem der sogenannten „sicheren“ Herkunftsstaaten kommen und bestimmte Personen mit einer Duldung. In vielen Bezirken der Agentur für Arbeit existiert zudem weiterhin die Vorrangprüfung, mit der Intention, mögliche negative Auswirkungen in Regionen mit angespannter Arbeitsmarktlage zu vermeiden. Nach der Vorrangprüfung darf ein/-e Ausländer/-in eine Beschäftigung nicht aufnehmen, sobald ein/-e Deutsche/-r für diese Stelle geeignet ist. Geflüchtete nehmen also keineswegs Arbeitsplätze weg, viele sind dagegen systematisch vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen.

Zur Vertiefung:

  • Bach, Stefan et al (DIW/IAB) (2016): Abschätzung von Effekten der Integration von Flüchtlingen. Kurzexpertise im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Berlin/Nürnberg.
  • Bach, Stefan et al (2017): Fiskalische und gesamtwirtschaftliche Effekte: Investitionen in die Integration von Flüchtlingen lohnen sich. In: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (2017): IAB Kurzbericht Nr. 02/2017. Nürnberg.
  • Bonin, Holger (2014): Der Beitrag von Ausländern und künftiger Zuwanderung zum deutschen Staatshaushalt. Bertelsmann Stiftung. Gütersloh.
  • Brücker, Herbert  (2015): Mehr Chancen als Risiken durch Zuwanderung. In: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (2015): Aktuelle Berichte Nr. 01/2015. Nürnberg.
  • Fuchs, Johann et al (2017): Projektion des Erwerbspersonenpotenzials bis 2060. Arbeitskräfteangebot sinkt auch bei hoher Zuwanderung. In: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (2017): IAB Kurzbericht Nr. 06/2017. Nürnberg.
  • Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2016): Migrations-Monitor Arbeitsmarkt: Personen im Kontext von Fluchtmigration. In: Arbeitsmarkt in Zahlen, Ausgabe 12/2016. Bundesagentur für Arbeit. Nürnberg.

Vorurteil: "Wir können uns die Millionen Flüchtlinge nicht leisten."

Falsch, denn:

  • Die Schutzsuchenden, die im vergangenen Jahr nach Deutschland gekommen sind und einen Asylantrag gestellt haben, machen weniger als 1 Prozent der Gesamtbevölkerung aus.
  • Die Aufnahme und die Integration kosten Geld, sind aber auch Investitionen.
  • Geld ist genug da, es muss nur vernünftig verteilt und gerecht eingesetzt werden.

Die Schutzsuchenden, die im vergangenen Jahr nach Deutschland gekommen sind und einen Asylantrag gestellt haben, machen weniger als 1 Prozent der Gesamtbevölkerung aus.

In Deutschland leben 82 Millionen Menschen. 2016 wurden in Deutschland rund 750.000 Asylanträge gestellt. Die Zahl der Menschen, die im vergangenen Jahr in Deutschland Zuflucht gesucht hat, macht also weniger als 1 Prozent der Gesamtbevölkerung aus.

Im europäischen Vergleich sind wir damit Spitzenreiter. Das Hauptherkunftsland ist Syrien. Die überwiegende Zahl der Menschen erhält einen Flüchtlingsstatus oder einen anderen Schutz. Und hinter jedem Asylverfahren verbirgt sich ein persönliches Schicksal. Die Aufnahme von Menschen in Not ist eine völker-, europa- und grundrechtliche Verpflichtung. Die meisten Menschen kommen aus Kriegen oder fliehen vor Verfolgung oder Diskriminierung. Deutschland und die EU haben daran ihren Anteil.

86 Prozent aller Flüchtlinge weltweit werden von Ländern des globalen Südens aufgenommen. 4,8 Millionen Flüchtlinge aus Syrien haben in den direkten Nachbarländern Schutz gesucht.

Die Aufnahme und die Integration kosten Geld, sind aber auch Investitionen.

Die Unterbringung, die Versorgung oder Integrationsprogramme der Schutzsuchenden kosten natürlich Geld. Im Detail ist die genaue Höhe schwer zu prognostizieren (Link: ). Aber die Fachwelt ist sich einig: Die Ausgaben sind gleichzeitig auch Investitionen, etwa im Bildungsbereich, und führen zu positiven wirtschaftlichen Effekten (Vgl. bspw. DIW). So wird sogar davon ausgegangen, dass schon in wenigen Jahren, der ökonomische „Nutzen“ für Deutschlands Volkswirtschaft überwiegen wird.

Abgesehen davon ist es auch moralisch gut investiertes Geld – hier werden Menschenrechte geschützt und Leben gerettet. Gelder, mit denen Grenzschutzmaßnahmen finanziert oder Flüchtlingsgefängnisse in nordafrikanischen Staaten gebaut werden, um Flüchtlinge von Europa fernzuhalten, sind hingegen keine gut investierten Gelder.

Geld ist genug da, es muss nur vernünftig verteilt und gerecht eingesetzt werden.

Deutschland ist mit einem Bruttoinlandsprodukt von 3,1 Billionen Euro das reichste Land der EU und das viertreichste Land der Welt. Trotzdem wurde in den letzten Jahren zunehmend „auf Verschleiß gefahren“ und einer wachsenden sozialen Kluft politisch nicht wirksam entgegengewirkt.

Soziale Probleme waren lange da, bevor die Geflüchteten kamen. 136 Milliarden Euro beträgt der kommunale Investitionsstau mittlerweile. Mit 36 Milliarden Euro schlagen ausstehende Investitionen für Straßen und Verkehr zu Buche. Mit 34 Milliarden Euro folgt auf Platz zwei sogleich der Bereich der Bildung. Und auch bei Sportstätten und Bädern sind es immerhin 9 Milliarden Euro. Es fehlt an bezahlbarem Wohnraum und an Personal in Schulen, Kindertageseinrichtungen und in der Pflege. Die Armutsquote liegt mittlerweile mit 15,7 Prozent auf neuem Höchststand.

Vor diesem Hintergrund entsteht der Eindruck, der Staat könne sich es nicht leisten, Schutzsuchenden Zuflucht zu gewähren. Rechte Demagogen machen Stimmen gegen Geflüchtete, denen nun angeblich das Geld hinterhergeworfen werde, während deutsche Bürgerinnen und Bürger „leer“ ausgingen. Eine Studie des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Uni Köln für die Bosch-Stiftung kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die staatlichen Ausgaben für Asylbewerber/-innen, Hartz-IV-Bezieher/-innen und "normale" Einwohner/-innen annähernd gleich sind und im Schnitt bei rund 12.000 Euro pro Kopf im Jahr liegen.

Angesichts des oben skizzierten offensichtlichen sozialen Investitions- und Reformbedarfs in Milliardenhöhe, führt kein Weg daran vorbei: Der Staat muss insgesamt mehr Geld in die Hand nehmen und er muss es sich holen, wo es vorhanden ist. 5,5 Billionen Euro beträgt das private Geldvermögen in Deutschland, zwei Drittel davon gehören den reichsten zehn Prozent der Bevölkerung. Es braucht einen steuerpolitischen Kurswechsel, es braucht Umverteilung. Geld ist genug da, es muss nur vernünftig verteilt und gerecht eingesetzt werden.

Weiterführende Informationen:

Studie zum Zusammenhang zwischen Entwicklung und Migration

Studie zum Beitrag von Ausländern und künftigen Zuwanderern zum deutschen Staatshaushalt

Vorurteil: "Inklusionsprogramme in Schulen senken die Qualität des Schulunterrichts."

Falsch, denn:

  • Vielfalt ist ein Gewinn für alle Schülerinnen und Schüler.
  • Gemeinsames Lernen ist ein Menschenrecht.
  • Oft sind besonders Kinder mit besonderem Förderbedarf oder mit Zuwanderungsgeschichte besonders lernbegierig. Sie benötigen jedoch individuelle Unterstützung.

Vielfalt ist ein Gewinn für alle Schülerinnen und Schüler.

Inklusion bedeutet Zugehörigkeit - also das Gegenteil von Ausgrenzung. Gelungene Inklusion in der Schule bedeutet, dass jede Schülerin und jeder Schüler überall dabei sein kann.

Inklusion wird häufig in Bezug auf Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung thematisiert. Die jährlich errechnete Inklusionsquote beziffert den Prozent-Anteil der Schülerinnen und Schüler, die einen Förderbedarf haben und inklusiv, also mit Nichtbehinderten gemeinsam, an einer Regelschule unterrichtet werden. Die Inklusionsquote ist von 13,2% im Schuljahr 2000/01 auf 31,4% im Schuljahr 2013/14 gestiegen. In einigen Bundesländern beträgt sie bereits mehr als 50%, wie in Bremen (51%) oder Schleswig-Holstein (67%).

Während in Deutschland die Inklusionsquote also kontinuierlich gestiegen ist, sind z.B. die PISA-Ergebnisse der Schüler/-innen in Deutschland in allen drei Kompetenzbereichen stetig besser geworden. Allein im Lesen gab es eine Steigerung von 484 Punkten im Jahre 2000 auf 509 Punkte im Jahre 2005. Wenn das gemeinsame Beschulen aller Kinder einen negativen Effekt auf die Lernergebnisse haben würde, müsste sich dies auch in diesen Vergleichsarbeiten abbilden. Das Gegenteil ist aber der Fall.

Diese Verbesserung ist übrigens nicht auf eine Steigerung der oberen Leistungsgruppen zurückzuführen, sondern auf die Leistungssteigerungen im unteren Leistungssegment. Da z.B. auch der Anteil der hier teilgenommenen Schüler/-innen mit Zuwanderungshintergrund seit 2006 um ca. 8% zugenommen hat (PISA 2016, S. 339), kann auch dieser Vielfaltaspekt nur positive Wirkungen haben.

Gemeinsames Lernen ist ein Menschenrecht.

Dies ist zum Beispiel in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben – und das ist auch in Deutschland geltendes Recht. Demnach darf in Deutschland niemand mehr aufgrund seiner Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Deutschland hat sich verpflichtet, Schritt für Schritt ein inklusives Bildungssystem aufzubauen.

Die Schülerschaft in Deutschland wird insgesamt bunter. Diese Vielfalt ist die Chance für ein gemeinsames Aufwachsen und Lernen aller Kinder, wie es in anderen Ländern bereits üblich ist (z.B. in Schweden, Norwegen oder Kanada). Der schulischen Leistung ist es zuträglich.

Es gibt keine Hinweise, dass Kinder ohne Behinderung durch gemeinsames Lernen weniger oder langsamer lernen, als sie dies in einer homogenen Lerngruppe tun.

Oft sind besonders Kinder mit besonderem Förderbedarf oder mit Zuwanderungsgeschichte besonders lernbegierig. Sie benötigen jedoch individuelle Unterstützung.

Einige Kinder und Jugendliche haben besondere Lernbedürfnisse. Sie brauchen oftmals eine individuelle und ganzheitliche Unterstützung, damit sie ihrer eigenen Potentiale ausschöpfen können. Denn jedes Kind hat ein Recht auf das größtmögliche Maß an Bildung. Dies bedeutet jedoch, dass eine individuelle Förderung allein die Potenziale eines jeden jungen Menschen ermöglicht – sei er nun hochbegabt oder hat er andere besondere Fähigkeiten und Potenziale. Ein solcher individueller Förderansatz kommt allen jungen Menschen zugute. Er muss aber auch finanziert werden. Das ist eine Aufgabe der Politik, dies zu gewährleisten.

Vorurteil: "Die Familie aus Vater, Mutter und Kind ist die Keimzelle der Gesellschaft."

Richtig, aber:

  • Jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung und eigene Lebensplanung.
  • Das Zusammenleben von Menschen in Deutschland kennt viele Formen.
  • Erhöhte Geburtenrate schützt nicht vor demografischem Wandel.

Jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung und eigene Lebensplanung.

Das Zusammenleben von Menschen in Deutschland findet im 21. Jahrhundert in ganz unterschiedlichen Formen statt, ob nun als Paar oder Single, in einer Ehe, nicht ehelicher Lebensgemeinschaft oder eingetragener Lebenspartnerschaft, mit und ohne Kinder, als Paar- oder Einelternfamilie. Die Formen des Zusammenlebens sind vielfältig, genauso wie die sexuellen Orientierungen von Menschen. Ein zeitgemäßes Familienbild basiert auf einer selbstbestimmten partnerschaftlichen Rollenverteilung. Das bedeutet, dass beide Eltern – egal welches Geschlechts – freiwillig und gemeinsam bestimmen können, wie sie Berufs- und Familienarbeit miteinander vereinbaren. Ein solches Verständnis von Partnerschaftlichkeit eröffnet faire Optionen, die eigenen Fähigkeiten zu entwickeln. Das Recht auf Selbstbestimmung und eigene Lebensplanung mit und ohne Kind ist Grundvoraussetzung für ein geschlechterdemokratisches Miteinander. 

Das Zusammenleben von Menschen in Deutschland kennt viele Formen

In Deutschland lebten 2014 17,5 Mio. Ehepaare; 2,9 Mio. gemischt- oder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sowie 18 Mio. alleinstehende Personen. Von den 18 Mio. Alleinstehenden galten rund 2,7 Mio. als alleinerziehende Mütter und Väter. Im Vergleich zu 2004 sank die Zahl der Paare, die in einer Ehe lebte von rund 19 Mio. auf 17,5 Mio. Im gleichen Zeitraum haben alternative Lebensformen in Deutschland an Bedeutung gewonnen. Der Mikrozensus weist für 2014 rund 87.000 gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften aus, rund 41.000 davon waren eingetragene Lebenspartnerschaften. Familienformen sind vielfältiger geworden. Im Jahr 2014 gab es in Deutschland knapp 8,1 Mio. Familien mit minderjährigen Kindern. Sieben von zehn Familien (69 Prozent) lebten als Ehepaare, alleinerziehende Mütter und Väter hatten einen Anteil von 20 Prozent, 10 Prozent aller Familien waren Lebensgemeinschaften mit Kindern. Während die Zahl der traditionellen Familien – Ehepaare mit Kindern – zwischen 2004 und 2014 von 6,7 auf 5,6 Mio. gesunken ist, wuchs der Anteil alternativer Familienformen: So stieg die Zahl der Lebensgemeinschaften mit minderjährigen Kindern von 684.000 im Jahr 2004 auf 883.000 2014. Die Zahl der Alleinerziehenden stieg in diesem Zeitraum auf rund 1,6 Mio.

Erhöhte Geburtenrate schützt nicht vor demografischem Wandel

Wer sich um den demografischen Wandel sorgt, muss mit einer kinder- und familienfreundlichen Politik beginnen. Doch auch mit einer höheren Geburtenrate wird der demografische Wandel nicht aufzuhalten sein. Ohne die Zuwanderung junger Menschen wird die Bevölkerung noch älter werden und schrumpfen. Bis Ende der 1960er Jahre bekam jede Frau in Deutschland im Schnitt zwei Kinder. Anfang der siebziger Jahre sank die Geburtenrate auf 1,4 Kinder je Frau – und ist bis heute so niedrig geblieben. Wenn die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre in Rente gehen, also in den kommenden zehn bis zwanzig Jahren, scheiden mehr Menschen aus dem Erwerbsleben aus, als Berufsanfänger/-innen dazukommen. Selbst bei einer jährlichen Nettozuwanderung von 100.000 werden im Jahr 2030 nur noch 45,5 Millionen 15- bis 64-Jährige in Deutschland leben. Das sind fast 9 Millionen weniger als heute. Auch mehr Zuwanderer/-innen können den demografischen Wandel nicht vollständig ausgleichen: Nach Berechnungen der Vereinten Nationen müssten bis 2050 188 Millionen Menschen nach Deutschland einwandern, um das Verhältnis von Jüngeren zu Älteren konstant zu halten.

Vorurteil: "Frauenquoten diskriminieren deutsche Männer auf dem Arbeitsmarkt."

Falsch, denn

  • Nach wie vor gibt es in Deutschland deutlich weniger Frauen in Führungspositionen.
  • Frauen werden immer noch systematisch schlechter bezahlt als Männer.
  • In Deutschland gibt es die gesetzliche Frauenquote ausschließlich für Aufsichtsratsposten großer Unternehmen.
  • Teilzeitbeschäftigung kommt bei Frauen deutlich häufiger vor als bei Männern.

Nach wie vor gibt es in Deutschland deutlich weniger Frauen in Führungspositionen.

Nach wie vor finden sich in Führungspositionen deutlich weniger Frauen als Männer. 2016 lag der durchschnittliche Anteil von Frauen in Aufsichtsräten von börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen bei 27,5 Prozent, in Vorständen betrug dieser Anteil lediglich 6,6 Prozent. Große Unternehmen wie die Telekom versuchen schon seit mehreren Jahren den Frauenanteil in Fach- und Führungspositionen zu erhöhen. Der Konzern verspricht sich darüber eine höhere Wertschöpfung für das Unternehmen.

Frauen werden immer noch systematisch schlechter bezahlt als Männer.

Diese erwerbstätigkeitsrelevanten Unterschiede wirken sich für Frauen nicht nur benachteiligend auf ihre beruflichen Karriereverläufe, sondern auch auf ihre Verdienstmöglichkeiten aus. Im Jahr 2015 verdienten Männer in Gesamtdeutschland durchschnittlich 21 Prozent mehr als Frauen (Gender Pay Gap). Vergleicht man nicht die durchschnittlichen Verdienste von Frauen und Männern, sondern die Verdienste von Frauen und Männern, die vergleichbare Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien aufweisen, beträgt der Verdienstunterschied noch immer rund 7 Prozent. Dies bedeutet, dass im Durchschnitt Frauen unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und gleicher Qualifikation pro Stunde 7 Prozent weniger als Männer verdienen. Lediglich die Erwerbslosenquote von Frauen und Männern unterscheidet sich (fast) gar nicht. Im Jahr 2015 waren 6,1% der Frauen und 6,2% der Männer erwerbslos. Während Männer in Führungspositionen im Jahr 2013 durchschnittlich rund 5.100 Euro verdienten, waren es bei Frauen durchschnittlich 4.000 Euro (BMFSFJ). Diese Differenz von mehr als einem Fünftel lässt sich nicht durch kürzere Arbeitszeiten von Frauen erklären: Vollzeitbeschäftigte Frauen in Führungspositionen arbeiteten praktisch genau so viel wie vollzeitbeschäftigte Männer. Auch die Geschlechtstypik der ausgeübten Berufe, also die Frage, ob es sich eher um Frauen-, Misch- oder Männerberufe handelt, ist nicht die Ursache für den Gender Pay Gap (GPG) bei Führungskräften. Vielmehr spielt eine zentrale Rolle, dass Frauen in Partnerschaften noch immer einen größeren Teil der Familien- und Hausarbeit leisten und ihre Erwerbsarbeit viel öfter als Männer unterbrechen.

In Deutschland gibt es die gesetzliche Frauenquote ausschließlich für Aufsichtsratsposten großer Unternehmen.

Es gibt in Deutschland lediglich in einem einzigen Bereich eine gesetzliche Geschlechterquote – auch Frauenquote genannt. Es handelt sich hierbei um die seit dem 1. Januar 2016 geltende gesetzliche Geschlechterquote von 30 Prozent für (neu zu besetzende) Aufsichtsratsposten großer börsennotierter und voll mitbestimmter Unternehmen. Mit dem Gesetz soll der Benachteiligung von Frauen bei der Besetzung von Führungspositionen entgegengewirkt werden. Das Gesetz regelt weiterhin, dass die ca. 3.500 Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, selbst festlegen sollen, welche Geschlechterquote sie perspektivisch für ihre Aufsichtsräte, Vorstände und oberste Managementebene anstreben wollen. Neueste Untersuchungen zeigen jedoch, dass ein Drittel der Unternehmen dabei allerdings eine Zielgröße von null Prozent festgelegt hat, was die Notwendigkeit einer Quote deutlich macht.

Teilzeitbeschäftigung kommt bei Frauen deutlich häufiger vor als bei Männern.

Die Zunahme der Frauenbeschäftigung in den letzten zehn Jahren basiert vor allem auf einen Anstieg bei der Teilzeitbeschäftigung. So arbeitete unter allen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen 2015 fast jede zweite Frau in Teilzeit (BA Statistik). Bei den Männern hingegen war nur rund jeder Zehnte teilzeitbeschäftigt. Diese unterschiedlichen Teilzeitquoten von Frauen und Männern verweisen darauf, dass Frauen immer noch in großer Mehrheit die innerfamiliäre Verantwortung für Kinder und/oder pflegebedürftige Angehörige übernehmen. Darauf deutet auch die Erwerbstätigenquote von Müttern und Vätern mit mindestens einem Kind unter drei Jahren hin. Im Jahr 2014 waren nur 31,5 Prozent der Mütter mit mindestens einem Kind unter drei Jahren erwerbstätig. Die Erwerbsbeteiligung der Väter mit einem oder mehreren Kindern unter drei Jahren lag dagegen bei 81,6 Prozent (BMFSFJ).

Zur Vertiefung:

  • Women-on-Board-Index 100, eine Studie von „Frauen in die Aufsichtsräte e. V“
  • BA Statistik (Hg.): (2015): Der Arbeitsmarkt in Deutschland 2015
  • BMFSFJ (Hg.) (2016): 3. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland

Vorurteil: "Zugewanderte sind kriminell."

Falsch, denn:

  • Strafbare Handlungen zu begehen oder nicht, ist keine Frage der Herkunft.
  • Kriminalstatistiken liefern keine belastbaren Hinweise darauf, dass die Kriminalität gestiegen ist.
  • Fakt ist, dass Straftaten gegen Migrant/-innen und Geflüchtete in der letzten Zeit zugenommen haben.

Strafbare Handlungen zu begehen oder nicht, ist keine Frage der Herkunft.

Auch wenn es immer wieder behauptet wird: Es gibt keinen Beleg dafür, dass Geflüchtete und Zuwanderer/-innen häufiger straffällig oder krimineller sind als andere Menschen.

Wissenschaftliche Studien zeigen, dass nicht die Migration, sondern die soziale Ausgrenzung eine Rolle dabei spielen, ob z.B. ein/e Jugendliche/r kriminell wird oder nicht. Je größer die soziale Ausgrenzung, desto eher steigt demnach das Risiko auf „die falsche Bahn“ zu geraten – und das ganz unabhängig vom Besitz eines deutschen Passes.
Häufig sind es Vorurteile und mangelnde Kommunikation, die dazu führen, dass Geflüchtete oder Zuwanderer/-innen als kriminell wahrgenommen werden.

Kriminalstatistiken liefern keine belastbaren Hinweise darauf, dass die Kriminalität gestiegen ist.

Polizeistatistiken, die häufig als belastbares Argument für die gestiegene Kriminalität herangezogen werden, sind nicht aussagekräftig. Dort werden nur Tatverdächtige, also keine Täter/-innen bzw. Verurteilte erfasst. Hieraus lässt sich also lediglich schließen, dass Geflüchtete und Zuwanderer/-innen von der Polizei häufiger unter Verdacht gestellt, kontrolliert (Racial Profiling) oder angezeigt werden. Nicht zuletzt die Ermittlungen zu den NSU-Morden haben gezeigt, dass Verdächtigungen häufig schon an der vermeintlichen Herkunft festgemacht werden. Zehn Jahre lang wurden nicht die deutschen Täter/-innen, sondern die türkischen und griechischen Angehörigen der Opfer von der Polizei als mutmaßliche Täter/-innen verdächtigt.

Zudem gibt es Delikte, die von deutschen Staatsangehörigen gar nicht begangen werden können, so zum Beispiel der Verstoß gegen das Ausländer- oder das Asylverfahrensgesetz (u.a. Verstoß gegen Residenzpflicht).

Kriminalstatistiken liefern also keine belastbaren Hinweise darauf, dass die Kriminalität durch den Zuzug von Geflüchteten oder Zuwanderer/-innen gestiegen ist. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte in einer Pressemitteilung seines Ministeriums (13.11.2015): "Insgesamt zeigen uns die derzeit verfügbaren Tendenzaussagen, dass Flüchtlinge im Durchschnitt genauso wenig oder oft straffällig werden wie Vergleichsgruppen der hiesigen Bevölkerung. Der Großteil von ihnen begeht keine Straftaten, sie suchen vielmehr in Deutschland Schutz und Frieden."

Fakt ist, dass Straftaten gegen Migrant/-innen und Geflüchtete in der letzten Zeit zugenommen haben.

Die Gewalt gegen Migrant/-innen und Geflüchtete sowie auf Flüchtlingsunterkünfte hat seit 2015 massiv zugenommen. Im Jahr 2016 gab es über 3.500 An- und Übergriffe mit 560 Verletzten – das macht fast zehn Angriffe pro Tag auf Geflüchtete und Flüchtlingsunterkünfte. (Antwort des BMI auf kleine Anfrage der LINKEN).