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Arbeitshilfe

Arbeitsmarktintegration

I. Zielgruppen der Arbeitsförderung

Bevor die Gesetzesgrundlagen, konkrete Maßnahmen und verschiedene Fördermöglichkeiten durch unterschiedliche Kostenträger vorgestellt werden, wird zunächst definiert, an welche potentiellen Zielgruppen Sie ihre Angebote ausrichten können.

Gut zu wissen: Bereits an dieser Stelle sei erwähnt, dass die zur Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung zwingend erforderliche Zulassung als Träger durch eine Fachkundige Stelle einen nicht unbeachtlichen Aufwand an organisatorischen, personellen und finanziellen Ressourcen sowie das Vorhandensein einer tragfähigen Infrastruktur erfordert!

Möglicherweise möchten Sie ausschließlich Migrant*innen bei ihrer Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen. Jedoch können zugelassene Träger Fördermaßnahmen für alle Zielgruppen der Arbeitsförderung durchführen. Dies sind sowohl Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen (z.B. Menschen mit Flucht/ Migrationshintergrund, Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderungen), als auch Arbeitnehmer*innen, die sich beruflich weiterqualifizieren wollen oder jugendliche Schulabgänger*innen im Übergang in das Berufsleben. Sie haben demnach die Möglichkeit, einen weitaus größeren Personenkreis anzusprechen. Dies rentiert sich für Sie nicht nur aus wirtschaftlicher, sondern auch aus sozialer und personeller Sicht!

Angehörige von Zielgruppen mit multiplen Vermittlungshemmnissen können unter anderem folgende Merkmale aufweisen, welche durch die Teilnahme an der Maßnahme verbessert, verringert oder behoben sein sollen, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen: [1]

  • Fehlender Schul- und/oder Berufsabschluss
  • Fehlende soziale Netzwerke und Kommunikationsplattformen
  • Brachliegende Kompetenzen und Ressourcen
  • Eingeschränkte körperliche, soziale und sprachliche Kompetenzen
  • Mangelndes Selbstvertrauen und Durchhaltevermögen
  • Arbeitsmarktferne
  • Gesundheitliche Einschränkungen
  • Mangelnde Mobilität, Flexibilität
  • Erhebliche Leistungs- und Motivationsdefizite
  • Eingeschränkte Bereitschaft zu beruflichen Veränderungen
  • Unrealistische Selbsteinschätzung oder differierende Selbst- und Fremdeinschätzung der Leistungsfähigkeit
  • Lebensferne Vorstellungen über die eigenen Chancen (Qualifikation, Bedarfe, Gegebenheiten des Arbeitsmarktes).
  • Suchtverhalten
  • Überschuldung
  • familiäre Problemlagen

Das Hauptziel der Förderung liegt dabei nicht nur auf der Beseitigung der Vermittlungshemmnisse, sondern richtet sich auch an den individuellen Stärken und Kompetenzen der Teilnehmer*innen aus, welche in der Regel in einem biografischen Interview und/oder einer Potenzialanalyse zu Beginn der Maßnahme festgestellt und weiterentwickelt werden sollen.

Gut zu wissen: Die Durchführung diagnostischer oder therapeutischer Inhalte, die in die Zuständigkeit der Krankenkassen oder Reha-Träger fallen sowie ärztliche oder psychologische Begutachtungen sind unabhängig von der verfolgten Zielsetzung (bspw. Eignungsfeststellung, Feststellung der Beschäftigungsfähigkeit, o.ä.) von der Förderung ausdrücklich ausgeschlossen.[2]


[1] Aufzählung nicht abschließend

[2] vgl. Bundesagentur für Arbeit, 2022