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Arbeitshilfe

Arbeitsmarktintegration

VI. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (FbW) im Detail

Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung beinhalten in der Regel keine pädagogischen Komponenten, sondern sind auf die fachliche und berufsbezogene fachübergreifende Kompetenzvermittlung ausgerichtet. Diese können sowohl in Form von abschlussorientierten Qualifizierungen, wie Umschulungen oder Vorbereitungen auf externen Prüfungen, als auch als gezielte Weiterbildungen zur Erweiterung oder beruflichen Neuausrichtung der individuellen Fach- und/oder Methodenkompetenzen umgesetzt werden.

Die Förderung erfolgt als Vergabemaßnahme oder über Bildungsgutscheine (BGS) welche von den Mitarbeiter*innen der BA oder den Jobcentern nach Ermessen ausgestellt werden. Die individuellen Kosten orientieren sich am jeweiligen Berufsbild, zu dem Teilnehmer*innen aus- beziehungsweise weitergebildet werden. Das Angebot sollte im KURSNET-Portal der Bundesagentur für Arbeit gelistet werden, auf welchen sich Interessentinnen und Interessenten gezielt und kostenlos über Angebote rund um die schulische Bildung, berufliche Weiterbildung, Umschulung oder Teilqualifizierung informieren können.

Nicht gefördert werden im Rahmen von FbW-Maßnahmen hingegen Anpassungsqualifizierungen mit überwiegend betriebsspezifischen Inhalten, wodurch Mitnahmeeffekte und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden sollen. Zu den nicht geförderten Maßnahmen zählen sowohl solche, die entweder ganz oder teilweise am Arbeitsplatz stattfinden, als auch arbeitsplatzbezogene und firmeninterne Qualifizierungen. Nicht förderfähig sind außerdem Maßnahmen, zu denen Arbeitgeber*innen durch bundes-  oder landesrechtliche Gesetzgebungen verpflichtet sind.[1]


[1]https://www.arbeitsagentur.de/kursnet (abgerufen am 07.07.2022)

Beispielhafte Leistungsbeschreibung einer AZAV zugelassenen FbW Maßnahme „Umschulung zum/ zur Fachkraft Küche- Koch und Köchin“

Maßnahmeziel

In der 24-monatigen Umschulung werden die Teilnehmer*innen im dualen Bildungssystem qualifiziert und zum/ zur Fachkraft Küche- Koch und Köchin ausgebildet. Die Kosten je Teilnehmenden orientieren sich am Bundesdurchschnittskostensatz für Maßnahmen der Beruflichen Weiterbildung und liegen bei 6,50€ je Teilnehmendenstunde.

Zielgruppen

  • Personen mit einem nicht mehr verwertbaren, nicht anerkannten oder keinem Berufsabschluss,
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können
  • Arbeitslose sowie Langzeitarbeitslose, die beruflich einen neuen Weg einschlagen möchten

Maßnahmeinhalte und genutzte Materialien

Die Umschulung zum/r Fachkraft Küche- Koch und Köchin findet als duale Ausbildung statt. Die Berufstheorie wird in einer Berufsschule vermittelt. Die vermittelten Inhalte stimmen mit den erlassenen Rahmenlehrplänen der ständigen Konferenz der Kultusministerien der Länder sowie der Ausbildungsordnung des Bundes überein.

Die fachpraktische Kenntnisvermittlung erfolgt außerbetrieblich in den Räumlichkeiten des Maßnahmeträgers. Hierzu steht eine Ausbildungsküche zur Verfügung. Ferner ergänzen betriebliche Erprobungsphasen die fachpraktische Ausbildung.

Methodische Umsetzung

Die in der Umschulung angewandten Lehrmethoden stehen auf folgenden Säulen:

  • Projektarbeit in Kleingruppen
  • Sechs-Stufen-Methode
  • Aufgabenbezogene Lernanleitungen
  • Mentorengespräche

 

Die Erfahrungen aus den Vorgängermaßnahmen zeigen, dass die Bestehensquote der   Gesellenprüfungen bei über 90% lag. Die Vermittlungsquote in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung direkt nach der Ausbildung lag bei über 70%.