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Arbeitshilfe

Arbeitsmarktintegration

VII. Weitere Kostenträger und Finanzierungsmöglichkeiten

Im folgenden Kapitel sollen diverse Finanzierungsmöglichkeiten von Projekten und Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen skizziert werden.


Förderprogramme des Europäischen Sozialfonds (ESF)

ESF Projekte sollen den Menschen vor Ort helfen, wieder in Arbeit oder Ausbildung zu kommen oder in Arbeit zu bleiben. Zudem sollen kleine und mittlere Unternehmen bei der Suche nach Fachkräften und dem Umgang mit dem demografischen Wandel unterstützt werden. Im Rahmen von sogenannten Operationellen Programmen (OP), als Förderprogramme vom Bund und den Bundesländern, werden die Besonderheiten und Bedarfe des Arbeitsmarktes berücksichtigt und Förderaufrufe veröffentlicht, auf welche sich Träger mit eigenen Projektvorhaben bewerben können. Die Förderrichtlinien zu jedem ESF Programm geben dabei den Rahmen (Zielgruppe, Dauer, Kostengrenzen) der Projekte vor.

Unter www.esf.de sind alle Förderprogramme und weiteren Informationen aufgeführt.


Ausschreibungen Kommune/Landkreis (kommunale Jobcenter)

Landkreise kreisfreie Städte können auch durch die kommunalen Jobcenter Maßnahmen oder Projekte der Arbeitsförderung ausschreiben und finanzieren. Jobcenter sind kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das Jobcenter stellt in diesen Fällen eine Alternative zur Bundesagentur für Arbeit dar, die in der jeweiligen Kommune nicht ansässig ist. Im Ergebnis hat das Jobcenter die alleinige Trägerschaft inne. Sofern in Ihrem Landkreis ein kommunales Jobcenter installiert ist, finden Sie aktuelle Ausschreibungen, Bedingungen der Maßnahmen sowie deren Finanzierung auf der Webseite des Jobcenters oder Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.


Stiftungen als Finanzierungsmöglichkeit

Zahlreiche Stiftungen bieten Förderung für unterschiedliche Zielgruppen an, unter anderem zur Unterstützung von Personen mit unterschiedlichen Problemlagen zur gesellschaftlichen Teilhabe, wobei auch die Integration in den Arbeitsmarkt Bestandteil der geförderten Inhalte eines Projektes sein können. Dazu ist jedoch anzumerken, dass in der Regel keine Förderung für Projektinhalte erfolgt, welche in den Kernaufgabenbereich von öffentlichen und behördlichen Organisationen fallen, wie z.B. der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jugendamt. Die Förderschwerpunkte und Bedingungen variieren bei Stiftungen zum Teil erheblich. Über die eingereichten Förderanträge wird jährlich an einem oder mehreren festen Terminen entschieden. Zudem wird häufig erwartet, dass ein Projekt auch durch weitere Mittelgeber gefördert wird, etwa durch Eigenmittel, andere Stiftungen, Bundesland oder Kommune. Insgesamt ist die Antragstellung von Finanzierungshilfen bei Stiftungen ein Prozess, dessen Ausgang ungewiss und vergleichsweise wenig transparent ist – denn eine Begründung muss bei Ablehnung nicht erfolgen. Unter https://stiftungssuche.de/ haben Sie die Möglichkeit, in für Ihr Vorhaben oder Ihre Organisation in Frage kommende Stiftungen zu recherchieren. Achtung: Das Angebot ist teilweise kostenpflichtig.