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Arbeitshilfe

Arbeitsmarktintegration

VIII. Trend & Ausblick

Der Blick auf die aktuelle Arbeitsmarktlage und entsprechende Prognosen zeigt, dass Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung eine hohe Relevanz innehaben. Dennoch sieht der Bundeshaushalt 2023 Kürzungen für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit von über 600 Millionen Euro vor. [1]

Im Zuge der COVID-19-Pandemie erhöhte sich die Arbeitslosenquote in Deutschland um nahezu ein Prozent. Zwar zeigen aktuelle Trends, dass die Arbeitslosenquote wieder abflacht – dennoch bleibt ein massiver Bedarf an Fachkräften bestehen, dem durch die Weiterbildung oder Umschulung von Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen entgegengewirkt werden kann. Nahezu 80 Prozent aller Arbeitslosen im SBG II (Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hartz IV) haben keine abgeschlossene Berufsausbildung und rund 73 Prozent aller Langzeitarbeitslosen im SBG II verfügen über keine Berufsausbildung. Hiervon sind im besonderen Maße Menschen mit Einwanderungsgeschichte betroffen. An dieser Stelle mit Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt anzusetzen, kann den Sozialstaat langfristig entlasten. Sofern Sie sich für eine Maßnahme entscheiden, in der Sie nicht aktiv die Eingliederung in den Arbeitsmarkt initiieren, sondern eher begleitend unterstützen, erscheint es sinnvoll, den Fokus auf die Vermittlung digitaler Grundkompetenzen zu legen. Nahezu alle Berufsfelder und Tätigkeiten sind von digitalen Transformationen betroffen. Durch die zunehmende Implementierung digitaler Geräte und Abläufe wandeln sich bestehende Arbeitsprozesse – die Kommunikation von Systemen und Tätigkeiten wird überdies stetig automatisiert. Insbesondere Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen würden von einer Unterstützung beim Zugang in diese neue digitale Welt profitieren. Sichere EDV-Kenntnisse sind nicht nur zur Integration in die Berufswelt elementar – sie können auch über die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bestimmen.


[1]www.bagarbeit.de/themen/sozialer-arbeitsmarkt/stellungnahme-entwurf-bundeshaushalt-2023-kuerzungen-im-sgb-ii/07/2022/