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Migration und internationale Kooperation

Projekte

Eine Frau steht an einer Wand mit vielen Post-It-Zetteln und spricht zu einer Gruppe, die an Laptops sitzt.
Leon Oalh/Unsplash
Der Paritätische Gesamtverband ist für zahlreiche Projekte im Bereich Migration und internationale Kooperation verantwortlich und kann dabei auf langjährige Erfahrungen zurückblicken. Hier erhalten Sie einen Überblick über unsere Aktivitäten.

Bundesgeförderte Sprachkurse

Integrationskurse

Seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 werden die allgemeinen Integrationskurse gesetzlich geregelt. Die Rahmenbedingungen der Integrationskurse sind in §§ 43-44a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) festgeschrieben. Nähere Einzelheiten sind in der Integrationskursverordnung (IntV) formuliert. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist für dieses Integrationsangebot zuständig, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verantwortet die Koordinierung und Durchführung. Der konkreten Umsetzung bedienen sich private und öffentliche Träger. Für eine Zulassung als Träger müssen bestimmte Voraussetzungen (für die berufsbezogenen Sprachkurse) , die das BAMF formuliert hat, erfüllt werden.

Aufbau und Inhalte

Ziel des Integrationskurses ist es, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache – i.d.R. das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens – Alltagswissen sowie Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands erfolgreich zu vermitteln. Einen Anspruch auf Teilnahme zu einem Integrationskurse haben Personen nach § 44 I AufenthG, Spätaussiedler/-innen, Personen, die nach § 44a zur Teilnahme verpflichtet werden sowie Personen, die im Rahmen verfügbarer Kursplätze zugelassen werden. Diese Regelung trifft seit November 2015 auch auf Zugewanderte zu, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen und bei denen ein dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, die eine Duldung nach§ 60a II 3 AufenthG oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 V AufenthG besitzen. Bei Personen aus so genannten sicheren Herkunftsländern wird vermutet, dass ein dauerhafter Aufenthalt nicht zu erwarten ist. Diese sind aktuell nicht teilnahmeberechtigt. Seit November 2021 und Januar 2022 ist der Zugang zum berufsbezogenen Sprachkurs sowie zum allgemeinen Integrationskurs für afghanische Asylbewerber*innen geöffnet.

Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs zur Vermittlung der deutschen Sprache mit 600 Unterrichtseinheiten (UE) und einem Orientierungskurs zur Vermittlung von Wissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland mit einem Umfang von 100 UE à 45 Minuten. Der Orientierungskurs beinhaltet mit 100 UE u.a. die so genannte Wertevermittlung. Damit wurden im Jahr 2016 demokratische Prinzipien und Grundrechte wie Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann oder Religionsfreiheit in den Lehrplan aufgenommen. Teilnahmeberechtigte, die ordnungsgemäß am Sprachkurs und der anschließenden Sprachprüfung „Deutschtest für Zuwanderer (DTZ)“ teilgenommen haben, können auf Antrag weitere 300 Unterrichtsstunden besuchen, wenn sie das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben.

Um den Sprachförderbedarf zielgruppengerecht zu decken, gibt es mittlerweile verschiedene Sprachangebote und Maßnahmen, die auf den Integrationskurs aufbauen oder ihn ergänzen. Zudem besteht seit 2018 der Versuch, die Integrationskurse mit den berufsbezogenen Kursen im Rahmen des „Gesamtprogramms Sprache“ zusammenzuführen. Damit wird das BMI für die Integrationskurse bis zum Sprachniveau B1 zuständig sein. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS übernimmt die Koordinierung der berufsbezogenen Sprachförderung bis Niveau C1 sowie C2-Spezialmodule (z.B. für Mediziner*innen, Ingenieur*innen).
 

Herausforderungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie

2020 war geprägt von der Covid-19-Pandemie. Nach Einstellung des Präsenzunterrichts in der ersten Phase blieb vielen Trägern nur noch die Übergabe in sogenannte Onlinetutorien oder Virtuelle Klassenzimmer übrig. Die langfristige Umstellung auf digitalen Unterricht ist, so die Rückmeldung vieler Träger, ein enormer Aufwand. Angesichts der aufwendigen Umstellung sowie des entstehenden Mehraufwands unterstützen BMI und BAMF die Träger durch eine sogenannte Pandemiezulage mit 1250,00 €/Kursabschnitt.

Covid-19 war auch der Hauptgrund für den Rückgang von neuen Kursanmeldungen. Während das BAMF 2019 noch etwa 176.000 neue Kursteilnehmende verzeichnen konnte, waren es 2020 nur noch um die 106.000.

Für das Haushaltsjahr 2022 sind für den Titel 684 12 – also die Durchführung von Integrationskursen nach der IntV – etwa 675 Mio. € eingeplant.

Paritätische Forderungen zur Verbesserung der Sprachkurse

Unter dem Dach des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes bestehen über 90 Mitgliedsorganisationen, die eine Zulassung zur Durchführung der Integrationskurse besitzen. Im Austausch mit ihnen erhält der Paritätische Handlungsbedarfe formuliert, die stets an die Politik transportiert werden.

Der Paritätische hat mit Einführung der Integrationskurse in 2005 die Ausgestaltung und Weiterentwicklung fachlich eng begleitet. Zentrale Anliegen waren und sind weiterhin die Forderung nach einer Flexibilisierung und zielgruppenadäquaten Ausgestaltung der Kurse, was auch eine Aufstockung der Stundenzahl bei Teilnehmenden ohne sprachliche Vorkenntnisse und die Schaffung von kleineren Klassen beinhalten sollte. Die Kursteilnahme sollte zudem für alle Menschen im Asylverfahren möglich sein. Weiterhin sollte der Vorrang von Vollzeitkursen gegenüber Teilzeitkursen überdacht werden, insbesondere um individuelle Lebenslagen der Kursteilnehmer*innen zu berücksichtigen. Die Honorare von Kursleitern sollten ebenfalls angepasst werden.

Die integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung kann mit dem neuen Bundesprogramm "Integrationskurs mit Kind" seit Anfang 2022 wieder sichergestellt werden. Es ist allerdings abzuwarten, wie viele Träger mit Blick auf die angepassten Voraussetzungen am Programm partizipieren werden. Hier steht der Paritätische im fachlichen Austausch mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie den Trägern.