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Migration und internationale Kooperation

Projekte

Eine Frau steht an einer Wand mit vielen Post-It-Zetteln und spricht zu einer Gruppe, die an Laptops sitzt.
Leon Oalh/Unsplash
Der Paritätische Gesamtverband ist für zahlreiche Projekte im Bereich Migration und internationale Kooperation verantwortlich und kann dabei auf langjährige Erfahrungen zurückblicken. Hier erhalten Sie einen Überblick über unsere Aktivitäten.

Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE)

Über die MBE

WAS IST MBE?
Die „Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte“ ist das Nachfolgeprogramm der in den 1970er Jahren eingerichteten Bundesprogramme „Soziale Beratung und Betreuung von Aussiedlern“ und „Ausländersozialberatung“. Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 erfuhren die durch den Bund geförderten Integrationsangebote mit der Einführung der „Migrationserstberatung“, seit 2009 „Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte“ (MBE), eine Neuausrichtung, deren Grundlage die „Neukonzeption der Migrationsberatung“ ist. Rechtsgrundlage sind die „Förderrichtlinien zur Durchführung einer MBE“ in der letzten Fassung vom 27.10.2020.
Dokument: 2 - Foerderrichtlinien_MBE_Stand_27-10-2020

ZIELGRUPPE
Gemäß der Förderrichtlinien richtet sich das Beratungsangebot der MBE grundsätzlich an erwachsene Zuwanderer*innen über 27 Jahre mit einem dauerhaften Aufenthalt, darunter auch Spätaussiedler*innen und EU-Bürger*innen. Seit dem Inkrafttreten des Chancen-Aufenthaltsrechts am 31.12.2022 gehören darüber hinaus alle Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, unabhängig von ihrer Bleibeperspektive, vom Datum ihrer Einreise und ihrem Herkunftsland, zur Zielgruppe der MBE.
Der Beratungszugang ist in diesem Zusammenhang auch für Personen mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG („Chancen-Aufenthaltsrecht“) sowie für Personen mit Duldung, die Aussicht auf diese Aufenthaltserlaubnis haben, möglich. Für die Beratung jüngerer Zuwanderer*innen sind die Jugendmigrationsdienste (JMD) vorgesehen.
Im Sinne der Förderrichtlinien sollen prioritär Neuzuwanderte bis zu drei Jahre nach Einreise in das Bundesgebiet oder bis zu drei Jahre nach Erlangung des ersten Aufenthaltstitels beraten werden. Die MBE steht darüber hinaus aber im Rahmen der nachholenden Integration auch bereits länger in Deutschland lebenden Zuwanderer*innen offen, die einen Integrationsbedarf aufweisen, der mit dem Neuzuwanderter vergleichbar ist.

AUFGABEN
Die MBE soll Zuwanderer*innen bei der sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration in der Bundesrepublik Deutschland unterstützen. Ihr Integrationsprozess soll gezielt initiiert, gesteuert und begleitet werden. Zudem soll die MBE einen qualitativen Beitrag dazu leisten, Zuwanderer*innen zu selbstständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu befähigen und die Heranführung und Weiterleitung der Menschen an Regeldienste zu fördern.
Wichtigste Aufgabe der MBE-Berater*innen ist dabei die bedarfsorientierte Einzelfallberatung mittels Case Management bzw. einer sozialpädagogischen Begleitung. Hinzu kommt die sozialpädagogische Betreuung von Integrationskursteilnehmenden. Deshalb stellen MBE-Mitarbeiter*innen sich und ihr Beratungsangebot in den Integrationskursen vor. Viele bieten zudem regelmäßige Sprechstunden in den Räumen der Integrationskursträger an.

Seit dem 01.07.2016 gehört auch die soziale Gruppenarbeit zur zielgruppenspezifischen Weitergabe von Informationen und zur Förderung der Teilhabe zu den Schwerpunkten der MBE. In diesem Rahmen veranstalten viele Beratungseinrichtungen Informationsveranstaltungen zu relevanten Themen, Exkursionen und andere Gruppenangebote. Die Förderung dieser Angebote, sowie des Dolmetschens im Rahmen der Migrationsberatung, der Supervisionen für die Beratenden und der digitalen Unterstützungsleistungen erfolgen auf einen gesonderten Antrag („sonstige Maßnahmen“).

Sehr wichtig ist auch, dass die MBE vor Ort mit relevanten Akteuren (Integrationskursträger, Jobcenter, Ausländerbehörden, andere Träger aus dem Bereich Migration etc.) vernetzt ist. Die Mitarbeit in kommunalen Netzwerken gehört zu den Pflichtaufgaben der MBE; oft ist die MBE der Initiator und das Zugpferd dieser Netzwerke.

Zudem soll die MBE Prozesse der interkulturellen Öffnung der Regeldienste anstoßen. Weitere Aufgaben bestehen in der aktiven Öffentlichkeitsarbeit.

Bei der Durchführung der MBE sollen laut BAMF folgende Arbeitszeitanteile und Prioritäten zugrunde gelegt werden:

Aufgabe

Priorität

Arbeitszeitanteil

Einzelfallberatung und/oder Gruppenangebote*

1.

85 %

Sozialpädagogische Betreuung und Hilfestellung bei der Vermittlung von Kinderbetreuungsangeboten während der Integrationskurse

Mitarbeit in kommunalen Netzwerken zur Förderung eines bedarfsgerechten Integrationsangebotes; Mitwirkung bei der interkulturellen Öffnung der Regeldienste und Verwaltungsbehörden; Aktive Öffentlichkeitsarbeit

2.

15%

* Gruppenangebote sind nach Sinn und Zweck der Förderrichtlinien der MBE nur dann förderfähig, wenn sie dazu dienen, den Teilnehmenden beratende und informative Inhalte zu vermitteln.

BERATUNGSMETHODE
Ziel ist, dass bei Ratsuchenden mit multiplen Problemlagen, wenn möglich, die Methode des Case Management angewandt wird. Diese ist weniger als situationsbezogene Einzelfallhilfe, sondern vielmehr als eine systematische Integrationsbegleitung zur verstehen und umfasst eine Sondierung, eine Sozial-
und Kompetenzanalyse, die Erstellung eines Förderplans sowie die Sicherstellung der Umsetzung des Förderplans.Wichtig ist eine gute Dokumentation des Beratungsverlaufs. Dies betrifft insbesondere die Sozialanalyse. Es sollte zudem klar dokumentiert werden, welche Vereinbarungen bzw. Absprachen mit den Ratsuchenden getroffen wurden und was davon erfüllt wurde und was nicht.

Eine wichtige Grundlage für die MBE-Beratung bildet über die Methodenkenntnisse hinaus die rechtliche Expertise der Berater*in (Aufenthalts-, Staatsangehörigkeits-, Sozialrecht etc.).

BERATUNGSARTEN
Die Migrationsberatung kann im Rahmen einer Präsenzberatung, einer telefonischen Beratung und bzw. oder einer Onlineberatung erfolgen. Um den Datenschutz in der Onlineberatung vollumfänglich gewährleisten zu können, wird den MBE-Berater*innen das System mbeon zur Verfügung gestellt: eine messengerbasierte Chatberatung, welche die Ratsuchenden vom Smartphone nutzen können. MBE-Berater*innen müssen sich separat für mbeon registrieren lassen, um einen Zugang zum System zu bekommen. Bitte melden Sie sich bei Interesse bei der zuständigen Ansprechperson im Paritätischen Gesamtverband.

STEUERUNG DER MBE (Zentralstellenprinzip)
Das Bundesprogramm MBE wird vom BMI gefördert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verantwortet die Durchführung. Getragen wird das Programm durch die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Bund der Vertriebenen (BdV), die als Bundeszentralen (Zentralstellen) der Träger die Durchführung des Bundesprogramms vor Ort verantworten. Die kontinuierliche Begleitung und Weiterentwicklung des Programms werden durch den regelmäßigen Austausch zwischen dem BAMF und den Bundeszentralen der Träger sichergestellt.

Die Zentralstelle für die Durchführung für die paritätischen Mitgliedsorganisationen ist der Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband, dem die Verantwortung für die Umsetzung und fachliche Begleitung des Programms obliegt. Dabei ist er für konzeptionelle und strukturelle Fragen, Weiterentwicklung sowie für die Abstimmung mit den anderen Trägerverbänden zuständig. Alle Zentralstellen der MBE und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) tauschen sich vierteljährlich in gemeinsamen Quartalsgesprächen zur Umsetzung des Bundesprogramms aus. Bei der Umsetzung des Programms arbeitet der Paritätische Gesamtverband eng mit den Paritätischen Landesverbänden zusammen.

WEITERBILDUNGEN
Der Paritätische Gesamtverband bietet als MBE-Zentralstelle für alle Mitarbeiter*innen der MBE ein- bis zweimal jährlich zentrale Fachtagungen zur Qualifizierung und zum Erfahrungsaustausch an (MBE-Workshops). In der Regel sollten MBE-Mitarbeiter*innen an diesen Fortbildungen teilnehmen. Die Teilnahme an weiteren Fortbildungen des Paritätischen Gesamtverbandes (z.B. Case-Management) wird besonders neuen MBE-Mitarbeiter*innen empfohlen. Darüber hinaus können Beratungskräfte die Angebote je nach Bedarf und thematischer Relevanz wahrnehmen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist für paritätische MBE-Berater*innen kostenfrei. Nur die Fahrtkosten werden nicht direkt vom Gesamtverband übernommen und sollten daher im Antrag berücksichtig werden.
In unserer Paritäischen Cloud finden Sie alle relevanten Termine unserer Veranstaltungen im Überblick.
Dokument: 1 - Termine - MBE-Veranstaltungen 2024

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Über mbeon – Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte ONLINE

mbeon ist eine messengerbasierte App, über welche das Beratungsangebot der MBE online über das Smartphone aus in Anspruch genommen werden kann.

Die App wurde 2017 speziell für die MBE entwickelt und eröffnet Ratsuchenden einen zusätzlichen und datenschutzsicheren Weg in die Migrationsberatung.

Sie ist kostenfrei im Google Play Store und im App Store verfügbar.

In der Beratungs-App können Ratsuchende sich mit ihrem Anliegen an eine ausgewählte Beratungsfachkraft wenden. Die Auswahl wird durch eine Filterfunktion nach Postleitzahl und nach Beratungssprache erleichtert. Ratsuchenden und Berater*innen kommunizieren miteinander in der App in einem geschlossenen und vertraulichen Chat. Sowohl der Versand von Textnachrichten als auch von Dateien und Sprachnotizen ist über mbeon möglich.

Im Gegensatz zur Beratung vor Ort, können die Migrationsberatenden über mbeon rund um die Uhr kontaktiert werden. Innerhalb von 48 Stunden erhalten die Ratsuchenden eine Rückmeldung.

Die Einhaltung höchster datenschutzrechtlicher Standards gehört zu den Qualitätsmerkmalen von mbeon. Alle Komponenten der App unterliegen strengsten Sicherheitsanforderungen. Damit setzt sich mbeon deutlich von einem Großteil anderer aktuell verfügbarer Tools zur Onlinekommunikation – wie z.B. herkömmlichen E-Mail-Programmen - ab.

mbeon eröffnet nicht nur neue Zugänge zur MBE. Auch ermöglicht sie die Erweiterung bestehender Beratungskonzepte. Durch die gezielte Verknüpfung der Face-to-Face Beratung (Beratung vor Ort) mit der Onlineberatung können Beratungsprozesse bei Bedarf im Blended Counseling umgesetzt werden. Im Blended Counseling wird die Erreichbarkeit der Beratenden verbessert, die Flexibilität im Beratungsprozess erhöht und das Empowerment der Ratsuchenden gestärkt. Insgesamt führt die Nutzung von mebon in der MBE somit zu einer erheblichen Qualitätssteigerung der Beratungsleistung.

Kooperationspartner*innen und weiterführende Informationen

Neben dem DRK bieten  Beratende des Bundes der Vertriebenen (BdV), des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) und der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) eine Onlineberatung über mbeon an. Weitere Träger der MBE sind herzlich eingeladen, ebenfalls mitzuwirken. Die finanziellen Mittel zur Durchführung stellt das Bundesministerium des Innernund für Heimat (BMI) zur Verfügung, betreut und verwaltet wird das Projekt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Bundesweit setzen aktuell über 330 Berater*innen der genannten Verbände die Onlineberatung über mbeon in über 27 Sprachen um.

Derzeit bieten 110 MBE-Berater*innen des Paritätischen Gesamtverbands an 65 Standorten deutschlandweit eine Onlineberatung über mbeon an.

Weiterführende Informationen und Unterlagen für Berater*innen finden Sie hier in unserer Paritätischen Cloud
(passwortgeschützt).

Hier klicken zum internen mbeon-Bereich:

Die kostenlose App kann im Google Play Store oder im AppStore heruntergeladen werden. Weiterführende Informationen gibt es auf der mehrsprachigen Webseite mbeon.de

mbeon: Sprache Ukrainisch:  https://youtu.be/0izyzmVxdDc
mbeon: Sprache Russisch:     https://youtu.be/KrcDHw18HHI

Anlagen:

Broschüre_Onlineberatung_mbeon_2020

mbeon_Flyer_Arabisch_Deutsch_Englisch_Russisch
mbeon_Flyer_it_ps_ro_vi_pl_gr_ku_bs
mbeon_Flyer_bg_fa_fr_ku_es_so_ti_tr
mbeon_Flyer_Einleger_Ukrainisch