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Dienstleistung für Mitglieder

Finanzierung sozialer Projekte, Dienste und Einrichtungen

Zwei Personen sitzen vor Papieren mit Zahlen und Laptops und besprechen etwas
Scott Graham/Unsplash
Ein wesentliches Merkmal des Paritätischen ist seine Funktion als Dienstleistungsverband für seine Mitglieder. Das bedeutet: Sie erhalten unter anderem Rat in fachlichen, rechtlichen und organisatorischen Fragen – sowie Hilfe bei der Finanzierung von Projekten.

„Ich bin HIER! Herkunft - Identität - Entwicklung - Respekt“ - Informationen zur Antragstellung

Fragen und Antworten

Grundsätzlich gilt, dass nur juristische Personen einen Antrag stellen und damit Zuwendungsempfänger sein können. Die Antragstellende Organisation muss gemeinnützig sein und mildtätige Zwecke verfolgen, wie beispielsweise ein eingetragener Verein. (Eine gUG oder gGmbH kann leider kein Antragsteller, aber Bündnispartner sein.)

Die Antragstellende Organisation bildet mit mindestens zwei weiteren Partnern ein Bündnis, ein bürgerschaftliches Netzwerk. Dieses Bündnis:

  • muss aus mindestens drei zivilgesellschaftlichen Akteuren bestehen, die gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
  • muss eine Kooperationsvereinbarung abschließen.
  • muss ein gemeinsames Konzept auf der Grundlage des Gesamtkonzeptes entwickeln.
  • muss plausibel darlegen, wie die Zielgruppe erreicht wird.
  • muss die sozialräumlichen Gegebenheiten berücksichtigen.
  • sollten Ehrenamtliche einbeziehen.
  • muss Eigenleistungen (z.B. in Form von Räumen, Technik, Material u.a.) einbringen.

Alle Bündnispartner engagieren sich kooperativ und tragen so zum gelingen des Projektes bei.

Mindestens einer der Bündnispartner muss außerdem bereits über einschlägige Erfahrungen und Kenntnisse in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verfügen.

Öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Familienzentren, Schulfördervereine, Migrant/-innenselbstorganisationen, Beratungsstellen, Freizeiteinrichtungen, Fanprojekte, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Volkshochschulen, Bibliotheken oder Theater können beispielsweise Bündnispartner werden.

Schulen können Teil eines Bündnisses und somit Kooperationspartner, nicht aber Zuwendungsempfänger und Veranstalter von Maßnahmen sein.

 

Bündnisgründungen und Antragstellungen erfolgen unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verband.

Mit den Angeboten sollen Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 18 Jahren, die in einer sozialen, kulturellen, finanziellen Risikolage aufwachsen, erreicht werden.

Ansgesprochen werden sollen dabei insbesondere Teilnehmende mit und ohne Migrationshintergrund sowie mit und ohne Behinderung, die in strukturschwachen Gebieten aufwachsen. Die beantragten Konzepte sollten deren Lebenswelten und Sozialräume aufgreifen.

Selbstverständlich sind auch Angebote für Kinder und Jugendliche mit eigener oder familialer Fluchterfahrung förderfähig. Wir freuen uns über integrative Konzeptionen, die in den neuen Sozialraum der jungen Menschen ausstrahlen und ihnen diesen näher bringen.
Grundsätzlich gelten auch hier die Förderkriterien:

  • außerunterrichtlich
  • neuartig / zusätzlich zur Regeltätigkeit
  • Angebote der kulturellen Bildung
  • Altersgruppe der 8- bis 18-Jährigen

Bitte berücksichtigen Sie bei der Auswahl der Formate, dass auch mit Blick auf diese spezifische Zielgruppe keine offenen Angebote förderfähig sind, sondern die Arbeit in einer festen Gruppe angestrebt wird.

kurze Übersicht zu den Formaten:

  • Ganztagesveranstaltung (à 7 Zeitstunden)
  • dreimonatiges Kursformat (à10 Zeistunden pro Monat)
  • drei- oder fünftägiger Ferienkurs (à 21, bzw. 35 Zeitstunden)
  • kulturpädagogische Ferienfahrt (max. 10 Tage innerhalb Deutschlands)
  • Elterneinbindung (à 3 Zeitstunden + nur in Kombination mit einem der oben genannten Formate)

Bündnisse können mehrere Pojekte beantragen und durchführen. Eine Verknüpfung von mehreren Formaten innerhalb eines Gesamtprojektes (z. B. dreimonatiges Kursformat und anschließende Ferienfahrt) ist ebenfalls möglich.

Über die Durchführung fertigen die Bündnisse Dokumentationen an, die Auskunft über die kulturpädagogischen Bildungsprozesse geben sollen. Dies können auch Tagebücher, Bilder, Filme, Mitschnitte von Proben und Aufführungen oder ähnliche Produkte sein, die im Rahmen der Projekte gefertigt werden.

 

Beschreibung der Formate im Detail:

  • Ganztagesveranstaltung

Für die Durchführung einer Ganztagesveranstaltung (sieben Stunden), werden für ca. 15 Teilnehmende Ausgaben für Materialien, eine Verpflegungspauschale sowie Miete übernommen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Honorare zu finanzieren. Genannte Förderpositionen gelten ebenso für alle anderen Formate.

  • dreimonatiges Kursformat

Projekte können im monatlichen Kursformat angeboten werden. Das bedeutet, dass mindestens zehn Stunden monatlich entweder im Block oder verteilt auf mehrere Termine über einen Zeitraum von drei Monaten mit den Teilnehmenden unmittelbar gearbeitet werden muss.

  • Ferienkurse (drei- oder fünftägig)

In den Ferienzeiten kann ganztägig (sieben Stunden) an drei oder fünf Tagen im Block mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet werden.

Sonderformen, wie z. B. zwei- oder viertägige Ferienkurse, sind nicht möglich.

  • Mehrtägige kulturpädagogische Ferienfahrten

Mit 15 Kindern und Jugendlichen können innerhalb Deutschlands maximal zehntägige kulturpädagogische Ferienfahrten durchgeführt werden. Kürzere Reisezeiten sind möglich.

Hierbei können Ausgaben für Übernachtung und Verpflegung der Teilnehmenden sowie Reisekosten übernommen werden. Zusätzlich stehen Sachausgaben, z. B. für Materialien oder Eintrittsgelder zur Verfügung. Gemischtgeschlechtliche Gruppen werden aus kinderschutzrechtlichen Aspekten von je einem männlichen Betreuer und einer weiblichen Betreuerin begleitet. Hierfür können Aufwandsentschädigungen sowie Reisekosten übernommen werden. Außerdem ist, bei fachlich begründetem Bedarf, ein Honorar förderfähig.

  • Elterneinbindung

Eltern sind eine wichtige Sozialisationsinstanz für ihre Kinder. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sie nach Möglichkeit in die Entwicklungsprozesse ihrer Kinder innerhalb der Projekte mit Blick auf Bildungsbegleitung und Motivation einzubeziehen.

Die Einbindung von Eltern oder anderen sozialen Bezugspersonen soll im Rahmen von Kleingruppen mit einem eigenständigen Konzept erfolgen. Reine Informationsveranstaltungen zum geplanten Projekt der Kinder (Vorstellung der Inhalte, Ziele und beteiligten Personen) oder der Einbezug von Eltern als Publikum bei einer Präsentation der von ihren Kindern erreichten Ergebnisse sind nicht gesondert förderfähig.
Thematisch können die Angebote an die Inhalte der Vorhaben für die Kinder ansetzen oder diese unterstützen, aber auch unabhängig davon entwickelt werden.

Hierfür können Ausgaben für Sachmittel, Miete sowie Honorare übernommen werden. Ein Format umfasst mindestens drei Stunden.

 

Genauere Informationen zu den Formaten und entsprechenden Fördersummen finden Sie weiter unten im Downloadbereich.

 

Vorhaben, für die bereits anderweitige öffentliche Fördermittel zur Verfügung stehen, etwa auf Grundlage des SGB VIII, können nicht über das Programm „Kultur macht stark“ gefördert werden.

Auch wenn die Bezeichnung auf den ersten Blick anderes zu suggerieren vermag, handelt es sich hierbei  nicht  um die Förderung von Bündnistreffen zur Begleitung der aktuell geförderten Projekte, sondern vielmehr um Vernetzungstreffen.


Mit den Veranstaltungspauschalen für Bündnistreffen sind Fördermittel für Vernetzungsaktivitäten der Bündnisse gemeint, die über die eigentliche Projektarbeit (im Rahmen eines durch Kultur macht stark geförderten Projektes) hinaus gehen.


Mit der Bildung lokaler Bündnisse entstehen zugleich Netzwerke vor Ort, die langfristig zu mehr Bildungschancen beitragen sollen. Um diese Vernetzungsarbeit zu unterstützen, besteht in der dritten Förderphase von Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung die Möglichkeit Fördermittel für Vernetzungs- und Transferaktivitäten zu beantragen.


So können Kooperationen ausgebaut, weitere lokale Akteure aktiviert, Erfahrungen ausgetauscht und Ideen zur Verstetigung der Bildungsangebote entwickelt werden.


Die Veranstaltungspauschalen für Vernetzungstreffen dienen dazu, weitere interessierte Akteure auf der lokalen Ebene im Rahmen eines Workshops einzuladen und gemeinsam eine mögliche, über das bereits bestehende Bündnis hinaus gehende Zusammenarbeit vor Ort anzustoßen.

 

Veranstaltungspauschalen für Vernetzungs- und Transferaktivitäten der Bündnisse:

  • 2 Stunden (5 Teilnehmende, 2 x 60 Minuten, max. mögliche Ausgaben pro TN: 46,00 €)
  • 6 Stunden (5 Teilnehmende, 6 x 60 Minuten, max. mögliche Ausgaben pro TN: 130,00 €)

 

Zur Durchführung der Projekte können Künstler*innen oder andere (kulturpädagogische) Fachkräfte mit entsprechender Qualifikation einbezogen und mit einem Honorar gefördert werden.

Alle Projekte werden möglichst durch den Einsatz Ehrenamtlicher begleitet und unterstützt. Der Einsatz von hauptamtlichen Kräften kann nur als Eigenleistung eingebracht werden. Für ehrenamtliche Unterstützer/-innen besteht die Möglichkeit, eine Aufwandsentschädigung zu beantragen.

Im Rahmen der Projekte werden die Teilnehmenden verpflegt und mit den hierfür notwendigen Sachmitteln ausgestattet.

Nach Abschluss des Projektes/der Projekte wird eine Verwaltungspauschale von 7% der tatsächlich ausgegebenen und anerkannten Mitteln ausgezahlt.

Bitte beachten Sie diese Übersicht zu den förderfähigen Ausgaben.

Genauere Informationen zu den Formaten und entsprechenden Fördersummen finden Sie weiter unten im Downloadbereich.

  • Gemeinnützigkeitsnachweis (z.B. Freistellungsbescheid des Finanzamtes)
  • Kooperationsvereinbarung. Eine Vorlage hierfür finden Sie  im Downloadbereich unserer Homepage
  • Ausgefüllten Finanzierungsplan, den Sie ebenfalls im Downloadbereich unserer Homepage finden.
  • aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (Nicht älter als zwei Jahre)
  • ggf. Bestätigung über die Einsichtnahme in die Führungszeugnise bei kulturpädagogischen Ferienfahrten

Anträge können ausschließlich über eine zentrale Datenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gestellt werden.

Und so geht's:

  • Registrieren
  • Förderangebot des Paritätischen Gesamtverbandes "Ich bin HIER!" auswählen
  • Antragsformular ausfüllen
  • Finanzierungsplan erstellen und hochladen
  • Anlagen hochladen
  • Antrag einreichen

 

Der Paritätische Gesamtverband prüft als Zuwendungsgeber die Anträge der Bündnisse und schließt nach positiver Bewertung einen Weiterleitungsvertrag mit dem beantragenden Bündnispartner.

Die Anträge werden dabei in einem ersten Schritt im Projektbüro daraufhin überprüft, ob die formalen Vorgaben eingehalten wurden (haben sich mindestens drei Bündnispartner zusammengefunden, die die genannten Anforderungen erfüllen, richtet sich die Maßnahme an die Zielgruppe – Plausibilitätsprüfung, wird sie zusätzlich zur Regeltätigkeit angeboten, wurde die Förderhöchstgrenze berücksichtigt etc.).

Anschließend erfolgen sowohl eine rechnerische als auch eine inhaltlich-fachliche Prüfung des Konzeptes (wurden die Förderhöchstgrenzen eingehalten, sind die Ausgaben angemessen, folgt das Konzept den Inhalten des Gesamtprojektes von „Ich bin HIER“, sind die Inhalte neuartig, welche Methoden sollen angewandt werden etc.).

In einem Kreis von Fachleuten aus dem Gesamtverband (Vertreter/-innen aus den Bereichen „Soziale Arbeit“, „Migration“, „Finanzen“ und dem Projektbüro) wird abschließend über die Bewilligung entschieden.

Nach Information der ausgewählten Bündnisse wird mit diesen ein Weiterleitungsvertrag geschlossen.

Der Paritätische Gesamtverband nimmt im Projekt "Kultur macht stark" alle Anträge von Bündnissen, unabhängig von einer Paritätischen Mitgliedschaft, entgegen und prüft und bewilligt diese allein entsprechend der genannten Kriterien.

Antragsfristen

Liebe Antragsteller*innen,

aufgrund des großen Aufkommens an Projektanträgen, müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Fördermittel für 2024 ausgeschöpft sind!

Daher können wir nur noch Projektanträge für 2025 annehmen. Planen Sie gerne langfristig und reichen Sie ihre Projektanträge für 2025 zu den unten genannten Fristen ein.

 

Antragsfrist: 31.05.2024

Projektbeginn: ab 01.01.2025

 

Antragsfrist: 15.12.2024

Projektbeginn: ab 01.04.2025

Downloads

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen im Rahmen der Antragsstellung:

Die Übersicht über unsere Formate und Fördersummen finden Sie HIER.

Eine kurze Übersicht zu förderfähigen Ausgaben finden Sie HIER.

Informationen zur Abgrenzung zum Schulunterricht und Integration in den Ganztag finden Sie HIER.