Finanzierung sozialer Projekte, Dienste und Einrichtungen

Aktuelles
Förderaufruf des BMWK „Stärkung Gemeinwohlorientierter Unternehmen durch grundlegende Unterstützungsangebote"
Die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) „REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums“ wurde um… weiterlesen
Kurzfristiger Förderaufruf für das Programm "REACT with impact - Förderung des Sozialunternehmertums"
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat das Programm "REACT with impact" am 2. Mai 2023 gestartet. Förderfähige Maßnahmen und… weiterlesen
Bundesagentur für Arbeit verlängert Zuschussförderung für Jugendwohnheime
Auf Beschluss des Verwaltungsrats der BA verlängert die Behörde die Förderung von Jugendwohnheimen bis zum 30.06.2023. Mit der Förderung können… weiterlesen
Aktion Mensch - Neuauflage des Aktions-Förderangebots „Inklusion einfach machen“ startet am 15. März 2023
Neuauflage Inklusion einfach machen 2023: Wenig Eigenmittel, extra Förderung! Das Förderangebot der Aktion Mensch für mehr Barrierefreiheit und… weiterlesen
Lotterien: Spielen, Gewinnen und Gutes tun.
Der Kauf eines Loses, das Verschenken an Mitarbeitende und Ehrenamtliche und auch die Werbung für die drei Soziallotterien ist für den Paritätischen und seine Mitgliedsorganisationen besonders wichtig. Neben der persönlichen Chance auf einen kleinen oder großen Gewinn ist der Einsatz zugleich eine Unterstützung für soziale Projekte Paritätischer Mitgliedsorganisationen. Im Jahr 2008 erhielten Paritätische Mitgliedsorganisationen für über 2.400 Projekte rund 48,1 Millionen Euro aus den Mitteln der Aktion Mensch, der GlücksSpirale und der Deutschen Fernsehlotterie.
Die Aktion Mensch fördert mit den Erlösen aus ihrer Lotterie monatlich bis zu 1.000 Einrichtungen, Projekte und Initiativen. Inzwischen fließen jährlich über 200 Mio € der Aktion Mensch in unterschiedliche Projekte der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe sowie in Aufklärungsmaßnahmen, hiervon profitieren auch die Paritätischen Mitgliedsorganisationen. Finanziert werden Vorhaben von der Freizeitreise für Menschen mit Behinderungen über die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden bis zum Bau von Wohnungen für Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus unterstützt die Aktion Mensch die Gründung von Integrationsunternehmen und ambulanten Diensten, Projekte für Menschen in Obdachlosigkeit und für Kinder- und Jugendliche. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Unterstützung für soziale Projekte
Die Fördermittel kommen aus den Einnahmen der Aktion Mensch Lotterie. Sie wirbt mit dem Slogan „Das WIR gewinnt“. Ein Los bietet zwei Chancen: sich eigene Wünsche zu erfüllen und sich gleichzeitig sozial zu engagieren. Denn egal, ob ein Los gezogen wird oder nicht – Gewinner gibt es immer: Behinderte und benachteiligte Menschen profitieren von den Geldern, die die Aktion Mensch in soziale Projekte investiert.
Förderrichtlinien der Aktion Mensch
Der Verein Aktion Mensch e. V. besteht seit mehr als 55 Jahren. Der Paritätische Gesamtverband ist eines der sieben Gründungsmitglieder der Aktion Mensch. Sie fördert freigemeinnützige Organisationen, die Angebote für Menschen mit Behinderungen oder sozialen Schwierigkeiten schaffen. Darüber hinaus unterstützt sie Projekte für Kinder und Jugendliche. Seit ihrer Gründung wurden über 4 Mrd. € zur Verfügung gestellt.
Mitgliedsorganisationen reichen über das Förderportal der Aktion Mensch ihre Anträge bei dem für sie zuständigen Paritätischen Landesverband ein. Die Mitarbeiter*innen vor Ort leiten die Anträge nach erfolgter Prüfung an den Paritätischen Gesamtverband weiter, der diese im monatlich tagenden Vergabegremium der Aktion Mensch begleitet.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.aktion-mensch.de

Die Aktion Mensch Stiftung wurde 1991 von den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und dem ZDF gegründet und fördert mit ihren Erträgen aus dem Stiftungskapital Modellprojekte zur Inklusion behinderter Menschen auf der Bundesebene in den Schwerpunkten Innovation, Skalierung, Vernetzung und Forschung.
Für die anspruchsvolle Antragstellung, bei der eine Förderung mit bis zu 1 Mio. Euro in einem Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung steht, reichen Paritätische Mitgliedsorganisationen eine Projektskizze zunächst über das Antragssystem der Stiftung ein. Die Antragsskizze wird von Mitarbeit*innen des Gesamtverbandes geprüft und fachlich bewertet. Bei einem positiven Votum wird die Skizze der Stiftung vorgelegt, die im Folgenden darüber entscheidet, ob die Projektidee zur Antragstellung zugelassen wird. Es folgen die Ausformulierung des Antrages sowie ein mindestens eintägiger Wirkungsworkshop gemeinsam mit Antragsteller*in und Paritätischem Gesamtverband in der Geschäftsstelle der Stiftung in Bonn. Über den Antrag entscheiden dann nacheinander zunächst der ehrenamtliche Vorstand und abschließend der zweimal jährlich tagende Stiftungsrat.

Die Lotterie GlücksSpirale feierte im April 2020 ihr 50-jähriges Bestehen. Gewinner der GlücksSpirale über die 5 Jahrzehnte hinweg war und ist immer auch die Gesellschaft – also jeder von uns, denn die Lotterie GlücksSpirale fördert jährlich hunderte gemeinnütziger Vorhaben.
Partner der GlücksSpirale, die regelmäßig Fördergelder für gemeinnützige Projekte erhalten, sind die Freie Wohlfahrtspflege, die Stiftung Denkmalschutz und der Deutsche Olympische Sportbund. In ihrer inzwischen mehr als 50 Jahre währenden Geschichte hat die Rentenlotterie zahlreiche gemeinnützige Vorhaben mit insgesamt über 2,2 Milliarden Euro unterstützt.
Mit den jährlich rund 2,4 Mio. Euro, die dem Paritätischen aus dem Zweckertrag der Rentenlotterie zur Verfügung stehen, unterstützt der Verband jährlich über 240 Projekte der sozialen Arbeit Paritätischer Mitgliedsorganisationen in der Alten-, Gesundheits-, Jugend- sowie Behindertenhilfe und Psychiatrie, der Familien-, Frauen- und Kinderhilfe und der Migration. Dabei sind die Förderprojekte so unterschiedlich wie die Menschen selbst.
Mit der GlücksSpirale bieten die 16 staatlichen Lottogesellschaften in Deutschland eine Lotterie an, aus deren Einnahmen seit 1976 der Deutsche Olympische Sportbund, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zu gleichen Teilen die eingespielten Fördermittel für ihre Projekte verwenden. In einzelnen Bundeländern fließen auch Mittel an den Umweltschutz.
In ihren Anfängen half die GlücksSpirale, die Olympischen Spiele 1972 und die Fußball-WM 1974 zu finanzieren. Der Gewinnplan umfasste damals neben Geldgewinnen auch Sachpreise wie Farbfernseher, Reisen und Autos. Im Jahr 1987 verloste die GlücksSpirale erstmals eine Rente (3.000 DM monatlich oder 700.000 DM bei Barablösung). Seitdem wurde der Gewinnplan immer wieder erhöht. Aktuell haben Spielteilnehmer*innen jede Woche die Chance 20 Jahre lang 10.000 Euro monatlich zu gewinnen oder eine Einmalzahlung von 2,1 Mio. Euro.
Über die Förderung informieren Paritätische Mitgliedsorganisation die für sie zuständigen Paritätischen Landesverbände.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.gluecksspirale.de

Revolvingfonds
Der Paritätische Gesamtverband vermittelt zinslose Darlehen an Mitgliedsorganisationen aus dem Revolvingfonds des Bundes. Welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein sollten, wie hoch Ihr Darlehensbetrag sein kann und wo ein Antrag gestellt werden kann, erfahren Sie bei den Paritätischen Landesverbänden.
Im Rahmen des Revolvingfonds stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Finanzmittel als zinsloses Darlehen für Fördermöglichkeiten für Paritätische Mitgliedsorganisationen zur Verfügung, die von der Bank für Sozialwirtschaft treuhänderisch verwaltet und ausgeschüttet werden.
Förderfähig sind überregionale Einrichtungen und Aufgaben der Freien Wohlfahrtsverbände für:
- regionale Träger mit überregionaler Aufgabenstellung,
- überregionale Einrichtungen,
- Modellvorhaben und
- bundeszentrale Einrichtungen.
Bitte beachten Sie: Krankenhäuser und Ausbildungsstätten an Krankenhäusern können aus diesem Bundesmittelkreditfonds nicht gefördert werden. Ebenso ist eine Darlehensgewährung zum Zwecke der Umschuldung oder für die laufende Wirtschaftsführung ausgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie hier.