Migration

Auch wenn die Einsicht teilweise lang gedauert hat, ist mittlerweile unumstritten, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Es gilt die damit verbundenen vielfältigen Chancen und Herausforderungen, die das gemeinsame Zusammenleben mit sich bringt, anzunehmen und diese mit einer Grundhaltung von Anerkennung und Wertschätzung der Diversität hierzulande auszugestalten.
Der Paritätische Gesamtverband setzt sich für eine vielfältige Gesellschaft ein, bei der alle Menschen unabhängig von Herkunft, Religion, politische Überzeugung, Alter oder Geschlecht gleiche Rechte genießen. Wir setzen durch unsere Mitgliedorganisationen drei Bundesprogramme um, bei denen die Einwanderungsgesellschaft, durch Beratung, Begegnung und punktuelle Unterstützung Tag für Tag mitgestaltet wird.
Wir setzen einen Schwerpunkt in der Arbeit mit Migrantenorganisationen und kooperieren in verschiedenen Bereichen. Um ihnen eine eigenständige Stimme im Verband zu geben, fördert der Paritätische die Arbeit des Forums der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen.
Mit Hilfe unserer unterschiedliche Publikationen, Stellungnahmen und Fachinformationen leisten wir einen Beitrag für die politische und fachliche Auseinandersetzung mit den Themen Migration und Integration und engagieren uns für gleichberechtigte Teilhabe ein.

Aktuelles
Aktualisierte 5. Auflage der Paritätischen Arbeitshilfe „Kinder- und Jugendschutz in Einrichtungen“ Gefährdung des Kindeswohls innerhalb von Institutionen
Schutzkonzepte in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind wesentlicher und für erlaubnispflichtige Einrichtungen verpflichtender… weiterlesen
Paritätische Träger von Integrationskursen fordern Nachbesserungen
Träger, die seit Jahren bundesgeförderte Sprachkurse anbieten, setzen sich stetig für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen ein. Im Rahmen eines… weiterlesen
ESF Plus-Bundesprogramm für die Förderperiode 2021 bis 2027 durch die Europäische Kommission genehmigt
Nach dem die EU-Kommission bereits am 19. April 2022 die Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland genehmigt hat, folgt jetzt das lange erwartete ESF… weiterlesen
Aktuelle Gerichtsentscheidungen zu aufenthalts- und sozialrechtlichen Ansprüchen von EU-Bürger*innen
In der Beratungspraxis der Paritätischen Mitgliedsorganisationen ist das Thema aufenthalts- und sozialrechtliche Situation von EU-Bürger*innen… weiterlesen
Publikationen
Grundlagen des Asylverfahrens, überarbeitete 5. Auflage 2021
Das Asylverfahren ist in seinen rechtlichen Grundlagen sowie der tatsächlichen Umsetzung enorm komplex und stellt selbst erfahrene Berater*innen und… weiterlesen
Ausgeschlossen oder privilegiert? Zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürger*innen und ihren Familienangehörigen
4. aktualisierte Auflage 2021 Jetzt inkl. der neuen Regelungen für britische Staatsangehörige. Aufgrund der Unionsbürgerschaft haben… weiterlesen
Beratung von Unionsbürger*innen: Die Freizügigkeitsrechte in familiären Konstellationen
Autor: Claudius Voigt, GGUA Münster Die vorliegende Arbeitshilfe soll dabei helfen, auf viele Fragen zu diesem Thema die richtige Antwort zu finden.… weiterlesen
Themen
Einbürgerungsrecht und Praxis verbessern
Die Möglichkeit, sich an den Wahlen auf Bundes- und Landesebene zu beteiligen, ist eine zentrale Voraussetzung für die politische Teilhabe aller Menschen in Deutschland. Dennoch sind aufgrund der restriktiven Einbürgerungspolitik zahlreiche Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben, von den Wahlen ausgeschlossen. Im Jahr 2019 wurden nur 129.000 Personen eingebürgert, das entsprach lediglich 2,5 Prozent des Einbürgerungspotenzials. Die Gründe für die geringen Einbürgerungszahlen sind vielfältig und liegen sowohl in dem restriktiven Einbürgerungsrecht, unzureichender Beratung und Information, langen Bearbeitungszeiten oder hohen Gebühren. Der Paritätische fordert daher Änderungen im Einbürgerungsrecht – vor allem die Hinnahme der Mehrstaatigkeit als Regel, Absenkung der Anforderungen an Deutschkenntnisse, Ausweitung der Regelungen zur Einbürgerung bei Geburt in Deutschland, stärkere Anerkennung von Integrationsleistungen, Ausrichtung der Gebühren an den finanziellen Möglichkeiten der Einbürgerungswilligen, Verkürzung der Bearbeitungszeiten durch bessere Ausstattung der Einbürgerungsbehörden und Erweiterung der Informationsmöglichkeiten (Einbürgerungskampagnen) unter Einbeziehung von Migrantenorganisationen.
Leistungsausschlüsse für EU-Bürger*innen streichen
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine der zentralen Säu-len der Europäischen Union und politisch gewollt. 2019 sind knapp 600.000 EU-Bürger*innen nach Deutschland zugewandert etwa 40 Prozent aller Zuzüge nach Deutschland. EU-Bürger*innen verfügen über ein Auf-enthaltsrecht für die Zeit der Arbeitssuche, sind aber in dieser Zeit von den existenzsichernden Leistungen aus-geschlossen (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II sowie § 23 Abs. 3 SGB XII). Dieser Ausschluss ist aus Sicht des Paritätischen in mehrfacher Hinsicht problematisch: Er erschwert die Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt und den Zu-gang zur Sprachförderung, kann zu Wohnungslosigkeit und zum fehlenden Krankenversicherungsschutz führen und steigert die Anfälligkeit für prekäre, ausbeuterische oder/ und illegale Arbeitsverhältnisse. Der Paritätische fordert, existenzsichernde Leistungen nach dem SGB IIfür die Zeit der Arbeitssuche zu gewähren, um die sprachliche und berufliche Teilhabe von neu zugewanderten EU-Bürger*innen zu fördern und damit die Potentiale der EU-Freizügigkeit stärker auszuschöpfen
Zugangsbarrieren zu Integrationskursen abbauen
Für viele Zuwanderungsgruppen besteht nur ein eingeschränkter Anspruch auf Teilnahme an einem bundes-geförderten Integrationskurs. Um Zugewanderten von Anfang an gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, sollte der Zugang zu den Integrationskursen für alle neu zugewanderten Personen von Anfang an unabhängig vom Aufenthaltsstatus und der Bleibeperspektivemöglich sein. Für die Sicherstellung des Zugangs soll § 44 Abs. 1 AufenthG erweitert sowie Abs. 4 eingeschränkt bzw. gestrichen werden. Entsprechende Änderungen müssen in der Integrationskursverordnung vorgenom-men werden. Insbesondere für EU-Bürger*innen beste-hen zudem Hürden durch Kostenbeiträge. In § 9 Abs. 2 Satz 2 IntV kann das Bundesamt allerdings Teilnahme-berechtigte auf Antrag von der Kostenbeitragspflicht befreien. Für Geringverdienende ist hier eine Härtefallregelung einzuführen, die sich an der Pfändungsgrenze orientiert um hochwertige Kursangebote sicher zu stellen und Lehrkäfte fest anstellen zu können, benötigen die Träger mehr Planungssicherheit und eine bessere Finanzierung. Lösungen sieht der Paritätische in der Ausweitung der Garantievergütung bzw. einer kursbezogenen Abrechnung, gepaart mit einer Senkung der Mindestteilnehmer*innenzahl in allen Kursarten sowie die Erhöhung des Kostenerstattungssatze.
Anspruch auf Sprachmittlung schaffen
Sprachliche Verständigung ist eine Grundvoraussetzung für den Zugang zu bestimmten sozialen Leistungen und somit für gesellschaftliche Teilhabe. Für viele in Deutschland lebende Eingewanderte stellen jedoch Sprachbarrieren eine Hürde bei der Wahrnehmung ihrer sozialen Rechte dar. In der im Sommer 2020 in den Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege durchgeführten Umfrage berichteten 42 Prozent der Befragten von Fällen, bei denen die Entgegennahme von SGB II- Anträgen von Jobcenter mit Hinweis auf fehlende Deutschkenntnisse verweigert wurde. Fallbeispiele Pa-ritätischer Mitgliedsorganisationen verdeutlichen zudem die fatalen Folgen der fehlenden Sprachmittlung im Rahmen der Gesundheitsversorgung. Die Sozialgesetzbücher beinhalten keine Regelungen zur sprachlichen Verständigung mit nicht deutschkundigen Leistungsberechtigten. Es bestehen zwar viele lokale Lösungen und Initiativen, finanziert durch Projekte, Kommunen oder Bundesländer. Um die sprachliche Verständigung durch eine adäquate Sprachmittlung flächendeckend zu sichern, ist es notwendig, einen recht-lichen Anspruch auf Sprachmittlung festzuschreiben. Er ist vergleichbar zur Regelung für Personen mit einer Hör- oder Sprechbehinderung im SGB I und SGB X zu regeln.