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Arbeitshilfe

Arbeitsmarktintegration

Einleitung

Ausbildung und Beschäftigung spielen eine wichtige Rolle bei der gesellschaftlichen Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Verschiedene Studien zeigen, dass

Personen mit Migrationshintergrund insgesamt geringer qualifiziert, schlechter in den Arbeitsmarkt integriert und häufiger von staatlicher Unterstützung abhängig sind als Personen ohne Migrationshintergrund. [1] Weiterhin zeigen die Erfahrungen, dass Menschen mit Migrationshintergrund im Verhältnis zu Angehörigen der Mehrheitsgesellschaft in geringerem Umfang durch reguläre Förder- und Beratungsangebote erreicht werden, da sie häufig aufgrund ihrer individuellen Situation keinen ausreichenden Zugang zu öffentlichen Informations- und Beratungsangeboten haben; Sprachliche Barrieren, persönliche Vorbehalte, Misstrauen und schlechte Erfahrungen mit staatlichen Einrichtungen erschweren unter anderem den Informationstransfer.

Viele Neuzugewanderte verfügen über wertvolle berufliche Qualifikationen und Erfahrungen. Durch den branchenübergreifenden, in zahlreichen deutschen Unternehmen bereits merklich vorhandenen Fachkräftemangel ist die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und sowie die Verwertung von berufsbezogenen non-formalen und informellen Kompetenzen bundesweit ein zentrales Thema und wird auch zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen.[2] Da viele Menschen mit Migrationshintergrund den Kontakt zu öffentlichen Organisationen und/oder Behörden eher meiden, fehlt es ihnen an wichtigem Wissen zu den Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung.

An diesem Punkt können Migrantenorganisationen (MO) einen wertvollen Beitrag zur bundesweiten Integrations- und Arbeitsmarktpolitik leisten: Sie verfügen i.d.R. über einen sehr guten Zugang zu den migrantischen Communities. Diese Organisationen unterstützen die Angehörigen der jeweiligen Gruppe in verschiedenen Lebenslagen, sind oftmals die erste Anlaufstelle für Ratsuchende aus dem Ausland und können somit als wichtige Akteure bei der Fachkräfteeinwanderung agieren. Auch fungieren MOs oftmals als Brückenbauer und nehmen durch die Vernetzung mit und Beratung von zivilgesellschaftlichen sowie behördlichen Institutionen eine Schnittstellenfunktion zwischen den migrantischen Communities und Akteuren der Mehrheitsgesellschaft ein.

Aufgrund dieser herausragenden Rolle und den damit verbundenen erfolgsversprechenden Möglichkeiten zur Einwirkung sind Migrantenorganisationen für die Professionalisierung und Weiterentwicklung hin zu anerkannten Einrichtungen und Leistungsträgern der sozialen Arbeit sowie als Anbieter von Maßnahmen und Projekten der Arbeitsförderung in besonderem Maße geeignet.

Gerade Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) nach § 45 SGB III und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (FbW) nach §§81 ff. SGB III bieten Teilnehmer*innen bedarfsgerechte Förderleistungen, die ihre passgenaue berufliche und somit auch gesellschaftliche Eingliederung unterstützen können. Die genannten Gesetzesgrundlagen, die rechtlichen Bedingungen zur Zulassung als Träger und von Maßnahmen der Arbeitsförderung sowie die fachlichen Weisungen zur Umsetzung sind für jede Institution und Zielgruppe allgemeingültig– denn sie unterliegen einem standardisierten Geflecht, dem sich das vorliegende Arbeitsheft widmet.  

Die Zulassung als Träger im Bereich der Arbeitsförderung erfordert im Vorfeld eine Investition von mehreren Tausend Euro, um die Vorgaben zu Räumlichkeiten, Ausstattung, Personal und Qualitätsmanagement zu erfüllen. Zudem garantieren die Rahmenbedingungen der Arbeitsförderung keine verlässliche Finanzierung der Angebote. Vielmehr sind ein hoher Kostendruck und eine jährlich schwankende Verfügbarkeit von Fördermitteln typisch für dieses Arbeitsfeld. Hierdurch ist es schwierig, Mitarbeiter*innen stabile Beschäftigungsverhältnisse mit tariflicher Bezahlung anzubieten. Üblich ist in der Branche daher der Einsatz von Honorarkräften, befristete Beschäftigungsverhältnisse und eine Vergütung lediglich auf dem Niveau des Mindestlohns.

Bereits in der Planungsphase sollte nach Möglichkeit eine Beratung durch die Paritätischen Landesverbände in Anspruch genommen werden, um bei den betriebswirtschaftlichen, konzeptionellen oder auch rechtlichen Fragen eine kompetente Hilfestellung zu erhalten.

Sollte Ihre Organisation den Weg der Trägerzulassung und Durchführung von Arbeitsmarktdienstleistungen beschreiten wollen, ist es für den Anfang ratsam, sich Partner vor Ort zu suchen, um die bestehenden Angebote von erfahrenen Trägern der Arbeitsförderung zu ergänzen und zu erweitern. Somit können Sie wertvolle Erfahrungen sammeln und von „Insiderwissen“ profitieren. Zudem sind Sie mit einem starken Kooperationspartner an ihrer Seite gut aufgestellt, um sich im Wettbewerb gegenüber anderen Trägern zu behaupten.

Aufgrund der Vielschichtigkeit der Thematik kann Ihnen auf den kommenden Seiten nur ein erster Eindruck vermittelt werden – der Sie allerdings dazu befähigen und motivieren soll, die ersten Schritte zur Professionalisierung ihrer Organisation einzuleiten und den Übergang in Ihren gemeinnützigen Geschäftsbetrieb zu planen.

 


[1] Bundeszentrale für politische Bildung, 2022

[2] Bundesinstitut für Berufsbildung, 2011