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Schwerpunkt

Armutsbericht 2022 (aktualisiert)

Bildmontage mit einer Person im Hintergrund, die einem Mülleimer an einer Straßenlaterne durchsucht, davor eine Broschüre mit dem Titel: "Zwischen Pandemie und Inflation. Paritätischer Armutsbericht 2022. Aktualisierte 2. Auflage, März 2023".
Hintergrundfoto: Sascha Kohlmann/CC BY-SA 2.0
Seit 1989 veröffentlicht der Paritätische Gesamtverband regelmäßig seine "Paritätischen Armutsberichte" zu unterschiedlichen Schwerpunkten.

Der Paritätische Armutsbericht 2022: “Zwischen Pandemie und Inflation”

Laut Paritätischem Armutsbericht 2022 hat die Armut in Deutschland mit einer Armutsquote von 16,9 Prozent im zweiten Pandemie-Jahr (2021) einen traurigen neuen Höchststand erreicht. 14,1 Millionen Menschen müssen demnach hierzulande derzeit zu den Armen gerechnet werden, 840.000 mehr als vor der Pandemie. Der Paritätische Wohlfahrtsverband rechnet angesichts der aktuellen Inflation mit einer weiteren Verschärfung der Lage und appelliert an die Bundesregierung, umgehend ein weiteres Entlastungspaket auf den Weg zu bringen, das bei den fürsorgerischen Maßnahmen ansetzt: Grundsicherung, Wohngeld und BAföG seien bedarfsgerecht anzuheben und deutlich auszuweiten, um zielgerichtet und wirksam Hilfe für einkommensarme Haushalte zu gewährleisten.

“Die Befunde sind erschütternd, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie schlagen inzwischen voll durch. Noch nie wurde auf der Basis des amtlichen Mikrozensus ein höherer Wert gemessen und noch nie hat sich die Armut in jüngerer Zeit so rasant ausgebreitet wie während der Pandemie”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Während 2020 noch die verschiedenen Schutzschilde und Sofortmaßnahmen der Bundesregierung und der Länder dafür sorgten, dass die Armut trotz des wirtschaftlichen Einbruchs und des rapiden Anstiegs der Arbeitslosigkeit nur relativ moderat anstieg, seien die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie 2021 offenbar voll auf die Armutsentwicklung durchgeschlagen, so die Ergebnisse der Studie.

Auffallend sei ein ungewöhnlicher Zuwachs der Armut unter Erwerbstätigen, insbesondere Selbständiger (von 9 auf 13 Prozent), die während der Pandemie in großer Zahl finanzielle Einbußen zu erleiden hatten. Armutshöchststände verzeichnen auch Rentner*innen (18,2 Prozent) sowie Kinder und Jugendliche (21,3 Prozent).

Galerie: Zentrale Ergebnisse des aktualisierten Paritätischen Armutsberichtes 2022 (für größere Ansicht anklicken)

Fünf Bundesländer weisen sehr hohe Armutsquoten auf: Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Berlin und das Schlusslicht Bremen, weit abgeschlagen mit einer Armutsquote von 28,2 Prozent. Armutspolitische Problemregion Nr. 1 bleibt dabei das Ruhrgebiet, mit 5,8 Millionen Einwohner*innen der größte Ballungsraum Deutschlands. Mehr als jede*r Fünfte dort lebt in Armut. In einem Länderranking würde das Ruhrgebiet mit einer Armutsquote von 22,1 Prozent gerade noch vor Bremen auf dem vorletzten Platz liegen.

Galerie: Grafiken aus dem Armutsbericht (für größere Ansicht anklicken)

Der Verband fordert die Ampel-Koalition zu rigiden und wirkungsvollen Maßnahmen gegen die rapide steigende Armut in Deutschland auf. Ulrich Schneider: “Angesichts der Entwicklungen des vergangenen Jahres ist erst recht keine Zeit zu verlieren, um die wachsende Not zu lindern. Die Armut wird nicht nur immer größer, sondern mit den explodierenden Preisen auch immer tiefer. Von zentraler Bedeutung sind eine spürbare Anhebung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung von jetzt 502 auf 725 Euro, eine existenzsichernde Anhebung des BAföG  und die zügige Einführung der Kindergrundsicherung.”

Warum veröffentlicht der Paritätische eine aktualisierte Auflage des Armutsberichts?

Der Paritätische veröffentlicht eine aktualisierte Auflage des Armutsberichts 2022. Notwendig geworden war die Überarbeitung, da das Statistische Bundesamt nach bereits 2022 veröffentlichten Erstergebnissen zu den Armutsquoten im Februar 2023 Endergebnisse vorlegte - mit zum Teil gravierenden Abweichungen.

So betrug die Armutsquote in Deutschland im Jahr 2021 nicht 16,6 Prozent, sondern 16,9 Prozent. Damit waren 14,1 Millionen Menschen von Armut betroffen, 300.000 mehr als zunächst erwartet.

Die Kinderarmut beträgt nicht, wie zuerst berechnet, 20,8 Prozent, sondern sogar 21,3 Prozent. Die Armutsquote von Alleinerziehenden stieg auf 42,3 statt auf 41,6 Prozent. Deutliche Sprünge zeigen sich in den Endberechnungen auch bei den Armutsquoten für Berlin und Nordrhein-Westfalen, die beide um 0,5 Prozentpunkte höher als gedacht liegen und tatsächlich Quoten von 20,1 und 19,2 Prozent aufweisen.

Galerie: Stimmen Armutsbetroffener (für größere Ansicht anklicken)

Methodische Hinweise

Datenquelle

Die Armutsquoten, mit denen in diesem Bericht gearbeitet werden, beruhen auf dem sogenannten Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes. Der Mikrozensus ist die mit Abstand valideste Datengrundlage zur Berechnung von Armutsquoten in Deutschland.[1]Beim Mikrozensus (kleine Volkszählung) wird nach einer Zufallsstichprobe jährlich etwa ein Prozent aller Haushalte in Deutschland befragt (circa 370.000 Haushalte bzw. 810.000 Personen). Der Stichprobenumfang ist damit weitaus größer als beim Sozioökonomischen Panel des DIW mit rund 15.000 Haushalten und 30.000 Personen, das ebenfalls zur Berechnung von Armutsquoten herangezogen wird. Ein weiterer ganz entscheidender Vorteil des Mikrozensus liegt in der Tatsache, dass die Teilnahme gesetzlich verpflichtend ist. Für die wesentlichen Fragen, so auch über das Nettoeinkommen des Haushaltes, besteht Auskunftspflicht. Entsprechend gering ist in den vergangenen Jahren die Zahl der statistischen Ausfälle von Befragten gewesen. Bis einschließlich 2019 gab es zusätzlich die gesondert erhobene EU-Einkommensstatistik EU-SILC, bei der 14.000 Haushalte befragt wurden. Diese ist 2020 in den Mikrozensus integriert worden. Im Kernprogramm wird dabei die einprozentige Stichprobe des Mikrozensus befragt, während für zusätzliche Befragungen zur Arbeitsmarktintegration, zu Einkommens- und Le­bens­be­din­gun­gen sowie zu Informations- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gi­en Unterstichproben gezogen werden.[2]

Ab dem Erhebungsjahr 2020 werden sowohl Erst- als auch Endergebnisse des Mikrozensus veröffentlicht. Die Armutsquoten dieser zweiten und aktualisierten Auflage unseres Armutsberichts 2022  basieren auf den Endergebnissen des Mikrozensus 2021.Für das Jahr 2020 sowie 2021 gelten hinsichtlich des Mikrozensus einige weitere Besonderheiten. So wurde für die Neugestaltung der Erhebung ein neues IT-System aufgebaut, das nach Auskunft des Statistischen Bundesamts „von den üblichen Problemen eines kompletten Systemwechsels begleitet war.“[3] Hinzu kamen Schwierigkeiten, die sich aus der Pandemie ergaben: Wurden die Erhebungen zuvor persönlich vor Ort geführt, so schränkten die Kontaktbeschränkungen dieses Vorgehen stark ein. Zusätzlich wurde das Mahnwesen, das üblicherweise die Pflicht zur Teilnahme überwacht, angesichts der pandemiebedingten Belastungen weitgehend ausgesetzt. Entsprechend sank die Rücklaufquote gegenüber den Vorjahren deutlich. Statt der bislang üblichen Ausfallquote (Unit-Non-Response) im mittleren einstelligen Bereich, lag sie für 2020 bei den Erstergebnissen bei ca. 38 Prozent und bei ca. 35 Prozent bei den Endergebnissen.[4] Diesen Missings konnte zwar mittels mathematischer Verfahren begegnet werden, so dass Armutsquoten für Bund und Länder zur Verfügung gestellt werden konnten, nicht jedoch für die Regionen unterhalb der Länderebene. Sowohl technische Herausforderungen, als auch Auswirkungen der Corona-Pandemie wirkten sich auch im Erhebungsjahr 2021 einschränkend auf die Erhebungsdurchführung aus, jedoch weniger stark als im Vorjahr. Die durchschnittliche Ausfallquote für die Erstergebnisse aus dem Mikrozensus 2021 liegt auf Bundesebene bei ca. 17 Prozent.[5] Die Qualitätsverbesserung erlaubt für das Jahr 2021 nun wieder eine regionale Auswertung.

Die Mikrozensusergebnisse ab 2020 sind auf Grund der neuen Erhebungsweise (Einführung eines elektronischen Selbsterhebungsinstruments) und Modifikationen in der Hochrechnung nur eingeschränkt mit denen aus 2019 und früher vergleichbar. Dies muss bei einer Gegenüberstellung und Interpretation der Ergebnisse aus den Erhebungen ab 2020 mit den Vorjahren bedacht werden, auch wenn die Validität der Armutsquoten ab 2020 gegeben ist.

Relative Einkommensarmut

Das Statistische Bundesamt und auch dieser Armutsbericht folgen einer bereits fast 40 Jahre alten EU-Konvention, was die Definition und die Berechnung von Armut anbelangt. In Abkehr von einem sogenannten absoluten Armutsbegriff, der Armut an existenziellen Notlagen wie Obdachlosigkeit oder Nahrungsmangel festmacht, ist der Armutsbegriff der EU ein relativer. Arm sind demnach alle, die über so geringe Mittel verfügen, „dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist“, wie es im entsprechenden Kommissionsbericht heißt.[6]

Dieser EU-Konvention folgend zählt dieser Bericht jede Person als einkommensarm, die mit ihrem Einkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens liegt. Dabei handelt es sich um das gesamte Nettoeinkommen des Haushaltes inklusive Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, anderer Transferleistungen oder sonstiger Zuwendungen.

Das Konzept relativer Einkommensarmut zeichnet sich durch die Annahme aus, dass in unterschiedlich wohlhabenden Gesellschaften Armut sehr unterschiedlich aussehen kann und vor allem durch gesellschaftlichen Ausschluss, mangelnde Teilhabe und nicht erst durch Elend gekennzeichnet ist. Es geht weiter davon aus, dass Armut ein dynamisches gesellschaftliches Phänomen ist. Mit zunehmendem Wohlstand einer Gesellschaft verändern sich Lebensweisen und es können neue Barrieren der Teilhabe entstehen, wenn dieser Wohlstand nicht alle relativ gleichmäßig erreicht. So kann nach diesem Konzept auch – oder gerade – bei wachsendem Reichtum (und zunehmender Einkommensspreizung) Armut in einer Gesellschaft durchaus zunehmen, selbst wenn die Kaufkraft aller im Durchschnitt steigen sollte. Das Konzept der relativen Einkommensarmut setzt damit ein soziologisch anspruchsvolles Verständnis für den Zusammenhang von Wohlstandssteigerung, sich herausbildenden „Lebensweisen“ und Alltagsvollzügen und damit korrespondierenden Ausgrenzungsprozessen voraus.[7]

Mit der Präferierung des Konzeptes relativer Einkommensarmut soll die Relevanz von Konzepten eines Lebenslagenansatzes oder solchen, die Armut als „Mangel an Teilhabe“ oder „Mangel an Verwirklichungschancen begreifen“, keinesfalls in Abrede gestellt werden. Ebenso wenig wird die Relevanz öffentlicher Infrastruktur oder nicht-monetärer Ressourcen angezweifelt. Doch trägt das Konzept relativer Einkommensarmut der Tatsache Rechnung, dass Geld und Einkommen tatsächlich die entscheidende „Schlüsselressource“ darstellen, geht es um Teilhabemöglichkeiten und Verwirklichungschancen in dieser Gesellschaft.[8]

Aus Sicht des Paritätischen ist die 60-Prozent-Schwelle ein sehr guter Indikator, um Armut methodisch zu definieren und messbar zu machen. Mit der 60-Prozent-Marke wird eine Schwelle markiert, bei deren Unterschreiten Teilhabe an der Mitte dieser Gesellschaft in den meisten Fällen nicht mehr möglich und faktische Ausgrenzung die Folge ist. Der Paritätische Armutsbericht 2018 sowie die Studie „Arm, abgehängt, ausgegrenzt. Eine Untersuchung zu Mangellagen eines Lebens mit Hartz IV” aus 2020[9] konnten auf Grundlage der Daten des DIW aufzeigen, dass Arme, gemessen an der 60-Prozent-Schwelle, in der Regel über keinerlei finanzielle Rücklagen verfügen, vielfache Versorgungslücken und Entbehrungen aufweisen und schließlich hinsichtlich der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben „fundamental eingeschränkt“ sind.[10] Unterhalb der 60-Prozent-Schwelle herrscht damit Armut. Die häufig synonym verwandte Bezeichnung der „Armutsgefährdung“ übernimmt dieser Bericht nicht, da dieser Begriff angesichts der Einkommen, um die es konkret geht und der sich dahinter verbergenden massiven Armutsprobleme als Euphemismus angesehen werden muss.

Bei der Berechnung der Armutsquoten sind zwei statistische Besonderheiten zu beachten: Beim mittleren Einkommen handelt es sich nicht um das geläufige Durchschnittseinkommen. Dieses wird ermittelt, indem man alle Haushaltseinkommen addiert und die Summe dann durch die Anzahl der Haushalte teilt (arithmetisches Mittel). Es wird stattdessen der sogenannte Median, der mittlere Wert, errechnet: Alle Haushalte werden nach ihrem Einkommen der Reihe nach geordnet, wobei das Einkommen des Haushalts in der Mitte der Reihe den Mittelwert bzw. Median darstellt.

Der Unterschied zwischen arithmetischem Mittel und Median kann sehr groß sein. Ein Beispiel: Verfügen fünf Haushalte jeweils über ein Einkommen von 700 Euro, 1.300 Euro, 1.900 Euro, 6.500 Euro und 9.000 Euro, so haben sie im Durchschnitt (700 + 1.300 + 1.900 + 6.500 + 9.000) : 5 = 3.880 Euro. Der mittlere Wert (Median) wäre jedoch 1.900 Euro. Die mit dem Median errechnete Armutsschwelle und die sich daraus ableitenden Armutsquoten sind damit sehr „stabil“: Die Haushalte im oberen Bereich können reicher und reicher werden. Solange der Haushalt in der Mitte der Rangreihe keinen Einkommenszuwachs hat, hat dies keinerlei Einfluss auf die Armutsquoten.

Der erste Armutsbericht der Bundesregierung aus dem Jahre 2001 wies noch beide Armutsquoten aus, die mit dem arithmetischen Mittel und die mit dem Median errechnete, und tatsächlich lag die erstere (10,2 Prozent) deutlich höher als die letztere (6,2 Prozent). Seitdem wird nur noch der Median ausgewiesen.[11]

Die andere wichtige statistische Besonderheit betrifft die Berechnung des Haushaltseinkommens selbst. Um Haushalte unterschiedlicher Größe in ihrem Einkommen und in ihren Bedarfen vergleichbar zu machen, wird das sogenannte Pro-Kopf-Haushaltsäquivalenzeinkommen ermittelt. Dabei wird das Gesamteinkommen eines Haushalts nicht einfach durch die Zahl der Haushaltsmitglieder geteilt, um das Pro-Kopf-Einkommen zu ermitteln, es wird vielmehr jedem Haushaltsmitglied eine Äquivalenzziffer zugeordnet. Das erste erwachsene Haushaltsmitglied bekommt eine 1, alle weiteren Haushaltsmitglieder ab vierzehn Jahren eine 0,5 und unter vierzehn Jahren eine 0,3. Beträgt das Haushaltseinkommen eines Paares mit zwei Kindern unter 14 Jahren 4.000 Euro, ist das so gewichtete Pro-Kopf-Einkommen also nicht etwa 4.000 : 4 = 1.000 Euro, sondern 4.000 : (1 + 0,5 + 0,3 + 0,3) = 1.905 Euro.
Es wird also nicht durch die Zahl der Personen, sondern durch die Summe der Äquivalenzziffern (in diesem Falle 2,1) geteilt. Damit soll der Annahme Rechnung getragen werden, dass Mehrpersonenhaushalte günstiger haushalten können als Singles und dass Kinder angeblich keine so hohen Bedarfe haben wie Erwachsene oder Jugendliche. Die Setzung dieser Äquivalenzziffern entspricht einer Konvention, die nicht unbedingt reale Verhältnisse beschreibt. Umgekehrt wird zur Bestimmung der 60-Prozent-Armutsschwelle für diesen vierköpfigen Haushalt von zwei Erwachsenen und zwei kleineren Kindern die 60-Prozent-Schwelle eines Singles nicht etwa mit 4, sondern wiederum mit der Summe der Äquivalenzziffern 2,1 multipliziert. In Euro lag der so ermittelte Wert, den die amtliche Statistik als Armutsgefährdungsschwelle bezeichnet, 2021 für Singles bei 1.145 Euro, für Alleinerziehende mit einem kleinen Kind bei 1.489 Euro und für einen Paarhaushalt mit zwei kleinen Kindern bei 2.405 Euro (Tabelle 8).

Bei der Berechnung der Armutsquoten werden dabei alle Personen gezählt, die in Haushalten leben, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens aller Haushalte beträgt. Da bei den Armutsanalysen das Haushaltseinkommen herangezogen wird, ein entsprechender Wert für Personen in Gemeinschaftsunterkünften jedoch nicht vorliegt, werden lediglich Menschen gezählt, die einen eigenen Haushalt führen. Dies ist insofern von Bedeutung, als damit große relevante Gruppen außen vor bleiben. Sie reichen von wohnungslosen Menschen über Menschen in Pflegeeinrichtungen oder in Wohnheimen der Behindertenhilfe bis hin zu Strafgefangenen oder Geflohenen in Gemeinschaftsunterkünften.

 

Fußnoten

[1] Näheres zum Mikrozensus: Statistisches Bundesamt (2021): Qualitätsbericht Mikrozensus 2020.

[2] Hundeborn, Janina / Enderer, Jörg (2019): Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020, in: WISTA Wirtschaft und Statistik 6/2019, S. 9-17.

[3] Statistisches Bundesamt (2021): Qualitätsbericht Mikrozensus 2020, S. 9.

[4] Statistisches Bundesamt: Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020, online: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Methoden/mikrozensus-2020.html, letzter Abruf: 17.6.2022.

[5] Ebd.

[6] Kommissionsbericht der europäischen Gemeinschaft (1983): Schlußbericht der Kommission an den Rat über das erste Programm von Modellvorhaben und Modellstudien zur Bekämpfung der Armut. Brüssel.

[7] Vgl. zum Konzept der relativen Einkommensarmut ausführlich: Schneider, Ulrich (2015): Armut kann man nicht skandalisieren, Armut ist der Skandal, in: Schneider, Ulrich (Hg.): Kampf um die Armut. Von echten Nöten und neoliberalen Mythen. Frankfurt am Main.

[8] Siehe dazu auch Christoph Butterwegge (2015): Armut – sozialpolitischer Kampfbegriff oder ideologisches Minenfeld? – Verdrängungsmechanismen, Beschönigungsversuche, Entsorgungstechniken, in: Ulrich Schneider (Hg.), Kampf um die Armut. Von echten Nöten und neoliberalen Mythen. Frankfurt am Main.

[9] Aust, Andreas (2020): Arm, abgehängt, ausgegrenzt. Eine Untersuchung zu Mangellagen eines Leben mit Hartz IV. Berlin: Der Paritätische Gesamtverband.

[10] Der Paritätische Gesamtverband (2018): Wer die Armen sind. Der Paritätische Armutsbericht 2018. Berlin, S. 41 ff.

[11] Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (2001): Lebenslagen in Deutschland. Der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Bonn,
S. 26/29.

 

Fragen und Antworten zum Armutsbericht

Die Armutsquoten im Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbandes beruhen auf dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes. Beim Mikrozensus wird nach einer Zufallsstichprobe jährlich etwa ein Prozent aller Haushalte in Deutschland befragt: circa 370.000 Haushalte bzw. 810.000 Personen. Der Mikrozensus ist die mit Abstand valideste Datengrundlage zur Berechnung von Armutsquoten in Deutschland. Der große Stichprobenumfang erlaubt eine tiefe fachliche und regionale Auswertung.

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht auf Basis des Mikrozensus zwei unterschiedliche Armutsgefährdungsquoten. Der Paritätische nutzt jene Quote, die auf dem Mikrozensus-Kernprogramm beruht. Sie erlaubt tiefere fachliche und regionale Auswertungen und liefert die aktuelleren Daten. Daneben veröffentlicht das Statistische Bundesamt eine Armutsgefährdungsquote auf Grundlage einer Unterstichprobe des Mikrozensus zu Einkommen und Lebensbedingungen (MZ-SILC). Diese erlaubt einen EU-weiten Vergleich der Quoten. Neben dem geringeren Stichprobenumfang im Vergleich zum Mikrozensus-Kernprogramm ist zu beachten, dass bei “MZ-SILC” das Einkommensreferenzjahr des Vorjahres der Erhebung maßgeblich ist. Die Armutsgefährdungsquoten 2021 beziehen sich bei dieser Erhebung also auf die Einkommen aus dem Jahr 2020.

Der Armutsbericht des Paritätischen bezeichnet jede Person als einkommensarm, die mit ihrem Einkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens liegt. Dem Armutsbericht liegt also das Konzept relativer Einkommensarmut zugrunde. Es zeichnet sich durch die Annahme aus, dass in unterschiedlich wohlhabenden Gesellschaften Armut sehr unterschiedlich aussehen kann und vor allem durch gesellschaftlichen Ausschluss, mangelnde Teilhabe und nicht erst durch Elend gekennzeichnet ist. Es geht weiter davon aus, dass Armut ein dynamisches gesellschaftliches Phänomen ist. Mit zunehmendem Wohlstand einer Gesellschaft verändern sich Lebensweisen und es können neue Barrieren der Teilhabe entstehen, wenn dieser Wohlstand nicht alle relativ gleichmäßig erreicht. Mit diesem Armutsbegriff folgt der Paritätische wie auch das Statistische Bundesamt der in Wissenschaft und Politik etablierten Definition von Armut.

Der Paritätische nutzt nicht den häufig verwandten Begriff der „Armutsgefährdung“, da dieser angesichts der Einkommen, um die es konkret geht und der sich dahinter verbergenden massiven Armutsprobleme, als Euphemismus angesehen werden muss. Mit der 60-Prozent-Marke wird eine Schwelle markiert, bei deren Unterschreiten Teilhabe an der Mitte dieser Gesellschaft in den meisten Fällen nicht mehr möglich und faktische Ausgrenzung die Folge ist. Der Paritätische Armutsbericht 2018 sowie die Studie „Arm, abgehängt, ausgegrenzt. Eine Untersuchung zu Mangellagen eines Lebens mit Hartz IV” aus 2020 konnten auf Grundlage der Daten des DIW aufzeigen, dass Arme, gemessen an der 60-Prozent-Schwelle, in der Regel über keinerlei finanzielle Rücklagen verfügen, vielfache Versorgungslücken und Entbehrungen aufweisen und schließlich hinsichtlich der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben „fundamental eingeschränkt“ sind. Unterhalb der 60-Prozent-Schwelle herrscht damit Armut.