Zum Hauptinhalt springen

Monatsreport 07-24


Der Paritätische Gesamtverband Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

Monatsreport 07-24

Jugendsozialarbeit im Paritätischen


Aktuelles

Haushaltsentwurf 2025 – Mittelausstattung für das Bürgergeld

Das Bundeskabinett hat den Haushaltsentwurf 2025 beschlossen und sieht gegenüber dem Haushaltsentwurf 2024 massive Kürzungen in Höhe von 5,5 Mrd. Euro vor. Diese betreffen primär das Bürgergeld, das 2025 gegenüber dem Vorjahr um 4,7 Mrd. Euro reduziert wird. Bei den Regelbedarfen ist eine Nullrunde eingeplant, eine Anpassung an die Preis- und Lohnentwicklung wird es für 2025 nicht geben. Die Leistungsberechtigten werden real ärmer. Der Leistungsbezug soll zudem restriktiver gestaltet werden. Eine fundierte Angabe, in welchem Umfang durch diese Maßnahmen Gelder eingespart werden sollen, gibt es von der Bundesregierung bislang nicht. Eine Reduktion des Haushaltsansatzes um fast 5 Mrd. Euro scheint wenig realistisch. Die Anzahl der Leistungsberechtigten und/oder deren Leistungsansprüche müsste etwa um ein Sechstel reduziert werden. Auch der Haushaltsansatz für die Arbeitsförderung, der bereits in den vergangenen Jahren deutlich gekürzt wurde, wird 2025 um weitere 450 Mio. Euro reduziert. Statt der ursprünglich geplanten Ausrichtung des Bürgergeldes auf eine Stärkung von Qualifizierung und Weiterbildung ist ein Abbau der Arbeitsförderung vorgesehen. Die Verwaltungskosten sind bei weitem nicht kostendeckend und liegen für 2025 über 1 Mrd. Euro unter den tatsächlichen Ausgaben in 2023. Im Ergebnis werden massive Umschichtungen aus dem Eingliederungstitel notwendig werden, um die Bedarfe für Personal und laufende Kosten zu decken. Ergänzende Mittel (Ausgabereste), die 2024 genutzt werden konnten, um die Verwaltungskosten zu decken, werden von 1,35 Mrd. Euro auf 350 Mio. Euro reduziert. Angesichts dieser Sachverhalte ist mit massiven Einschränkungen bei der Arbeitsförderung für Bürgergeldbeziehende zu rechnen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband übt scharfe Kritik am Haushaltsentwurf 2025, da aus seiner Sicht das mit dem Bürgergeld verbundene Versprechen, Beschäftigung durch Qualifizierung und Weiterbildung zu fördern und Sanktionen zu reduzieren, umgekehrt wird.





Vorübergehender Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2026 verlängert

Der Europäische Rat hat beschlossen, den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2026 zu verlängern. Die Umsetzung des neuen Beschlusses in nationales Recht steht in Deutschland noch aus. Hier wurden auf nationaler Ebene zuvor rechtliche Regelungen getroffen bzw. aktualisiert. So wurde die Sonderregelung zur Einreise nach Deutschland bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert werden außerdem Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG, die ab dem 1. Februar 2024 noch gültig sind.

Der Paritätische kritisiert die schon seit Kriegsbeginn geltenden und nun verschärften rechtlichen Einschränkungen für Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die in der Ukraine keinen Schutzstatus hatten oder kein unbefristetes Aufenthaltsrecht besaßen. Diese werden zukünftig nicht mehr vom Schutz des § 24 AufenthG erfasst und in Unsicherheit zurückgelassen.
In Deutschland halten sich aktuell rund 1,17 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine auf.





Rechtliche Rahmenbedingungen politischer Betätigung

Dürfen sich gemeinnützige Organisationen politisch betätigen und in welcher Form? Welche Rahmenbedingungen sind zu beachten, wenn es um politische Äußerungen von Mitarbeiter*innen am Arbeitsplatz geht? Und welche Möglichkeiten bietet die Satzungsgestaltung zur Vorbeugung extremistischer Bestrebungen?
Drei Handreichungen geben Paritätischen Organisationen Rechtssicherheit für ihre Arbeit, indem sie eine Vielzahl rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit politischen Äußerungen in den Bereichen Gemeinnützigkeits-, Arbeits- und Vereinsrecht beantworten.





Richtlinie über die berufsgruppenüber-greifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KJ-KSVPsych-RL) in Kraft

Die Richtlinie KJ-KSVPsych-RL ist in Kraft getreten. Sie regelt die Anforderungen an die Ausgestaltung einer berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung insbesondere für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf.
Die Richtlinie umfasst auch Regelungen zur Erleichterung des Übergangs zwischen der teilstationären, vollstationären oder stationsäquivalenten Versorgung und der ambulanten Versorgung. Die Regelungen zielen zudem auf eine Sozialgesetzbuch übergreifende Zusammenarbeit unter Einbeziehung relevanter Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld an. Hierzu gehört auch die Zusammenarbeit mit anderen Unterstützungssystemen, insbesondere Kindertagesstätte, Schule und Ausbildungsstätte.
Zu den Maßnahmen, die unter Einbeziehung des Willens der jungen Patient*innen und deren Sorgeberechtigten umgesetzt werden sollen, gehören u.a. ein verbesserter Zugang zu einer bedarfsgerechten berufsgruppenübergreifenden Krankenbehandlung, die Vernetzung notwendiger Leistungsangebote, eine zeitnahe Diagnostik und Feststellung des Versorgungsbedarfs sowie eine qualitätsgesicherte und leitliniengerechte Behandlung.
Die Richtlinie regelt auch die nahtlose Überleitung für Jugendliche und junge Erwachsene in die Erwachsenenversorgung. Es gilt nun zu beobachten, wie sie in der Praxis umgesetzt wird.





Qualitätsentwicklung in Jugendberufs-agenturen – Angebote, Strukturen und Prozesse auf die jungen Menschen ausrichten

Die Qualitätsentwicklung von Jugendberufsagenturen muss von allen Beteiligten im Austausch erarbeitet werden. Zentraler Bezugspunkt aller Aktivitäten sind dabei die jungen Menschen im Übergang, gesellschaftliche Belange, wie die Sicherung des Fachkräftenachwuchses, müssen aber in gleicher Weise berücksichtigt werden.
Wie die Angebote, Strukturen und Prozesse innerhalb einer Jugendberufsagentur mit Hilfe eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements auf den Ausgleich dieser Interessen ausgerichtet werden können, beschreibt Oliver Dick vom ism in seinem Beitrag für das BiBB.
Ausgangspunkt des Qualitätsentwicklungsprozesses ist eine Bedarfs-, Bestands- und Schnittstellenanalyse. Welche Anliegen und Probleme haben junge Menschen im Übergang? Was für Angebote am Übergang Schule - Beruf gibt es? Wo bestehen Schnittstellen und Kooperationsformen zwischen den Partnern der Jugendberufsagentur? Aus diesem Überblick lassen sich Anknüpfungspunkte oder Handlungsoptionen zur qualitativen Weiterentwicklung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit identifizieren. Im nächsten Schritt kann eine Strategie zur (Weiter-)Entwicklung der Jugendberufsagentur entworfen und umgesetzt werden. Maßgeblich ist dabei der konkrete Nutzen für die jungen Menschen.
Um den Erfolg der Qualitätsentwicklung zu bewerten, sollten regelmäßig systematische Evaluationen durchgeführt werden. Im Beitrag wird betont, dass es bei der Qualitätsentwicklung nicht um Standardisierung oder Formalisierung geht, sondern darum, dass jede Jugendberufsagentur für sie passgenaue Angebote hat, die den Anliegen der jungen Menschen in ihrem jeweiligen Einzugsgebiet gerecht werden.





NACOA Deutschland e. V. begrüßt Vorstoß des Deutschen Bundestages zur Unterstützung von Kindern suchtkranker und psychisch kranker Eltern

Die Interessenvertretung für Kinder aus suchtbelasteten Familien NACOA Deutschland hat den aktuellen Vorstoß der Ampel- und Unionsfraktionen zur besseren Unterstützung von Kindern suchtkranker und psychisch kranker Eltern begrüßt. Der in den Bundestag eingebrachte fraktionsübergreifende Antrag betont die Notwendigkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erweitern, um auch in Kitas und Schulen eine bedarfsorientierte kontinuierliche Versorgung anzubieten. Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, eine längerfristige, nachhaltig wirkende Entstigmatisierungskampagne für Familien mit psychisch oder suchtkranken Elternteilen zu starten. Kinder aus suchtbelasteten Familien leiden nicht nur unter der Krankheit der Eltern, sondern auch unter der Stigmatisierung von Suchterkrankungen. Als Erwachsene ist ihr Risiko, selbst suchtkrank zu werden im Vergleich zu Kindern aus nicht-suchtkranken Familien bis zu sechsfach erhöht.
Der Antrag sei ein bedeutender Schritt in der Präventionsarbeit. Allerdings sei es entscheidend, dass diesen Worten auch Taten folgen.





Gemeinsam nachhaltig Handeln: Praktische Klimaschutz-Tipps auf Postkarten in 11 Sprachen 

Um nachhaltiges Handeln in sozialen Einrichtungen zu fördern, hat der Paritätische Gesamtverband gemeinsam mit dem „Forum der Migrant*innen im Paritätischen“ und der reha gmbh Postkarten mit praktischen und für alle verständlichen Klimaschutz-Tipps entwickelt. Die Postkartensets können in sozialen Einrichtungen ausgelegt, aufgehängt oder an Klient*innen verteilt werden.
Sie können ab sofort kostenlos bestellt werden und sind in Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Kurdisch, Polnisch, Ukrainisch, Russisch, Spanisch, Türkisch und Leichter Sprache verfügbar.





Veranstaltungen

Paritätischer ruft zur Teilnahme am CSD Berlin auf
27. Juli 2024, 11.30 Uhr

Der Paritätische Gesamtverband ruft unter dem Motto „Vielfalt ohne Alternative“ zur Teilnahme am CSD Berlin auf. Gemeinsam mit Mitgliedsorganisationen will der Verband Gleichberechtigung und Vielfalt feiern und gegen die Angriffe von rechts verteidigen.
Die Herabwürdigung und Bedrohung von Menschen aufgrund von sexueller Identität und Orientierung darf in unserer offenen und demokratischen Gesellschaft keinen Platz haben. Wenn jene bedroht und angegriffen werden, die nicht in das völkisch-nationalistische Weltbild von AfD und anderen passen, geht uns das alle an!

Sie sind herzlich eingeladen, sich der Paritätischen Fußgruppe auf der Demonstration anzuschließen. Diese wird von Rikschas begleitet, die Sitzgelegenheiten bieten – insbesondere für Menschen, die nicht gut zu Fuß sind. Wir treffen uns bereits um 11.30 Uhr zu einem gemeinsamen Fototermin.
Mit dabei sind u.a. Arbeiter-Samariter-Bund – ASB, Jugendnetzwerk Lambda, profamilia, ZIK – zuhause im Kiez gGmbH, tandem BTL gGmbH, Berlin Cosmopolitan School Kindergarten & Preschool, Björn Schulz Stiftung. Weitere Mitgliedsorganisationen wie die Berliner Aids-Hilfe sind ebenfalls präsent und mit einem eigenen Wagen vertreten.

Der CSD Berlin ist eine der größten Protest-Veranstaltungen für queere Rechte in Europa und hat angesichts der zunehmenden Gefahr von Rechtsaußen in diesem Jahr besondere Bedeutung. Die Pride-Veranstaltung steht unter dem Motto “Nur gemeinsam stark – für Demokratie und Vielfalt” und ist Höhepunkt des Pride Month Berlin. Die Demonstration wird am 27. Juli 2024 mittags in Berlin-Mitte starten und am Brandenburger Tor enden.





Jetzt Ideen zur Interkulturellen Woche anmelden!

Ab sofort können Programme zur Interkulturellen Woche (IKW) in der bundesweiten Veranstaltungsdatenbank hochgeladen und veröffentlicht werden.
Die IKW findet wieder unter dem Motto “Neue Räume” vom 22. bis 29. September 2024 statt, eröffnet wird sie am 21. September in Saarbrücken.
Die IKW schafft im ganzen Land Räume, um sich neu zu begegnen, sich kennenzulernen, zu verstehen und zu vernetzen. Ob Konzerte, Lesungen, Filmvorführungen, Gottesdienste, interkulturelle Feste, gemeinsames Kochen, Demos für ein friedliches Zusammenleben, Ausstellungen, eine interreligiöse Radtour – alles ist möglich.
Mit der Veröffentlichung können Sie deutlich machen, dass Ihre Interkulturelle Woche Teil einer bundesweiten Aktion mit rund 5000 Veranstaltungen in fast 700 Städten, Gemeinden und Landkreisen ist.





AGJ-Fachtagung zum 17. Kinder- und Jugendbericht mit Jugendaudit
18./19. November 2024
in Berlin

Der 17. Kinder- und Jugendbericht (KJB) gibt einen Überblick über die Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe und die Lage der jungen Generation. Darüber hinaus leistet der Bericht eine Analyse und Bewertung der Kinder- und Jugendhilfe und ihres Beitrags zu einem gelingenden Aufwachsen junger Menschen. „Aufwachsen in Krisen“ und „Aufwachsen in einer diversen Gesellschaft“ sind die beiden Spezifizierungen im Berichtsauftrag an die Kommission zum 17. KJB. Im Rahmen der Tagung werden Mitglieder der Sachverständigenkommission die zentralen Ergebnisse des Berichts vorstellen und diskutieren.
Die Veranstaltung richtet sich an Vertreter*innen der Kinder- und Jugendhilfe aus Praxis, Wissenschaft, Verwaltung und Politik sowie an die interessierte (Fach-)Öffentlichkeit und bietet ein Forum für den fachpolitischen Austausch. Sie wird von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ in Kooperation mit der Sachverständigenkommission veranstaltet und erstmals durch ein Jugendaudit begleitet, in dem junge Menschen die Ergebnisse des 17. KJB aus ihrer Sicht bewerten und interpretieren.

Teilnahmegebühren:
195 Euro bei Buchung bis zum 19. September 2024
245 Euro bei Buchungen ab dem 20. September 2024
Die Plätze sind auf 200 Teilnehmende limitiert.