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Monatsreport 09-23


Der Paritätische Gesamtverband Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

Monatsreport 09-23

Jugendsozialarbeit im Paritätischen


Aktuelles

Zuständigkeitsverlagerung für unter 25-Jährige vom SGB II ins SGB III und Kürzung des Eingliederungstitels im SGB II

Im Zuge der Finanzplanung des Bundes bis 2027 ist zur Entlastung des Bundeshaushaltes geplant, die Berufsberatung und die aktive Förderung von jungen Menschen unter 25 Jahren im Grundsicherungsbezug ab dem 1. Januar 2025 statt wie bisher aus dem SGB II aus dem SGB III zu erbringen. Auf diese Weise sollen 900 Mio. Euro in 2025 im SGB II eingespart werden. Eine Übertragung der Zuständigkeit geht auf Kosten einer ganzheitlichen Beratung und Betreuung.
Darüber hinaus ist für eine nachhaltige und verbesserte Beratung sowie Arbeitsintegration von Langzeitarbeitslosen und jungen Menschen im SGB II die ausreichende Ausstattung des Eingliederungstitels (EGT) und des Budgets für die Verwaltungskosten essenziell. Dennoch soll der EGT nach der bisherigen Haushaltsplanung 2024 um 200 Mio. Euro auf 4,2 Mrd. Euro gesenkt werden. Hinzu kommen steigende Verwaltungskosten etwa aufgrund von Tarifsteigerungen. Jedoch sollen auch die Verwaltungskosten in 2024 im SGB II um 200 Mio. gesenkt werden. Der Paritätische Gesamtverband lehnt eine Verringerung der Mittel entschieden ab und spricht sich für eine deutliche Erhöhung der Mittel im Eingliederungstitel und des Budgets für die Verwaltungskosten aus.

Laut aktuellen Medienberichten (Stand: 28.09.2023) nimmt die Bundesregierung von den Plänen des Zuständigkeitswechsels der U25-Jährigen vom SGB II ins SGB III möglicherweise Abstand.
Stattdessen sollen die Arbeitsagenturen nun für Weiterbildungen von Bürgergeld-Bezieher*innen zuständig sein, unabhängig vom Alter. Dies soll ebenso für die berufliche Rehabilitation gelten.




Stellungnahme des Paritätischen Gesamt-verbandes zum Haushaltsfinanzierungsgesetz

Das Bundesministerium für Finanzen hat kurzfristig einen Referentenentwurf für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz vorgelegt. Der Entwurf enthält in 44 Artikeln weitreichende Änderungen an Steuergesetzen, die mit Mindereinnahmen und Mehrausgaben in Höhe von etwa 6,6 Milliarden Euro einhergehen würden. Dies würde soziale Dienste und Einrichtungen in Bund, Ländern und Kommunen hart treffen, weitere drastische Kürzungen sozialer Leistungen drohen damit. Dazu zählt auch, dass Ausgaben des Bundeshaushaltes um den Preis einer deutlich schlechteren Unterstützungsstruktur, wie etwa bei der geplanten Verlagerung der Zuständigkeiten für die Arbeitsvermittlung von unter 25-Jährigen, auf die Beitragszahler in den Sozialversicherungen verschoben werden.




Eckpunkte zum Startchancen-Programm vorgelegt

Das Startchancen-Programm ist ein zentrales Anliegen aus dem Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung. Lang erwartet, haben sich Bund und Länder nun auf ein Eckpunktepapier verständigt, das die Grundlage für die Ausgestaltung der Verwaltungsvereinbarung sowie der Länderprogramme bilden soll.

Das Programm soll dazu beitragen, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu erhöhen und den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen. Über das Programm sollen ca. 4.000 allgemeinbildende und berufliche Schulen, davon 60 Prozent Grundschulen, mit einem hohen Anteil sozio-ökonomisch benachteiligter Schüler*innen erreicht werden. Es beinhaltet drei Säulen:

  • Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung,
  • Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung,
  • Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams.

Programmstart soll das Schuljahr 2024/25 sein, die Laufzeit von zehn Jahren Planungssicherheit gewähren und der Langfristigkeit von Veränderungsprozessen im Bildungssystem Rechnung tragen.





Sonderthema des IAB: Jugendliche auf dem Weg ins Berufsleben

Das Institut für Arbeit- und Berufsforschung (IAB) hat eine Sonderseite veröffentlicht, auf der Publikationen und Projekte zusammengestellt wurden. Enthalten sind u.a. Veröffentlichungen zu Trends und Perspektiven des Ausbildungsstellenmarktes, Strategien gegen Jugendarbeitslosigkeit auf nationaler sowie internationaler Ebene, Befunde zur Erklärung des Berufswahlverhaltens, und Einflussfaktoren bei vorzeitigen Ausbildungsabbrüchen.





Kinder und Jugendliche von Eltern mit niedrigem Bildungsabschluss besonders von Armut bedroht

Kinder und Jugendliche sind häufiger von Armut bedroht, wenn ihre Eltern einen niedrigen Bildungsabschluss haben. Die Armutsgefährdungsquote von unter 18-Jährigen, deren Eltern über einen niedrigen Bildungsabschluss wie etwa einen Haupt- oder Realschulabschluss ohne beruflichen Abschluss als höchsten Abschluss verfügten, lag 2022 in Deutschland bei 37,6 Prozent. Hatten die Eltern einen höheren Bildungsabschluss, wie etwa einen Meistertitel oder ein abgeschlossenes Studium als höchsten Abschluss, waren 6,7 Prozent der Kinder und Jugendlichen von Armut bedroht. Im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten der EU lag das Risiko für Armut für Kinder und Jugendliche in Deutschland 2022 mit 24,0 Prozent nur knapp unter dem Durchschnitt: EU-weit waren im vergangenen Jahr 24,7 Prozent der unter 18-Jährigen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Dennoch war der Anteil der armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Kinder und Jugendlichen in gut zwei Drittel aller EU-Staaten niedriger als in Deutschland.





Abgehängt oder nur am Abhängen? Bertelsmann-Stiftung legt Faktencheck zu NEETs vor

In einem Faktencheck geht die Bertelsmann-Stiftung den sogenannten NEETS nach. Gemeint sind damit junge Menschen, die sich weder in Schule noch in Beschäftigung, Ausbildung oder Studium befinden („Not in Education, Employment or Training“).
Es wird u.a. aufgezeigt, dass in den letzten 14 Jahren ein Rückgang um knapp 330.000 NEETs zu verzeichnen ist. Das heißt, dass der Anteil an NEETs an allen 15- bis 24-Jährigen von 8,8 Prozent im Jahr 2009 auf 6,9 Prozent im Jahr 2023 gesunken ist. Nach einem Rückgang der Anzahl an NEETs, kam es insbesondere in 2020 und 2021 zu einem erneuten Anstieg, der auf die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung, die Corona-bedingten psychischen Beeinträchtigungen sowie die eingeschränkten Möglichkeiten der beruflichen Orientierung zurückzuführen ist.





BIBB veröffentlicht vollständigen Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2023

Nach den Ergebnissen des BIBB gab es im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022 mit 475.100 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen bundesweit einen Anstieg um 0,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Allerdings bleibt die Zahl deutlich (-49.900 bzw. -9,5 Prozent) unter dem Wert von 2019, dem Jahr vor der Pandemie. Bei den neu abgeschlossenen außerbetrieblichen Ausbildungsverträgen wurde ein Rückgang um 2.200 (-13,1 Prozent) auf 14.300 registriert
Als weiterhin bestehende Herausforderung für den Ausbildungsmarkt werden die Passungsprobleme zwischen dem Ausbildungsangebot und der -nachfrage benannt, wobei sich diese zwischen Berufen und Regionen unterscheiden. So betrug der Anteil der eine Ausbildungsstelle suchenden Bewerber*innen in 2022 11,3 Prozent und fiel damit niedriger aus als in den Vorjahren. Der Anteil der unbesetzten Stellen am betrieblichen Gesamtangebot ist hingegen weiter gestiegen. Nach Angaben des BIBB lag der Anteil junger Erwachsener ohne einen formalen beruflichen Abschluss im Alter von 20 bis 34 Jahren bei 17,8 Prozent. Dies sind 2,64 Mio. nicht formal qualifizierte junge Erwachsene. Damit ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr festzustellen.
Personen ohne Schulabschluss sind besonders gefährdet, keinen Berufsabschluss zu erzielen.





Große Mehrheit der Jugendlichen sieht gute Chancen auf dem Ausbildungsmarkt – Jugendliche mit niedriger Schulbildung schätzen ihre Aussichten auf eine Ausbildung hingegen als schlecht ein.

Eine repräsentative Befragung im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung hat ergeben, dass fast drei Viertel aller jungen Menschen derzeit eher gute bis sehr gute Chancen auf dem Ausbildungsmarkt sehen. Damit sei eine Trendwende markiert, da infolge der Corona-Pandemie viele junge Menschen in den vergangenen Jahren die Chancen auf einen Ausbildungsplatz als gering eingestuft hatten. Von den jungen Menschen mit niedriger Schulbildung äußert allerdings mehr als jede*r Vierte (26 Prozent) den Eindruck, dass die Aussichten auf eine Ausbildung momentan schlecht oder eher schlecht seien.





DGB-Ausbildungsreport 2023

Der Ausbildungsreport der DGB-Jugend legt dar, dass vier von zehn Auszubildenden unzufrieden mit der digitalen Ausstattung der Berufsschulen sind. Zudem würden immer weniger Auszubildende ihren Ausbildungsbetrieb weiterempfehlen. Die repräsentative Befragung von Auszubildenden ergab, dass die Zufriedenheit mit der Ausbildung im Vergleich zum Vorjahr so stark gesunken sei, wie bisher noch nie.

13,3 Prozent der Auszubildenden geben zum Thema „Anleitung im Ausbildungsbetrieb“ an, dass Arbeitsvorgänge nur „selten“ oder „nie“ zufriedenstellend erklärt werden. Jede*r Achte (12,7 Prozent) gibt an, „immer“ oder „häufig“ ausbildungsfremde Tätigkeiten, wie z. B. Toiletten putzen, Gläser spülen oder tagelange Renovierungsarbeiten im Betrieb, erledigen zu müssen. Fast jede*r zehnte Auszubildende (9,5 Prozent) bekommt für die Überstunden weder eine Vergütung noch einen Freizeitausgleich.

Insgesamt seien 70,5 Prozent der Befragten mit ihrer Ausbildung „(sehr) zufrieden“. Jedoch sei dieser Wert im Vergleich zum letzten Jahr (73,3 Prozent) so stark gesunken wie noch nie. Zwischen den Branchen gibt es überdies erhebliche Unterschiede.





Gemeinsame Zeitungsanzeige:

Es geht uns alle an!

Björn Höcke von der AfD fordert das Ende der Inklusion und damit die aktive Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung. Das ist kein Zufall oder Ausrutscher. In der AfD wird wiederholt gefordert, Menschen, die nicht in das Weltbild des völkischen Nationalismus passen, zu entrechten oder aus dem Land zu werfen. Wer so spricht, stellt die Würde des Menschen als Individuum, die Universalität von Menschenrechten und damit die Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaft in Frage. In einer gemeinsamen Zeitungsanzeige in der Welt am Sonntag, an der sich auch der Paritätische Gesamtverband und zahlreiche Mitgliedsorganisationen beteiligt haben, zeigen wir klare Kante dagegen!





Bundesjugendkuratorium: Rechte junger Menschen auf der Flucht in Europa und an den Grenzen verwirklichen!

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) forderte in einem Appell Anfang August 2023 dazu auf, die Rechte junger Menschen auf der Flucht in Europa und an den Grenzen zu verwirklichen.

Das BJK sieht angesichts der bisher bekannten Vorschläge in den Diskussionen um die gegenwärtigen europäischen Vorschläge zur zukünftigen Regulation und zu den Zugängen zum Asylverfahren an den EU-Außengrenzen, nicht, wie eine Verwirklichung der Rechte von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht in den Grenzverfahren und Aufenthaltsorten an den Grenzen überhaupt möglich sein kann. Es formuliert vor diesem Hintergrund grundlegende Prüfkriterien für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, die auch in europaweiten Regelungen berücksichtigt werden müssen.

Die in dem Appell genannten Eckpunkte werden vom BJK als unverzichtbare Mindeststandards für die Weiterentwicklung einer europäischen Flüchtlingspolitik angesehen.





Studie: „Das ist nicht das Leben“
Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in Unterkünften für geflüchtete Menschen

Die nicht repräsentative Studie „Das ist nicht das Leben. Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in Unterkünften für geflüchtete Menschen“ von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) ist im August 2023 erschienen. In der Studie berichten Kinder und Jugendliche aus vier Unterkünften für geflüchtete Menschen über ihre Lebensrealität.
Das Fazit des DIMR und von UNICEF Deutschland: In den Unterkünften werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen weiterhin verletzt. Kindgerechte Bedingungen sind dort weder strukturell verankert, noch werden sie systematisch überprüft.




Mental Health Coaches: Lisa Paus startet Bundesprogramm

Mit dem Beginn des neuen Schuljahres starten bundesweit die Mental Health Coaches an insgesamt mehr als 100 Schulen in allen 16 Bundesländern.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Mental Health Coaches“ werden an Schulen ab der Sekundarstufe I Fachkräfte aus den Bereichen Sozialpädagogik, Sozialarbeit und Psychologie eingesetzt. Sie sollen präventive Gruppenangebote unterbreiten, um das Wissen der Schüler*innen über mentale Gesundheit zu erweitern und ihre Resilienz zu stärken. Sie sollen vermitteln, wie junge Menschen bei psychischen und sozialen Problemen vertiefende Hilfs- und Beratungsangebote wahrnehmen und erste Kontakte herstellen können. Zudem soll das Modellvorhaben den Austausch und die Vernetzung der Fachkräfte fördern und aktuelle sowie zukünftige Bedarfe im Themenfeld Mental Health aufzeigen.





Jugendcheck zum Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes veröffentlicht

Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat den Entwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetz geprüft. Dabei standen die Folgen der geplanten Reform, die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung für bürgergeldbeziehende unter 25-Jährige aus dem SGB II ins SGB III zu verlagern, im Fokus. Es wird dargestellt, dass mit der geplanten Änderung die Gleichbehandlung zwischen den jungen Menschen gefördert werden könnte. Grund hierfür ist, dass die gleiche Anlaufstelle für Leistungen der Integration in Ausbildung oder Arbeit allen jungen Menschen zur Verfügung steht, unabhängig von ihrer eigenen finanziellen Situation oder der ihrer Eltern.
Allerdings wird auch konstatiert, dass junge und nach dem SGB II leistungsberechtigte Menschen vielfältigen Problemlagen ausgesetzt sind und der Übergang in das Erwerbsleben eine besondere Herausforderung für sie darstellt. Betroffene Jugendliche sind bspw. wohnungslos oder von familiären Problemen betroffen, was die Kontaktaufnahme zu Behörden erschwert. Da mit der Gesetzesänderung eine Aufteilung zwischen der aktiven Arbeitsförderung bei der Arbeitsagentur für Arbeit (SGB III) und den passiven Leistungen bei den Jobcentern (SGB II) erfolgt, können neue Doppelzuständigkeiten entstehen und der Aufwand zur Wahrnehmung von Leistungen erhöht werden, so der Jugendcheck. Zudem sind die jungen Menschen auf individuell passende Unterstützung angewiesen. Die Agenturen für Arbeit hingegen setzen auf eher standardisierte Instrumente der Arbeitsförderung.





Neues aus dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Stellungnahme zum Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes

Mit dem Haushaltsfinanzierungsfinanzierungsgesetz soll u.a. der Wechsel der bürgergeldbeziehenden U 25 vom SGB II ins SGB III beschlossen werden. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat zum entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird u.a. betont, dass es die Aufgabe der Jobcenter (SGB II) ist, auf die Bedarfe junger Menschen zugeschnittene, lokal vernetzte Beratungs- und Förderangebote zu erbringen. Dazu zählen u. a. Angebote für junge Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder aufsuchende Angebote zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen. Wenn diese wegfallen, hat das fatale Folgen für die Betroffenen. Gerade für junge Menschen mit besonderen Beratungsbedarfen sind bedarfsgerechte, individuelle Hilfeleistungen notwendig, wie sie aktuell von den Jobcentern erbracht werden.





Veranstaltungen

Fachtagung "Das Ende der Unsichtbarkeit. Schulische Berufsausbildung im Blickpunkt"
22. November 2023 in Bochum

Schulische Berufsausbildungen finden beispielsweise zum/zur Erzieher*in, Sozialassistent*innen, Pflegefachkräften und Heilerziehungspfleger*innen statt. Die schulische Berufsausbildung ist in ihren verschiedenen Facetten zwar eine wachsende Ausbildungsform, dennoch ist sie im Vergleich zur dualen Berufsausbildung bei der Berufswahl nur wenig sichtbar und attraktiv.
Dies zeigt sich auch in den Zahlen der Auszubildenden und in der Förderung der schulischen Ausbildungen. Angesichts des Fachkräftemangels, der ganz besonders die Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufe (GES-Berufe) trifft, fokussiert die bundesweite Fachtagung die Fragen, wie die schulischen Ausbildungen im Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesen gestärkt werden können und wie sie durch Steigerung der Sichtbarkeit sowie der Attraktivität für junge Menschen mehr Zulauf finden können.

Die Veranstaltung ist eine Kooperation des Paritätischen Gesamtverbandes mit dem Paritätischen Nordrhein-Westfalen und dem Paritätischen Baden-Württemberg.

Die Fachtagung findet am 22. November 2023 in Bochum statt.





Themenreihe „Jugendperspektive auf Flucht und Migration“
17. bis 20. Oktober 2023

Die Themenreihe „Jugendperspektive auf Flucht und Migration“ richtet sich an die Paritätischen Mitgliedsorganisationen und findet in drei Online-Veranstaltungen vom 17. bis zum 19. Oktober 2023 und mit einer Veranstaltung in Präsenz am 20. Oktober 2023 in Berlin statt.
Im digitalen Gespräch erzählen geflüchtete Jugendliche, was Flucht und Ankommen in Deutschland für sie bedeutet, welche Erwartungen und Hoffnungen sie für ihre Zukunft haben und welche Erfahrungen sie gemacht haben.
Außerdem stellt der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. (BumF) die Studie „Die Situation geflüchteter junger Menschen in Deutschland“ vor und beantwortet Fragen.
Am dritten Tag wird die neue Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung für Menschen mit Duldung (§16g) vorgestellt, die im Juni 2023 im „Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ beschlossen wurde.
Zum Abschluss der Themenreihe werden wichtige Aspekte der Lebenslagen von jungen geflüchteten Menschen und die entsprechenden Bereiche der Jugendsozialarbeit, die für die Entwicklung von Perspektiven mit und für junge geflüchtete Menschen relevant sind, diskutiert und bewertet.

Es können alle oder einzelne Veranstaltungen besucht werden. Die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung in Berlin ist begrenzt.