Monatsreport 10-23Jugendsozialarbeit im Paritätischen |
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| Umfrage zur finanziellen Lage sozialer Arbeit: Wohlfahrtsverbände warnen vor Zusammenbruch sozialer Infrastruktur |
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Die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Diakonie Deutschland und der Paritätische warnen angesichts der Kürzungspläne im Bundeshaushalt vor einem Zusammenbruch der sozialen Infrastruktur. Viele soziale Angebote in ganz Deutschland drohen vollständig wegzubrechen, da gestiegene Kosten finanziell nicht ausreichend kompensiert werden können. Trotz steigender Nachfrage mussten vielerorts bereits Angebote und Hilfen eingeschränkt bzw. reduziert oder sogar ganz eingestellt werden. Darüber hinaus drohen kurzfristig weitere Kürzungen ihrer Einnahmen. Das sind die Befunde einer bundesweiten Umfrage, an der sich mehr als 2.700 gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen aus dem gesamten Spektrum der sozialen Arbeit beteiligten. Insgesamt verzeichnen die befragten Einrichtungen eine Kostensteigerung um durchschnittlich 16 Prozent seit Anfang 2022. Die Ergebnisse belegen, dass in der Praxis kaum ein Weg unversucht bleibt, aus eigenen Kräften die schwierige finanzielle Lage zu bewältigen. Fast jede dritte befragte Einrichtung musste zur Kompensation sogar Personal abbauen bzw. plant Entlassungen. Auch die Möglichkeit, Kostensteigerungen durch höhere Beiträge für Nutzer*innen auszugleichen, scheint weitgehend ausgereizt und führt bereits zu ersten Verwerfungen. Laut der Problemanzeigen aus der Praxis können sich viele, die besonders auf Unterstützung angewiesen sind, Angebote inzwischen nicht mehr leisten, und in der Praxis komme es zu Unterversorgungslagen und neuen Ausschlüssen.
Laut Umfrage mussten bundesweit bereits 40 Prozent der befragten Organisationen und Einrichtungen Angebote und Leistungen für Klient*innen aus finanziellen Gründen einschränken oder ganz einstellen. 65 Prozent der Befragten gehen davon aus, kurzfristig Angebote und Leistungen weiter reduzieren zu müssen. 59 Prozent aller Befragten rechnen zudem in den kommenden Monaten mit (weiteren) Einschnitten auf der Einnahmeseite. |
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Forderungspapier des Paritätischen: Hitzeschutz in sozialen Organisationen, Einrichtungen und Diensten stärken |
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Als größte Herausforderung, um mit den Auswirkungen des Klimawandels umzugehen und notwendige Maßnahmen bspw. zum Hitzeschutz umzusetzen, sehen Expert*innen aus Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens nach einer Umfrage des Paritätischen Gesamtverbands das Fehlen einer verlässlichen, nachhaltigen und unbürokratischen Finanzierungsgrundlage. Vier von fünf der befragten Organisationen und Einrichtungen gaben an, dass die Auswirkungen von Hitze im Arbeitsalltag deutlich zu spüren sind, drei von vier Befragten gaben an, dass Hitzewellen (große) Sorgen bereiten. Die Umfrage, an der sich rund 900 Fach- und Leitungskräfte beteiligten, zeigt, dass bereits vielfältige Maßnahmen zum Schutz der Patient*innen und Klient*innen umgesetzt werden, es aber an finanziellen und personellen Ressourcen für umfassenden Hitzeschutz fehlt. Bestehende Förderprogramme seien häufig zu kompliziert im Antragsverfahren und die Förderfenster zu kurz geöffnet. Deutlich wurde, dass vertiefender Informations- und Beratungsbedarf besteht. Eine Mehrheit der Befragten (69 %) hatte z. B. keine Kenntnis darüber, ob ein kommunaler Hitzeschutzplan in ihrer Kommune vorliegt. Auch gaben 62 Prozent der Befragten an, dass die Politik sich noch nicht in ausreichendem Maße dem Thema Hitzeschutz widmet.
In seinem Forderungspapier „Hitzeschutz in sozialen Einrichtungen und Diensten durch verlässliche und nachhaltige Finanzierung und Unterstützung stärken“ appelliert der Paritätische an die Politik, die Finanzierung von Hitzeschutzmaßnahmen sicherzustellen und vor Ort Strukturen, in Form von u. a. niedrigschwelligen Informationszugängen und kompetenten Ansprechpersonen, zu etablieren. Hierbei sei die Vielfalt der Betroffenen und Einrichtungen zu berücksichtigen und u.a. auch bei der Entwicklung kommunaler Hitzeschutzpläne zu beteiligen. |
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Eckpunkte zum Startchancen-Programm veröffentlicht |
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Eine gemeinsame Verhandlungsgruppe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Länder hat sich auf Eckpunkte zum angekündigten Startchancen-Programm verständigt. Das Programm ist ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und soll zum Schuljahr 2024/25 starten. Es beinhaltet drei zentrale Programmsäulen: Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung, Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung, Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams. Eine Laufzeit von zehn Jahren soll Planungssicherheit gewähren sowie der Langfristigkeit von Veränderungsprozessen im Bildungswesen Rechnung tragen. Adressiert werden etwa 4.000 allgemeinbildende und berufliche Schulen mit einem hohen Anteil an sozio-ökonomisch benachteiligten Schüler*innen. Dabei sollen 60 Prozent der Schüler*innen in Schulen im Primarbereich, 40 Prozent in weiterführenden Schulen gefördert werden. Von der Förderung sollen ausdrücklich auch berufliche Schulen profitieren, hier insbesondere Bildungsgänge der Berufs- und Ausbildungsvorbereitung. Die Förderung soll trägerneutral erfolgen. |
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Zwischenruf des Bundesjugendkuratoriums: Kinder- und Jugendarmut überwinden! |
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In seinem Zwischenruf betont das Bundesjugendkuratorium (BJK), dass auf Bundesebene notwendige Mehrinvestitionen geleistet werden müssen und die Kinder- und Jugendpolitik wieder mehr in den Vordergrund der Bundesregierung gerückt werden sollte. Eine ressortübergreifende kinder- und jugendpolitische Strategie der Bundesregierung sei gegenwärtig nicht zu erkennen. Auch das erhoffte Signal oder gar ein Systemwechsel in der Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut sei mit dem Referentenentwurf zur Kindergrundsicherung ausgeblieben. Die Debatte um das Gegeneinander von Sozialausgaben, Bildung, Infrastruktur und Beschäftigungsfähigkeit lenke davon ab, dass in keinem dieser Bereiche gegenwärtig zufriedenstellende Fortschritte erfolgen, Investitionen ausgeblieben sind und mittlerweile finanzielle Kürzungen in der Kinder- und Jugendpolitik vorgenommen werden. |
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Empfehlungen für den Gewaltschutz geflüchteter Menschen im Kontext der Notunterbringung |
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Die „Bundesinitiative zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ arbeitet seit 2016 daran, die Bedingungen für den Schutz vor Gewalt für geflüchtete Menschen in den Unterkünften zu verbessern. Die Mindeststandards zeigen, wie bedarfsgerechter Schutz von geflüchteten Menschen, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie bspw. Kindern und Personen, die sich als LSBTIQ* identifizieren, in Unterkünften sichergestellt werden kann. Die Mindeststandards verstehen sich als Leitlinien für die Entwicklung, die Umsetzung und das Monitoring von unterkunftsspezifischen Schutzkonzepten und richten sich sowohl an Personen mit Entscheidungsbefugnis als auch an Sozialarbeitende in den Unterkünften. Grundsätzlich sollten die Mindeststandards für alle Unterkunftsarten für geflüchtete Menschen vollständig im Rahmen eines Schutzkonzeptes angewendet werden. Es ist zu beobachten, dass in Zeiten mit relativ hohen Ankunftszahlen regelmäßig auf Notunterkünfte, etwa in Containern oder Zelten, zurückgegriffen wird. Um den damit einhergehenden Herausforderungen für den Gewaltschutz begegnen zu können, wurden das vorliegende Policy Paper sowie eine Checkliste und Toolbox als Materialien für die Praxis zum Gewaltschutz unter hohem Belegungsdruck/ Notunterbringung erarbeitet. Die Dokumente sind ausdrücklich für den Kontext der Notunterbringung bestimmt und ersetzen die Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften nicht. Sie dienen vielmehr einer ersten Orientierung, um Grundlagen des Gewaltschutzes vor Ort schaffen zu können. |
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„Systemfehler?! Junge Menschen am Übergang Schule-Beruf. Ein Blick von Seiten der Kinder- und Jugendhilfe“: Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ |
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Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ beschäftigte sich bereits in verschiedenen Kontexten mit dem Übergang von Schule zu Beruf. Die Corona-Pandemie hat dieses Thema erneut in den Fokus gerückt, da das bestehende Übergangssystem sich in der Krise fragil zeigte. Viele junge Menschen verloren den Anschluss, Übergangsprozesse funktionierten nicht wie sie sollten. In einer Zeit, in der aufgrund von Fachkräftemangel und Arbeitsmarktveränderungen, der Blick besonders auf junge Menschen gerichtet werden muss, ist dies gesamtgesellschaftlich besonders gravierend, da insbesondere benachteiligte junge Menschen mehr Unterstützung bräuchten, um ihre Chancen auf Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern und ihre Potentiale einzubringen. Die AGJ diskutiert in diesem Positionspapier, wie Ausbildungsförderungsangebote gestaltet werden müssen, um zu einem kohärenten Übergangssystem zu kommen. Es werden konkrete Forderungen an diejenigen Akteur*innen im Übergangssystem abgeleitet, die sich mit Fragen eines verbesserten Übergangssystems beschäftigen und hier Entscheidungsträger*innen sind. |
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Jugendhilfe in Jugendstrafverfahren: Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Umsetzung von § 52 SGB VIII |
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Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat Empfehlungen „Jugendhilfe im Strafverfahren: Begleitung, Beratung und Betreuung – Empfehlungen für die Umsetzung von § 52 SGB VIII“ verabschiedet. Es ist Aufgabe des Jugendamtes, im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) mitzuwirken (§ 52 achtes Sozialgesetzbuch, SGB VIII). Jugendliche oder Heranwachsende, die einer Straftat verdächtigt werden und gemäß § 1 Absatz 2 JGG zum Tatzeitpunkt 14 bis unter 21 Jahre alt waren, müssen während des gesamten Jugendstrafverfahrens durch die Jugendhilfe im Strafverfahren beraten, betreut und begleitet werden. Das JGG weist der Jugendhilfe vielfältige weitere Aufgaben zu. Die Empfehlungen sollen der Orientierung der Jugendhilfe im Strafverfahren dienen und beleuchten das Jugendstrafverfahren aus dem Blickwinkel der Jugendhilfe. Sie richten sich an die Leitungs- und Fachkräfte der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie an weitere Akteure in Jugendgerichtsverfahren. |
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Bundesverband Produktionsschulen ruft Wettbewerb aus
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Der Bundesverband Produktionsschulen veranstaltet den bundesweiten Reste-Retter-Wettbewerb für Jugendwerkstätten, Jugendgruppen, Jugendeinrichtungen, Produktionsschulen und alle, die Lust haben, teilzunehmen. Eine Anmeldung für den Wettbewerb ist noch bis 31. Oktober möglich. Alle weiteren Infos sowie die Broschüre über den Wettbewerb, bei dem sich alles ums Upcycling, das Reste-Retten dreht, finden Sie unter "Weiterlesen". |
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Neues aus dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit |
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Veranstaltungsreihe „#Health for Youth. Gesundheitsförderung in der Jugendsozialarbeit“ |
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In der ersten Jahreshälfte veröffentlichte der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit eine Podcastreihe, die sich mit der aktuellen psycho-sozialen Gesundheitssituation von Jugendlichen befasst. Daran anknüpfend findet in diesem Herbst eine Veranstaltungsreihe statt, in der die Inhalte des Podcasts vertiefend diskutiert werden sollen. Analog zum Podcast wollen wir in jeder Veranstaltung ein spezifisches Handlungsfeld der Jugendsozialarbeit unter dem Aspekt der Gesundheitsförderung in den Fokus der Diskussion rücken: 23.11.2023, 14:00 - 16:00 Uhr #Health for Youth: Gesundheitsförderung in der schulbezogenen Jugendsozialarbeit 27.11.2023, 14:00 - 16:00 Uhr #Health for Youth: Gesundheitsförderung in der Jugendsozialarbeit am Übergang Schule und Beruf 07.12.2023, 14:00 - 16:00 Uhr #Health for Youth: Gesundheitsförderung in der Mädchensozialarbeit 14.12.2023, 14:00 - 16:00 Uhr #Health for Youth: Gesundheitsförderung in der diskriminierungskritischen Jugendsozialarbeit
Die Veranstaltungen sind kostenfrei. |
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"Das Ende der Unsichtbarkeit. Schulische Berufsausbildung im Blickpunkt"
Fachtagung am 22. November 2023 in Bochum |
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Die Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufe (GES-Berufe) erfahren derzeit den stärksten Fachkräftemangel und das trotz hoher Ausbildungszahlen. So finden schulische Berufsausbildungen beispielsweise zu Erzieher*innen, Sozialassistent*innen, Pflegefachkräften und Heilerziehungspfleger*innen statt. Die bundesweite Fachtagung fokussiert die Fragen, wie die schulischen Ausbildungen im Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesen besser befördert werden können. Neben spannenden Inputs aus Wissenschaft und Praxis gibt es verschiedene Workshops. Darin geht es u.a. um Good-Practice-Beispiele, wie junge Menschen für schulische Ausbildungen gewonnen werden können sowie um die Frage, wie die Sichtbarkeit der schulischen (GES)-Ausbildungen in der Berufsorientierung für junge Menschen weiter erhöht werden kann. In einer anschließenden Podiumsrunde wird es zudem um die Fragen gehen, was sich an schulischen Ausbildungen ändern sollte, damit sie attraktiver werden für junge Menschen und was die freie Wohlfahrtspflege dazu beitragen kann. Die Veranstaltung ist eine Kooperation des Paritätischen Gesamtverbandes mit dem Paritätischen Nordrhein-Westfalen und dem Paritätischen Baden-Württemberg.
Die Fachtagung findet am 22. November 2023 in Bochum statt. Es werden Teilnahmegebühren erhoben: Für Paritätische Teilnehmer*innen 20,00 €, für Nicht-Paritätische Teilnehmer*innen 25,00 €. |
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„Kleine Held(inn)en in Not – Gesundheitsförderung und Prävention für Familien mit einem psychisch/suchterkrankten Elternteil“Online-Fachtagung am 6. und 7. November 2023 |
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Am 6. und 7. November 2023 findet die 9. Fachtagung „Kleine Held(inn)en in Not – Gesundheitsförderung und Prävention für Familien mit einem psychisch/suchterkrankten Elternteil“ statt, gemeinsam veranstaltet vom Dachverband Gemeindepsychiatrie, Paritätischem Gesamtverband, AFET und NACOA. Im Zentrum steht eine fachliche Bewertung des Umsetzungsstandes der Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe „Kinder psychisch kranker Eltern“ des deutschen Bundestages. |
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