Verband
![Ein Leucht-Schriftzug zeigt die Worte: Weil alle zählen!](/fileadmin/_processed_/b/f/csm_IMG_1928_f732ebadb7.jpg)
Organe
Die Organe des Paritätischen Gesamtverbandes sind die Mitgliederversammlung, der Verbandsrat und der Vorstand. Die Mitwirkung in den Gremien erfolgt im Ehrenamt. Die Führung der laufenden Geschäfte ist satzungsgemäß der Hauptgeschäftsführung, Dr. Joachim Rock, übertragen, der nach § 30 BGB den Verband vertreten kann. Er gehört dem Verbandsrat und dem Vorstand mit beratender Stimme an.
Der Vorstand
Der Vorstand leitet die Verbandsarbeit, soweit die Führung der Geschäfte nicht der Hauptgeschäftsführung übertragen ist. Der Vorstand stellt den Jahresabschluss fest. Er berät den von der Hauptgeschäftsführung erarbeiteten Wirtschafts- und Stellenplan und legt ihn dem Verbandsrat zur Beschlussfassung vor. Der Vorstand bestellt die Hauptgeschäftsführung.
Aktuelle Zusammensetzung des Vorstandes:
- Vorsitzender
Meyer auf der Heyde, Achim Stv. Vorsitzende
Schmidt-Sawatzki, Elke; Paritätischer Landesverband Nordrhein-Westfalen- Weitere Vorstandsmitglieder
Blesch, Norbert; Paritätischer Landesverband Bayern
Karawanskij, Susanna; Volkssolidarität Bundesverband
Klapproth, Ulla; Paritätischer Landesverband Niedersachsen
Rock, Dr. Joachim (beratend); Der Paritätische Gesamtverband
![Portraitfotos sechst Personen mittleren und älteren Alters, drei Frauen und drei Männer](/fileadmin/user_upload/Seiten/Verband/img/241206_Vorstand.png)
Der Verbandsrat
Der Verbandsrat bestimmt die verbandspolitischen, finanzpolitischen und sozialpolitischen Positionen und Richtlinien. Er wählt aus seiner Mitte den Vorstand. Er nimmt den vom Vorstand festgestellten Jahresabschluss ab. Er erteilt dem Vorstand Entlastung auf der Grundlage des festgestellten und geprüften Jahresabschlusses. Bei der Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes sind die Vorstandsmitglieder nicht stimmberechtigt. Der Verbandsrat beschließt den Wirtschafts- und Stellenplan und bestellt den Wirtschaftsprüfer. Er hat unbeschränktes Auskunftsrecht gegenüber dem Vorstand und der Hauptgeschäftsführung. Der Verbandsrat entscheidet über den Ausschluss von Mitgliedsorganisationen.
Aktuelle Zusammensetzung des Verbandrates:
- Anbuhl, Matthias; Deutsches Studierendenwerk (DSW)
- Bau, Carola; Fdr+/Fachverband Drogen- und Suchthilfe / Paritätische Suchthilfe Niedersachsen gGmbH
- Bluschke, Friedrich Wilhelm; Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
- Böse, Ralf; Landesverband Sachsen-Anhalt
- Braasch-Eggert, Angela; Landesverband Hamburg
- Elschner, Jens; Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland e. V. (ABiD)
- Fichtmüller, Dr. Uwe Martin; Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V.
- Fischer, Claudia; Landesverband Hessen
- Gehret, Nicole; Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister e. V. (VEID e. V.)
- Göpel, Sven; Landesverband Bayern
- Grein, Daniel; Der Kinderschutzbund Bundesverband
- Groß, Prof. Dr. Melanie; Landesverband Schleswig-Holstein
- Heinrich, Katja; Landesverband Thüringen
- Kamprad, Christian; Landesverband Sachsen
- Karawanskij, Susanna; Volkssolidarität Bundesverband
- Keding, Kerstin; Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e. V.
- Kiel, Helga; Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) e. V.
- Kille, Alexander; Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
- Lange, Hans-Werner; Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
- Lettow, Thomas; Landesverband Brandenburg
- Meyer auf der Heyde, Achim; Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e. V.
- Nieswand, Patrick; Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie
- Peter, Stefan Dominik; Landesverband Berlin
- Schäfer, Gaby; Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland
- Schmidt-Sawatzki, Elke; Landesverband Nordrhein-Westfalen
- Schuster, Dr. Joachim; Landesverband Bremen
- Spannig, Kurt; Landesverband Niedersachsen
- Spieker, Stefan; Fröbel e. V.
- Stärk, Leonhard; Deutsche Diabetes Föderation e. V.
- Urban, Sylvia; Deutsche Aidshilfe
- Wilms, Holger; Landesverband Baden-Württemberg
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung hat insbesondere die Aufgaben, die Jahresberichte entgegenzunehmen, den Bericht des Verbandsrates über die Jahresabschlüsse entgegenzunehmen, die Mitgliedsbeiträge festzusetzen, über die Änderung der Verbandssatzung und über die Auflösung des Verbandes zu beschließen, den Verbandsrat und den Vorsitzenden/die Vorsitzende des Verbandes zu wählen sowie den Verbandsrat zu entlasten, Grundsätze der Verbandspolitik zu beschließen und eine Wahlordnung zu erlassen. Die Mitgliederversammlung des Paritätischen Gesamtverbandes tritt alle zwei Jahre zusammen und wählt alle vier Jahre die Mitglieder des Verbandsrates sowie den/die Vorsitzende/n. Der 30köpfige Verbandsrat, der sich zur Hälfte aus benannten Personen der Paritätischen Landesverbände und zur Hälfte aus von den überregionalen Mitgliedsorganisationen gewählten Personen zusammensetzt, kommt mit dem Vorsitzenden i. d. R. drei Mal jährlich zusammen.
Rückblick: Mitgliederversammlung 2023