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Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG im Bundesanzeiger erschienen.

Am Freitag, den 11. Juni 2021 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) im Bundestag beschlossen und am 25.06.2021 vom Bundesrat gebilligt worden. Damit werden wesentliche pflegerelevante Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Nun erfolgte die Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 19. Juli 2021

Das Gesetz tritt in großen Teilen ab 01. Januar 2022 in Kraft. Die Vorgaben zur Tarifbindung ab 01.09.2022, wobei vorher schon Fristen für Meldepflichten der Pflegeeinrichtungen und weitere Umsetzungsschritte eingezogen werden.

Eine ausführliche Fachinformation zu den konkreten pflegerelevanten Änderungen ist auf der Website des Paritätischen am 17. Juni 2021 erschienen: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/bundestag-beschliesst-pflegereform-im-rahmen-des-gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz-gvwg/

Außerdem sind speziell zu dem Themenfeld „Tarifliche Entlohnung“ weitere Fachinformationen am 18. Juni und 14. Juli 2021 erschienen: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/tarifliche-entlohnung-in-der-pflege-ab-1-september-2022-gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz-gvwg/

https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/gvwg-tarifliche-entlohnung-was-ist-jetzt-zu-tun/

Zudem ist am 20. Juli 2021 eine ausführliche Fachinformation zu den GVWG Regelungen im SGB V auf der Website des Paritätischen erschienen: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/gvwg-regelungen-sgb-v/