Ganztagsförderung

Ganztagesförderung: Grundlagen
Mit dem Rechtsanspruch auf eine ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter wird die Betreuungslücke geschlossen, die für viele Familien entsteht, wenn Kinder eingeschult werden.
Kinder im Grundschulalter haben dann einen bedarfsunabhängigen Anspruch auf Ganztagsbetreuung im Umfang von acht Zeitstunden an fünf Tagen in der Woche, inkl. Unterrichtszeiten. Der Rechtsanspruch ist im SGB VIII geregelt und gilt auch in den Ferien, bei einer Schließzeit von maximal vier Wochen. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht.
Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter sind vielfältig und unterscheiden sich zum Teil deutlich zwischen den Bundesländern. Es gibt Angebote in der Verantwortung der Schule (offene, aber auch gebundene oder rhythmisierte Ganztagsschulen) und Angebote in Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe (Hortangebote, Angebote von Freien Trägern am Schulstandort uvm.).

Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) regelt die stufenweise Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/27. Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zusteht. Um den notwendigen Ausbau zu unterstützen, stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verfügung und beteiligt sich auch an den laufenden Ausgaben.
Paritätische Positionenen und Stellungnahmen zum Thema Ganztagsförderung
Fachinfos des Paritätischen Gesamtverbandes zum Thema Ganztagsförderung
Bundestag beschließt "Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz)"
Der Bundestag hat am Dienstag, 7. September 2021, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur… weiterlesen
Informationen zum geplanten ESF-Plus-Bundesprogramm „Qualität im Ganztag: Kinder beteiligen, Demokratie stärken“
Ziel des Programms ist die Erstellung eines Ganztagsschulkonzeptes, das insbesondere die Grundschulkinder und deren Eltern miteinbezieht und… weiterlesen
Aktuelle Berechnungen der Bertelsmann-Stiftung gehen von mehr als 100.000 fehlenden Fachkräften für die Ganztagsförderung von Grundschulkindern aus
Für eine flächendeckende und personell gut ausgestattete Ganztagsförderung würden bis 2030 insgesamt über 100.000 pädagogische Mitarbeiter*innen mehr… weiterlesen
Weitere aktuelle Meldungen aus den Bereichen Kindertagesbetreuung, Kinder- und Jugendhilfe und Schulische Bildung
Bundesweite Kita-Umfrage des Paritätischen Gesamtverbandes
Vom 12. Mai bis 20. Juni 2025 haben Kita-Leitungen im gesamten Bundesgebiet die Möglichkeit, an der diesjährigen Umfrage des Paritätischen… weiterlesen
Neues Namensrecht gilt ab dem 1. Mai: Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder sowie weitere Liberalisierungen
Am 1. Mai 2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft. Es eröffnet neue Freiheiten bei der Namenswahl. Insbesondere haben Familien ab jetzt die… weiterlesen
Der Paritätische Gesamtverband auf dem 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) vom 13. - 15. Mai 2025 in Leipzig
Der Paritätische Gesamtverband und seine Mitgliedsorganisationen präsentieren sich auf dem 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag vom 13. - 15. Mai… weiterlesen
Kinderarmut im Koalitionsvertrag kaum Thema!
Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG kritisiert, dass die Bekämpfung von Kinderarmut nur eine untergeordnete Rolle im Koalitionsvertrag spielt. weiterlesen
Weiterführende Informationen
Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) und das Bundesbildungsministerium (BMBF) haben für die Begleitung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung eine eigene Geschäftsstelle eingerichtet.
Mehr erfahren auf der Sonderwebsite des Bundes