Monatsreport 02-24Jugendsozialarbeit im Paritätischen |
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| Bund und Länder einigen sich auf Startchancen-Programm |
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Mit dem Startchancen-Programm wollen Bund und Länder den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft entkoppeln und für mehr Chancengerechtigkeit sorgen. Das Programm soll zum Schuljahr 2024/25 mit einer Laufzeit von zehn Jahren starten. Der Bund stellt für das Startchancen-Programm bis zu eine Milliarde Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung. Die Länder beteiligen sich in gleichem Umfang. Ziel ist es, dort zu unterstützen, wo die Herausforderungen am größten sind. Die Gelder werden deshalb bedarfsgerecht an Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schüler*innen verteilt. Etwa 4.000 Schulen in Deutschland sollen so zu Startchancen-Schulen werden. Die Auswahl der geförderten Schulen erfolgt durch das jeweilige Land anhand geeigneter und transparenter Kriterien. Diese sind wissenschaftsgeleitet und orientieren sich an den Zielsetzungen des Startchancen-Programms.
Die Höhe der Fördergelder, die ein Land vom Bund für das Startchancen-Programm erhält, berücksichtigt die sozialen Rahmenbedingungen. Insbesondere der Anteil junger Menschen in Armut und mit Migrationsgeschichte soll hierbei entscheidend sein. Die Länder verteilen die Fördermittel innerhalb des jeweiligen Landes gezielt auf die Startchancen-Schulen. Gegenstand der Unterstützung ist auch die Persönlichkeitsentwicklung der Schüler*innen. Das Programm soll die jungen Menschen dabei unterstützen, die nötigen Zukunftskompetenzen zu erwerben, wie die Befähigung zur demokratischen Teilhabe. |
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"Gestalten statt Ausgrenzen" Paritätischer verabschiedet grundsätzliche Positionierung zur Flüchtlingspolitik |
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Angesichts kontroverser politischer Debatten über Flucht und Migration hat der Paritätische Gesamtverband unter dem Titel „Gestalten statt Ausgrenzen“ eine grundsätzliche Positionierung zur Flüchtlingspolitik verabschiedet. Das Papier umfasst sowohl Grundsätze der Arbeit des Paritätischen im Bereich Flucht als auch Positionen zu aktuellen politischen Prozessen und Debatten auf nationaler wie europäischer Ebene. Für den Paritätischen gilt dabei: Nicht Ausgrenzung, sondern allein eine gestaltende, soziale und solidarische Politik kann den Herausforderungen und Chancen von Flucht und Migration nachhaltig gerecht werden. In seiner Positionierung spricht sich der Paritätische klar für das individuelle Recht auf Asyl als gesellschaftlicher Errungenschaft und Ausdruck individueller Würde und Persönlichkeit aus. Ein Anliegen sind dem Paritätischen auch die Belange besonders vulnerabler Schutzsuchender, u.a. von Menschen mit Behinderungen, Minderjährigen, traumatisierten oder queeren Personen. Deutschland muss hier seinen europa- und völkerrechtlichen Verpflichtungen endlich vollumfänglich nachkommen. Zudem müssen unbegleitete minderjährige Geflüchtete gemäß den Vorgaben des SGB VIII untergebracht sowie bei Verteilung und Unterbringung die Einhaltung von Unterbringungs- und Gewaltschutzstandards gewährleistet werden.
Der Paritätische sieht die Chancen und Potenziale Geflüchteter, auch angesichts von Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel. Er spricht sich daher für den schnellen und unbürokratischen Zugang zu Ausbildung und Arbeit für Geflüchtete durch die Abschaffung von Arbeitsverboten und die Ausweitung von Spurwechselmöglichkeiten aus. Bei der Arbeitsmarktintegration sollten besonders die Bedarfe geflüchteter Frauen, Qualifizierungsmöglichkeiten und die Anerkennung praktischer Kompetenzen in den Blick genommen werden. |
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Teilhabeempfehlungen für eine inklusivere Gesellschaft vorgestellt |
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Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, übergab die "Teilhabeempfehlungen für eine inklusivere Gesellschaft – auch für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen" der Politik. Ziel dieser Empfehlungen ist es, für die Bedarfe von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen zu sensibilisieren und eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen zu schaffen. Dafür müssen bauliche und kommunikative Hindernisse im Gesundheitswesen beseitigt und gleiche Chancen für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen sichergestellt werden.
Die Teilhabeempfehlungen umfassen neben dem Bereich Gesundheit auch die Bereiche Arbeit, Bildung, Digitalisierung und Gewaltschutz. Jürgen Dusel fordert unter anderem die Schaffung barrierefreier digitaler Gesundheitsleistungen, die Förderung digitaler Inklusion sowie langfristige Maßnahmen im Bereich der Rehabilitation für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen. Für den Bereich der Bildung wird u.a. empfohlen, den automatisierten Übergang vom Berufsbildungsbereich in die Werkstatt zu unterbrechen, in dem der Berufsbildungsbereich aus der Werkstatt ausgegliedert wird. In Betracht kommen z. B. Angliederungen an schulische/berufliche Bildungszentren, Berufsbildungswerke oder Berufsschulen. Dafür sind Berufsschulen und Bildungszentren konsequent barrierefrei und inklusiv zu gestalten. Leistungen der beruflichen Bildung dürften keinesfalls nach Vergaberecht ausgeschrieben werden und bei den Ausbildungsangeboten sind mehr Vielfalt und Flexibilität nötig. |
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Neue Arbeitsmaterialien der Frauenhauskoordinierung: Mit Kindern über häusliche Gewalt sprechen |
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Die Arbeitsblätter für Fachkräfte und Kinder bündeln Gesprächsleitfäden und methodische Anregungen für die Praxis und geben Informationen, wie Betroffene kindersensibel, traumainformiert und ressourcenorientiert beraten, begleitet und unterstützt werden können.
Info-Blätter, Quizze und Übungen sollen Fachkräften im Kinderschutz und in Frauen- und Kinderschutzhäusern Anregungen geben, wie sie Kinder und Jugendliche bei der Verarbeitung der miterlebten Gewalt professionell unterstützen können. Sie bieten kindgerechte Informationen und praxisnahe Übungen. |
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Bundeskabinett beschließt Berufsbildungs-validierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) |
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Das Bundeskabinett hat das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) beschlossen. Das Gesetz ist ein Vorhaben im Rahmen der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung und ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht u.a. vor, die berufliche Handlungsfähigkeit, die unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss erworben wurde, aber einer Berufsausbildung vergleichbar ist, festzustellen und zu bescheinigen („Validierung“) und im System der beruflichen Bildung anschlussfähig zu machen.
Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Handwerksordnung (HwO) werden jeweils ein neuer Abschnitt zur Regelung des Verfahrens zur Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs eingefügt.
Spezifische Einzelheiten zu Inhalt und Ablauf des Verfahrens werden in einer eigenen Verordnung geregelt (strukturell vergleichbar mit der Meisterprüfungsverfahrensverordnung). Gleichzeitig werden die zuständigen Stellen ermächtigt, typische allgemeine Fragen zum Verfahren zu regeln (vergleichbar den Prüfungsordnungen der zuständigen Stellen für Abschlussprüfungen). Bei der vollständigen Vergleichbarkeit der jeweils festgestellten beruflichen Handlungsfähigkeit ist der Zugang zum Fortbildungsbereich geöffnet.
Für Menschen mit Behinderungen kann ihre individuelle berufliche Handlungsfähigkeit im Rahmen des neuen Verfahrens unter inklusionsorientiert angepassten Bedingungen festgestellt und bescheinigt werden. |
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Forschungskompass Mentale Gesundheit – KOMMIT-Projekt gestartet |
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Damit Forschende in Zukunft besser wissen, was betroffene Menschen wirklich brauchen, startete am 22. Februar 2024 das dreiwöchige Projekt KOMMIT. Zum ersten Mal in Deutschland werden die Themen von Menschen mit psychischen Schwierigkeiten und ihnen nahestehenden Personen gesammelt. Daraus entsteht der Forschungskompass Mentale Gesundheit. KOMMIT ist ein Projekt des Trialogischen Zentrumsrats des Deutschen Zentrum für Psychische Gesundheit (DZGP). Zu diesem Zentrum gehören Forschungsinstitute in ganz Deutschland mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Das gemeinsame Anliegen: Betroffene und ihnen Nahestehende in die Forschungsgestaltung einbeziehen.
Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person Erfahrungen mit psychischen Problemen haben, können Sie sich vom 22. Februar bis 14. März 2024 über die Webseite von KOMMIT beteiligen. Hierbei gibt es auch einen speziellen Bereich für junge Erwachsene. |
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Der Paritätische im Spiegel der Zeit: Meilensteine und Höhepunkte seiner Geschichte |
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Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Paritätischen Gesamtverbandes wird im aktuellen Mitgliedermagazin ein Bild der Entwicklung des Verbandes hin zu einem Dachverband von über 10.800 eigenständigen gemeinnützigen Organisationen im Sozial- und Gesundheitsbereich nachgezeichnet. Als am 7. April 1924 eine Gruppe von Gleichgesinnten aus unabhängigen Krankenanstalten und Reha-Einrichtungen im Kaiserin-Auguste-Viktoria-Haus in Berlin-Charlottenburg zusammenkommt, um die Vereinigung der freien privaten gemeinnützigen Wohlfahrtseinrichtungen Deutschlands e. V. zu gründen, stehen zunächst pragmatische Motive im Vordergrund. Angesichts des verlorenen Ersten Weltkrieges, von Inflationserfahrungen und der allgemeinen Krisenhaftigkeit der Weimarer Republik gilt es, die materielle Existenz der eigenen Mitgliedsorganisationen sicherzustellen.
Bereits 1920 unternimmt man deshalb den ersten Schritt zur reichsweiten Organisation und gründet die Vereinigung der freien privaten gemeinnützigen Kranken- und Pflegeanstalten Deutschlands. Doch um die von der Reichsregierung angekündigten Zuschüsse für anerkannte Wohlfahrtsverbände erhalten zu können, muss die noch junge Vereinigung in allen Bereichen der Wohlfahrtspflege reichsweit aktiv sein.
Mit dem Gründungsakt im Kaiserin-Auguste-Viktoria-Haus im April 1924 erweitert sich perspektivisch das Wirkungsfeld neben der Gesundheitsfürsorge um die Erziehungs- und Wirtschaftsfürsorge, die Bedingungen zum Erhalt der Zuschüsse sind somit erfüllt. |
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Neues aus dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit |
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Bund und Länder sollten Expertise der Jugendsozialarbeit für die Ausgestaltung und Umsetzung des Startchancenprogramms nutzen |
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Bund und Länder verständigten sich Anfang Februar abschließend zum Startchancen-Programm. Ziele sind die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems nachhaltig zu verbessern, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu erhöhen und den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen. Ab 1. August 2024 sollen sukzessive 4.000 Schulen bundesweit und rund eine Million junge Menschen für zehn Jahre in dem Programm gefördert werden.
Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit mahnt für einen pünktlichen und erfolgreichen Programmstart zügiges Handeln aller Bundesländer an. Damit zeitnah junge Menschen am Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf profitieren können, sind von Anfang an – neben den im Mittelpunkt stehenden Grundschulen – berufliche Schulen in die Förderung aufzunehmen und die Kooperation mit außerschulischen Partner*innen zu realisieren. Die schulbezogene Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit und die Jugendberufshilfe halten hinsichtlich der beruflichen Orientierung und beim Übergangsmanagement fundierte Angebote vor. Die Länder sollten aus Sicht des Kooperationsverbundes auf eine saubere Ausgestaltung der Ko-Finanzierung achten, damit die Zielgruppe sozio-ökonomisch benachteiligter junger Menschen von den Programminhalten umfassend profitieren kann. Insofern ist eine Verwässerung der Programminhalte durch Vermischung mit bestehenden Programmen unbedingt zu vermeiden. |
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Online-Veranstaltung: Männerberatung ist wichtig! Für starke Partnerschaften, Familien und die Gesellschaft 1. März 2024, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr, digital |
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Männerberatungsangebote leisten einen essentiellen Beitrag für Präventions-, Interventions- und Gleichstellungsarbeit. Doch wie finde ich diese Angebote und wie wird beraten? Björn Süfke von der Männerberatungsstelle man-o-mann wird in der Veranstaltung Antworten bieten, wo entsprechende Angebote zu finden sind und wie diese beraten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Themen häusliche Gewalt, Gesundheitsbeschwerden und stereotype Rollenbilder.
Die Veranstaltung findet im Rahmen der „Inforeihe Kinder, Jugend und Familie“ digital statt und ist kostenfrei. |
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Fachtagung: Chance Berufsabschluss – Gute Zugänge für junge Menschen gestalten16. Mai 2024,10.00 Uhr bis 16.30 Uhr, in Bochum |
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Fast jeder fünfte junge Erwachsene verfügt über keinen formalen Berufsabschluss. Das sind 2,64 Millionen junge Menschen, die keine abgeschlossene Ausbildung haben. Betroffen sind insbesondere junge Menschen ohne Schulabschluss, mit Hauptschulabschluss sowie mit Migrationshintergrund. Auch regionale Unterschiede sind festzustellen. Um den Übergang in eine Ausbildung zu verbessern und junge Menschen gezielter zu unterstützen, hat die Bundesregierung die Ausbildungsgarantie zum 1. April 2024 auf den Weg gebracht. Die Idee war, jungen Menschen den Zugang zu einer Berufsausbildung zu eröffnen, die über keinen Schulabschluss verfügen und nicht direkt einen Ausbildungsplatz finden konnten. Doch bereits vor dem Start der Ausbildungsgarantie wird deutlich, dass diese weder finanziell ausreichend ausgestattet ist und noch alle jungen Menschen umfassend erreicht.
Auf der Fachtagung werden konkrete Vorstellungen von einem gelingenden Zugang für junge Menschen zu Ausbildung und Beruf entwickelt, politischer Handlungsbedarf aufgezeigt und Lösungsansätze dargestellt. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Rolle der Jugendberufsagenturen und die Bedeutung eines regelhaft verankerten Ausbildungscoaching gelegt.
Die Veranstaltung wird vom Paritätischen Gesamtverband in Kooperation mit dem Paritätischen NRW und dem Paritätischen Baden-Württemberg ausgerichtet.
Teilnahmegebühren: 20 Euro für Mitglieder des Paritätischen | 25 Euro für Nicht-Mitglieder |
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