Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung

Indirekte und direkte Diskriminierung
Diskriminierung findet auf unterschiedlichen Ebenen statt. Neben struktureller Benachteiligung gibt es auch indirekte und direkte Diskriminierung. Eine direkte Benachteiligung liegt vor, wenn ein Mensch schlechter behandelt wurde, wird oder würde als eine Vergleichsperson, beispielsweise wenn eine Stelle in einer Kita ausgeschrieben ist und Menschen mit Migrationshintergrund[1] nicht eingeladen werden, obwohl sie dieselbe Qualifikation haben. Indirekte Benachteiligung kann beispielsweise eine tarifliche Regelung, also eine scheinbar neutrale Vorschrift sein, nach der Teilzeitkräfte bestimmte Vergünstigungen nicht nutzen können und die Teilzeitbeschäftigten aber zugleich mehrheitlich Frauen sind. Dies ist eine indirekte geschlechtsbezogene Benachteiligung. Andere Beispiele sind Forderungen nach einer bestimmten Körpergröße für die Einstellung oder die Benachteiligung von Lebenspartnerschaften durch Richtlinien und Gesetze.
Siehe auch:
individuelle, strukturelle, oder unbewusste und bewusste Diskriminierung.
[1] "Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist. Also alle Ausländer, (Spät-)Aussiedler und Eingebürgerte sowie alle Personen, die zwar mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren sind, bei denen aber mindestens ein Elternteil Ausländer, (Spät-)Aussiedler oder Eingebürgerter ist." (Quelle, abgerufen am 29.10.2018