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Monatsreport 07-23


Der Paritätische Gesamtverband Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

Monatsreport 07-23

Jugendsozialarbeit im Paritätischen


Aktuelles

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

Das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wurde vom Bundestag am 23. Juni 2023 verabschiedet. Ein Bestandteil des Gesetzes ist die Einführung einer Ausbildungsgarantie und der damit verbundenen Schaffung von außerbetrieblichen Ausbildungen für marktbenachteiligte junge Menschen. 

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat sich in das vorausgegangene parlamentarische Verfahren eingebracht. Die Stellungnahme zur Anhörung im Deutschen Bundestag und der Zwischenruf zur Ausbildungsgarantie können entsprechend nachgelesen werden. Der Kooperationsverbund hatte u.a. kritisch hervorgehoben, dass schulische Ausbildungen nicht in der Ausbildungsgarantie berücksichtigt wurden. Durch die Ausweitung des förderberechtigten Personenkreises bei den BAE auf „marktbenachteiligte“ Jugendliche ist zudem zu befürchten, dass "sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen" aus der außerbetrieblichen Ausbildung, die im Rahmen der Ausbildungsgarantie geschaffen wird, gedrängt werden.




Neue Fördermöglichkeiten ab dem 01.07.2023 – Ganzheitliche Betreuung gem. 16k SGB II

Im Rahmen des Bürgergeldgesetzes tritt am 1.7.2023 die zweite Stufe des Bürgergeldes in Kraft und damit u.a. auch das neue Förderinstrument der ganzheitlichen Betreuung (§ 16k SGB II). Mit dem § 16k SGBII kann die Betreuung junger Menschen zur Heranführung an eine Ausbildung und Begleitung während einer Ausbildung gefördert werden. Zudem können damit erwerbsfähige Leistungsberechtigte in dem Aufbau ihrer Erwerbsfähigkeit unterstützt werden.

Dabei soll ein Coach in der ganzheitlichen Betreuung die gesamte Lebenssituation des Leistungsberechtigten betrachten und damit auch soziale und strukturelle Aspekte und nicht nur arbeitsmarktrelevante Inhalte. Die ganzheitliche Betreuung umfasst „sowohl beratende als auch begleitende Aufgaben, welche sich auch auf das häusliche und sozialräumliche Umfeld der (…) Leistungsberechtigten beziehen können.“ Die Teilnahme ist freiwillig und hat keine Rechtsfolgen bei der Ablehnung oder Abbruch der Maßnahme.

Der Coach soll den Leistungsberechtigten zur Nutzung von Angeboten motivieren und diese nicht selbst erbringen. Die konkreten Inhalte der Betreuung sollen sich nach der individuellen Lebenssituation des Leistungsberechtigten richten. Die Betreuung kann bspw. durch Einzelcoaching, Krisenintervention oder auch aufsuchende Arbeit erfolgen, soweit sich der Leistungsberechtigte dazu bereit erklärt hat. Auch kann die Bedarfsgemeinschaft in den Prozess mit einbezogen werden, soweit diese dazu bereit ist. Mögiche Förderinhalte können z.B. die Unterstützung bei psychosozialen Problemen oder Schulden sein.

Die Umsetzung der ganzheitlichen Betreuung wird durch eine sog. „Weisungen der Bundesagentur für Arbeit“ (BA) konkretisiert. Sie kann über drei Wege erfolgen: 1.) Vergabemaßnahmen, 2.) Gutscheine und 3.) Jobcenter selbst (sog. „gemeinsame Einrichtungen“ gE).

Bei den Varianten 1 und 2 benötigen die Einrichtungen eine Trägerzulassung gem. §178 SGB III bzw. gem. der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).

Bei den Gutscheinen (Variante 2) ist zusätzlich eine Maßnahmezulassung notwendig.





Brief der BAGFW an Kanzler Scholz: Einigung und Eckpunkte zur Kindergrundsicherung

Mit Sorge blicken auch die Wohlfahrtsverbände auf die aktuellen Verhandlungen der Koalition zur geplanten Kindergrundsicherung und bitten Bundeskanzler Scholz um Vorlage der angekündigten Eckpunkte vor der Sommerpause.

Bisher ist eine Einigung und die Veröffentlichung von Eckpunkten zur Kindergrundsicherung ausgeblieben. Es bleibt zu befürchten, dass eine Verzögerung bis nach der Sommerpause das gesamte Projekt innerhalb dieser Legislatur zum Scheitern bringt. Jedoch drängt nicht nur die Zeit sondern auch die Not von Kindern und Familien. In dem Brief heißt es: „Aus Sicht der Freien Wohlfahrtspflege ist die Einführung einer armutsfesten Kindergrundsicherung in dieser Legislaturperiode unverzichtbar. Über 20 Prozent, rund 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland, leben bereits in relativer Einkommensarmut. Die Tendenz ist seit Jahren steigend. Die Regelsätze im SGB II decken das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum nicht ab und reichen deshalb bei weitem nicht aus, um ein Leben außerhalb der Einkommensarmut zu garantieren. Die Zuwendungswege zu den Kindern sind darüber hinaus für die bedürftigen Bürgerinnen und Bürger häufig verworren, zu bürokratisch und in der Antragsstellung zu aufwendig. Die Folge ist eine nach allen Schätzungen hohe Quote der Nicht-Inanspruchnahme.“





Mobiles Arbeiten und Lernen in der dualen Berufsausbildung: BIBB-Hauptausschuss verabschiedet Empfehlung 

Dürfen Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in einer dualen Berufsausbildung befinden, grundsätzlich auch im Homeoffice beziehungsweise mobil arbeiten und lernen? Darüber bestand bislang Unsicherheit, denn laut Paragraph 14 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) hat das Ausbildungspersonal die Auszubildenden in der Ausbildungsstätte ordnungsgemäß anzuleiten und die Arbeitsergebnisse zu kontrollieren. Durch die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt und die massiven Folgewirkungen der Coronapandemie ist dieser Anspruch aber in dieser Form nicht mehr aufrechtzuerhalten. Daher hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) eine entsprechende Empfehlung verabschiedet, die die duale Berufsausbildung in Präsenz durch planmäßiges „Mobiles Ausbilden und Lernen“ ergänzt.

In der Empfehlung betont der BIBB-Hauptausschuss, dass die duale Berufsausbildung auch weiterhin unter Beachtung aller rechtlichen Regelungen grundsätzlich in Präsenz stattfinden solle. Dies könne aber durch Formen des mobilen Ausbildens und Lernens unmittelbar und gut unterstützt werden. Eine Pflicht des Betriebes, mobile Ausbildung anzubieten, und einen Anspruch der Auszubildenden auf mobile Ausbildung gebe es jedoch nicht.

Entscheidet sich ein Betrieb, in der Ausbildung mobiles Ausbilden und Lernen anzubieten, so weist der BIBB-Hauptausschuss unter anderem darauf hin, dass neben der Eignung der Auszubildenden für diese Ausbildungsform die erforderlichen Lehrmittel und die Kompetenzen des Ausbildungspersonals zur Durchführung mobiler Ausbildungsphasen vom Betrieb sicherzustellen seien. Auch die technische Infrastruktur liege im Verantwortungsbereich der Betriebe, der zudem dafür Sorge tragen müsse, dass die gesetzlichen und betrieblichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit bekannt sind und beachtet werden.

Mobiles Ausbilden, so die Empfehlung weiter, sollte durch regelmäßige persönliche Gespräche zwischen dem Ausbildungspersonal und den Auszubildenden – sowohl virtuell als auch in Präsenz – begleitet werden. Zudem seien klare Absprachen zur Erreichbarkeit zu treffen. Während der Probe- und Einarbeitungszeit soll möglichst nicht mit mobilem Ausbilden begonnen werden.




Mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärken: Online-Beratung JugendNotmail erweitert Angebot um die App „Junoma“

Das Online-Beratungsangebot der JugendNotmail steht Kindern und Jugendlichen 24/7 als kostenloses, niedrigschwelliges und datensicheres Online-Angebot zur Verfügung.

Nun haben junge Menschen auch die Möglichkeit, dieses Angebot auch über eine App zu bekommen und ebenso vertraulich über schwierige, belastende, tabuisierte oder intime Dinge zu berichten.

Ziel ist es, die jungen Menschen in ihrer jeweiligen Lebenssituation zu stärken und frühzeitig Lösungswege zu vermitteln, bevor sich die Belastungen verfestigen. Die Beratung soll und kann jedoch keine Psychotherapie ersetzen. Wenn innerhalb der Beratung deutlich wird, dass eine Therapie, Behandlung oder Betreuung vor Ort unausweichlich ist, vermitteln die Berater*innen an kompetente Beratungsstellen und Einrichtungen.





Debatte um Pflichtdienst: Paritätischer schlägt schulische Praktika vor

In der durch die SPD neu belebten Debatte um eine soziale Pflichtzeit spricht sich der Paritätische gegen ein Pflichtjahr aus und regt stattdessen eine Reform der Lehrpläne in Schulen an. So sei es grundsätzlich wünschenswert, allen jungen Menschen früh auch Erfahrungen im Sozialen zukommen zu lassen. Statt einen neuen Pflichtdienst zu etablieren, sei es jedoch zielführender, diese Erfahrungen über die schulischen Curricula und Praktika zu lösen.

Ein ganzes Pflichtjahr nach Schulabschluss lehnt der Paritätische ab, für Interessierte gebe es bereits die bewährten Modelle der Freiwilligendienste. Der Paritätische betont dabei die erforderliche Beziehungsarbeit in der Sozialen Arbeit, für die es Empathie und Freude am Umgang mit Menschen braucht. Dies könne nicht staatlich verordnet werden. Gegen einen aufgesetzten Pflichtdienst gebe es zudem auch verfassungsrechtliche Bedenken.





Neue Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung (§16g AufenthG) statt Ausbildungsduldung

Nach der Zustimmung des Bundestags am 23. Juni 2023 wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung am 07. Juli 2023 auch vom Bundesrat gebilligt. Die gesetzlichen Neuregelungen werden nun voraussichtlich in drei Schritten im Nov. 2023, März 2024 und Juni 2024 in Kraft treten und enthalten viele begrüßenswerte Verbesserungen. Einige Änderungen bringen jedoch auch erhebliche Schwierigkeiten mit sich. Dies gilt insbesondere für die, im parlamentarischen Verfahren ergänzte, Überführung der Ausbildungsduldung in eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung.

Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, wird im verabschiedeten Gesetz die bislang in § 60c AufenthG geregelte Ausbildungsduldung durch eine Aufenthaltserlaubnis (§ 16g AufenthG-E) ersetzt. Wenngleich dieser Schritt aus Sicht des Paritätischen im Grunde zu begrüßen ist, ergeben sich aus der aktuellen inhaltlichen Ausgestaltung des § 16g erhebliche Schwierigkeiten, die letztlich sogar zu einer Verschlechterung der Gesetzeslage für die Betroffenen führen können.
Besonders problematisch ist die – in Abweichung zu den bisherigen Regelungen der Ausbildungsduldung – geltende Voraussetzung des gesicherten Lebensunterhalts für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Viele Auszubildende, insbesondere in schulischen Ausbildungen, werden diese Voraussetzung nicht erfüllen können. Darüber hinaus besteht mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §16g bislang kein Anspruch auf Ausbildungs-BAföG und auch der Bezug ergänzender Sozialleistungen, der mit einer Ausbildungsduldung unschädlich war, ist keine Option. Folglich werden viele Auszubildende möglicherweise keine Aufenthaltserlaubnis nach §16g AufenthG-E erhalten können. Da die Ausbildungsduldung gleichzeitig ersatzlos gestrichen wird, droht damit in vielen Fällen eine erhebliche Verschlechterung für den betroffenen Personenkreis.





Neue und modernisierte Berufe im Ausbildungsjahr 2023

Mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres treten fünf modernisierte Ausbildungsberufe und ein neuer Ausbildungsberuf in Kraft. Im Zuge dieser Neuordnungen hat die Kultusministerkonferenz (KMK) die entsprechenden Rahmenlehrpläne für den berufsbezogenen Unterricht in den Berufsschulen aller 16 Ländern neu erstellt.

Neben der mit unveränderter Dynamik weiter voranschreitenden Digitalisierung von Arbeits- und Geschäftsprozessen spielen die steigende Bedeutung von Kommunikation und Aspekte der Nachhaltigkeit eine maßgebliche Rolle bei der inhaltlichen Modernisierung der bestehenden Berufsbilder. Die kompetenzorientierte Gliederung der Rahmenlehrpläne in Form von Lernfeldern ermöglicht den umfassenden Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit durch die Anlehnung an berufliche Handlungssituationen. Gleichzeitig werden wirtschaftlich und gesellschaftlich relevante Themen wie z. B. Digitalisierung, Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit aufgegriffen und die Reflexionsfähigkeit gefördert, um die angehenden Fachkräfte auch angesichts des stetigen Wandels der Anforderungen in ihrem gewählten Beruf für die künftigen Herausforderungen zu qualifizieren.

Neue Ausbildungsberufe:
Gestalter für immersive Medien und Gestalterin für immersive Medien

Modernisierte Ausbildungsberufe:
Glasapparatebauer und Glasapparatebauerin
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
Mediengestalter Digital und Print und Mediengestalterin Digital und Print
Steuerfachgestellter und Steuerfachangestellte

Teilnovellierte Ausbildungsberufe:
Kunststoff- und Kautschuktechnologe und Kunststoff- und Kautschuktechnologin





Klimagesund kochen und genießen ‒ Ein Kochbuch für eine klimagesunde Gemeinschaftsverpflegung

In Deutschland essen jeden Tag 17 Millionen Menschen in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Ein Drittel der weltweiten Treibhausgasemissionen wird durch die Landwirtschaft erzeugt. Eine Umstellung der Gemeinschaftsverpflegung stellt demnach einen großen Hebel für den Klimaschutz dar.

Aus diesem Grund hat der Paritätische Gesamtverband gemeinsam mit der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) ein Kochbuch für die Gemeinschaftsverpflegung herausgebracht: Klimagesund kochen und genießen: Rezepte, Infos und Tipps für soziale Einrichtungen.

In dem Kochbuch werden viele leckere Rezepte aus Einrichtungen Paritätischer Mitgliedsorganisationen vorgestellt, die schon jetzt der Planetary Health Diet entsprechen und sich großer Beliebtheit erfreuen.
Essen ist mitunter ein sehr sensibles Thema. Vorlieben, Gewohnheiten, Erziehung, Erinnerungen und Glaube sind damit verbunden. Deshalb ist es wichtig, die Umstellung gut zu planen, die Hintergründe transparent zu machen und sowohl das Küchenpersonal als auch die zu verpflegenden Personen frühzeitig daran zu beteiligen. Das Kochbuch zeigt, worauf dabei zu achten ist und wie eine Verpflegungsumstellung erreicht werden kann, die gesund für Mensch und Planet ist. In zehn Schritten werden konkrete Ansatzpunkte und Tipps gegeben: von der Ausarbeitung einer Vision über Anpassungen im Einkauf und der Entwicklung neuer Rezepturen bis hin zur Abfallreduzierung und -vermeidung.





Neues aus dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Kooperationsverbund zum Berufsbildungsbericht: Junge Menschen besser in und durch die Ausbildung bringen!

Der Berufsbildungsbericht 2023 zeigt deutlich: Eine der wichtigsten Herausforderungen am Ausbildungsmarkt besteht weiter darin, junge Menschen in eine Berufsausbildung zu bringen. Während sich die Zahl der Ausbildungsplätze nach der Pandemie langsam erholt hat, sinkt die Zahl der jungen Menschen weiter, die sich für einen Ausbildungsplatz interessieren. Im Jahr 2019 waren noch knapp 600.000 junge Menschen auf Ausbildungsplatzsuche, nur 535.500 waren es im vergangenen Jahr.

Der Anteil der Menschen ohne Berufsabschluss bei den 20- bis 34-Jährigen steigt seit 2015 stetig und hat sich seit der Corona-Pandemie noch einmal deutlich erhöht und liegt 2021 bei 17,8%. Das bedeutet: 2,64 Millionen junge Menschen sind nicht beruflich formal qualifiziert.

Erschreckend hoch sind die Anteile von Jugendlichen ohne Schulabschluss (74,1 Prozent) bzw. lediglich Hauptschulabschluss (39,0 Prozent), die ohne Berufsausbildung bleiben. Daher müssen junge Menschen ohne oder mit geringeren schulischen Abschlüssen unbedingt in den Blick genommen werden. Sie brauchen Unterstützung, um einen formalen Berufsabschluss zu erreichen.

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit begrüßt, dass die Bundesregierung mit der geplanten Ausbildungsgarantie stärker als bisher benachteiligte junge Menschen in den Blick nimmt.

Er hat bereits notwendige Verbesserungen zur Ausbildungsgarantie vorgeschlagen. Die Berufsorientierung muss individueller mit einem Coaching begleitet, Mobilität über eine monatliche Heimfahrt hinaus verbessert und das sozialpädagogisch begleitenden Jugend- und Azubiwohnens ausgebaut werden. Bereits vorhandene Instrumente der Jugendberufshilfe sollten ebenfalls stärker genutzt werden, zum Beispiel die aufsuchende Arbeit oder die Assistierte Ausbildung flex. Um den Zugang zur Ausbildung tatsächlich für alle zu garantieren, müssen mit einem neuen Bundesprogramm zudem öffentlich geförderte Ausbildungsplätze in enger Kooperation von Trägern und Betrieben geschaffen werden.





Jobcenter oder Arbeitsagentur? Kooperationsverbund äußert sich zum geplanten Wechsel der Zuständigkeit für junge Menschen unter 25 Jahren

Anfang Juli d. J. hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Wechsel der Betreuung von unter 25-Jährigen im Bürgergeld-Bezug von den Jobcentern zur Bundesagentur für Arbeit (BA) angekündigt. Die Betreuung von jungen Menschen solle einheitlich sein, unabhängig davon, ob die jungen Menschen Bürgergeld beziehen oder nicht, so die Argumente seitens des Ministeriums. Durch die Überführung sollen im SGB II- Haushalt rund eine Milliarde Euro eingespart werden. Mit der geplanten Änderung würde die Betreuung der jungen Menschen statt aus Bundeshaushaltsmitteln aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert.

Jobcenter und Bundesagentur wurden von dieser beiläufigen Information ebenso überrascht wie Kommunen und freie Träger. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit kritisiert, dass eine so tiefgreifende strukturelle Änderung ohne fachliche Abstimmung im Vorfeld erfolgt ist und äußert sich zu möglichen Auswirkungen.

Aus seiner Sicht würde das Prinzip „Hilfen aus einer Hand“ aufgegeben: Für finanzielle Hilfen müssten die jungen Menschen weiter zum Jobcenter, für Stellensuche, Weiterbildung und Begleitung in die Ausbildung zur Arbeitsagentur. Dies stellt für viele stark belastete jungen Menschen eine große Herausforderung dar.
Andererseits könnte eine Überführung der Zuständigkeit in die Arbeitsagentur für die jungen Menschen entstigmatisierend wirken, wenn sie für Leistungen der Arbeitsförderung – wie alle anderen jungen Menschen auch – ausschließlich von der Arbeitsagentur betreut werden.

Aktuell haben die Jobcenter den Auftrag, auf die Bedarfe junger Menschen zugeschnittene, lokal vernetzte Beratungs- und Förderangebote zu erbringen. Dazu zählen u .a. Angebote für junge Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder aufsuchende Angebote zur Förderung schwer zu erreichender junge Menschen. Wenn diese wegfielen, hätte dies fatale Folgen für die Betroffenen. Gerade für junge Menschen mit besonderen Beratungsbedarfen sind bedarfsgerechte, individuelle Hilfeleistungen, wie sie aktuell von den Jobcentern erbracht werden, notwendig.
Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit stellt in Frage, ob dies von der Berufsberatung zu leisten ist, deren Angebote eher standardisiert sind. 

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit befürchtet, dass die Übernahme dieser Aufgaben durch die Agenturen nicht nur zu einer administrativen und strukturellen, sondern auch zu einer enormen finanziellen Mehrbelastung führt, die bisher noch ausgeblendet ist.





Veranstaltungen

Inforeihe Kinder, Jugend und Familie: Internationale Jugendarbeit nach Corona – wie geht’s weiter?

Die Internationale Jugendarbeit hat unter der Corona-Pandemie sehr gelitten. Seit März 2020 konnten viele Austauschprojekte nicht stattfinden. Der Sommer 2023 ist nun der erste, in dem es keine Corona-bedingten Einschränkungen mehr gibt. Wie ist der aktuelle Stand nach drei Jahren Pandemie? Haben die internationalen Partnerschaften und Netzwerke diese schwierige Zeit überstanden und unter welchen Bedingungen können wieder Austauschbegegnungen stattfinden? Was wäre in diesem Kontext auch für Neueinsteiger*innen in die Internationale Jugendarbeit zu beachten?

Gastreferent*innen sind u.a. Lisa Kenning (Projektbeauftragte für Diversität und Partizipation im Deutsch-Französischen Jugendwerk) und Olad Aden (Streetworker Szene-Team, Gangway e. V.).

Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet am 22. August 2023 von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr statt.





Inforeihe Kinder, Jugend und Familie: Klischeefreie Wahl von Ausbildungs- und Berufswegen durch jungen Menschen fördern: Vorstellung der „Initiative Klischeefrei“

Vielerorts ist die Wahl von Ausbildungs- und Berufswegen geleitet von Klischees und Geschlechterstereotypen. Dabei sollten der gewählte Ausbildungsweg und spätere Beruf insbesondere zu den individuellen Stärken und dem Lebensweg des jeweiligen jungen Menschen passen.

Die „Initiative Klischeefrei“, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird, setzt genau hier an. Sie unterstützt junge Menschen dabei eine klischeefreie Berufs- und Ausbildungswahl zu treffen. In der Veranstaltung stellt Miguel Diaz, Projektleitung, die Initiative und ihre Aktivitäten vor, um bundesweit zu einer klischeefreien Wahl von Berufen und Ausbildungswegen beizutragen. Insbesondere geht es dabei auch um die Angebote am Übergang Schule und Beruf.

Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet digital am 23. August 2023, 10.30 bis 12.00 Uhr statt.