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Monatsreport 12-23


Der Paritätische Gesamtverband Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

Monatsreport 12-23

Jugendsozialarbeit im Paritätischen


Liebe Leser*innen,
ein weiteres turbulentes Jahr neigt sich dem Ende. Der anhaltende Krisenmodus zeigt seine Auswirkungen an den unterschiedlichsten Stellen – auch in der sozialen Arbeit.
Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eröffnet neue Herausforderungen. Häufig stehen wir mit unseren langjährigen Erfahrungen und eingespielten Strukturen vor der Erkenntnis, dass es vielleicht anderes braucht, um jugendgerechte Antworten zu finden. Ob es die große Anzahl an jungen Menschen ohne Berufsabschluss ist, die auf zahlreiche offene Ausbildungsplätze trifft. Oder die Frage, wie wir mit jungen Menschen in unseren Strukturen über den Konflikt in Israel und Palästina sprechen, ohne leichte Antworten zu geben. Die Themen Klima, Krieg, Flucht, Armut werfen bei vielen jungen Menschen existenzielle Fragen auf. Umso wichtiger ist es aus unserer Sicht, an den jungen Menschen und ihren Fragen und Bedürfnissen dran zu bleiben. Es muss nicht immer um richtig oder falsch gehen, aber um die Sicherheit, dass wir hinschauen, da sind, Angebote machen, Räume bieten, sie ernst nehmen und diskutieren, Perspektiven eröffnen.
Dies erscheint schwierig, wenn selbst auf bundespolitischer Ebene die soziale Infrastruktur über unsägliche Sparszenarien in den Bundeshaushaltsverhandlungen für das Jahr 2024 in Frage gestellt wird. Seit dem Sommer 2023 kämpft die Freie Wohlfahrtspflege um Bundesgelder im sozialen Bereich. Es geht um Angebote wie die Freiwilligendienste, die Jugendmigrationsdienste, die Respect- und Mental Health Coaches, um Strukturförderungen in der Wohlfahrt. Politische Vorhaben wie die Kindergrundsicherung sollen kurz erwähnt sein, könnten hier in der Darstellung politischen Unwillens ganze Seiten füllen. Vieles scheint nicht mehr selbstverständlich und das angesichts steigender Notwendigkeiten, soziale Antworten zu finden.
Die Brüche im sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft drohen sich im nächsten Jahr über die Europawahlen und in Vorbereitung auf das Bundeswahljahr 2025 Bahn zu brechen. Die Umfragewerte für die AfD sind erschreckend. Auch in der sozialen Arbeit sind diese Brüche präsent.

Wir werden also auch im kommenden Jahr alle Anstrengungen unternehmen müssen, unseren sozialen Auftrag ernst- und wahrzunehmen.
Aus Sicht des Paritätischen sind das die Verteidigung der Grundsätze Offenheit, Toleranz und Vielfalt. Lassen Sie uns zusammenhalten und unseren Auftrag, sozialen Frieden zu befördern, weiterhin ernst nehmen.
Wir Paritäter*innen werden das tun und stehen auch im Jahr 2024 für die Jugendsozialarbeit mit unseren Themen und unserer Expertise zur Verfügung. Wir bedanken uns für die zahlreiche Unterstützung auf allen Ebenen und freuen uns weiterhin auf Ihr Feedback.

Das Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen Gesamtverband wünscht Ihnen alles erdenklich Gute, eine friedliche Weihnachtszeit, einen glücklichen Jahresausklang und viel Kraft und Mut für das Jahr 2024.

Aktuelles

Änderungen bei Förderung beruflicher Weiterbildung und beruflicher Rehabilitation ab
1. Januar 2025 beschlossen

Der Bundestag hat das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 beschlossen. Darin werden u.a. Änderungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation beschlossen.
Die Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung beruflicher Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird von den Jobcentern (SGB II) auf die Agenturen für Arbeit (SGB III) übertragen. Die Jobcenter identifizieren Weiterbildungsbedarfe von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und verweisen sie zur Beratung an die Agenturen für Arbeit. Die Agenturen für Arbeit führen die Weiterbildungsberatung durch, prüfen die Zugangsvoraussetzungen, bewilligen und finanzieren die Förderung beruflicher Weiterbildung. Die Jobcenter bleiben während der Weiterbildungsmaßnahme für die sonstige aktive Betreuung und Förderung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch ergänzende Beratung und Eingliederungsleistungen (z. B. kommunale Eingliederungsleistungen) zuständig. Zum Ende der Weiterbildungsmaßnahme sind die Jobcenter auch für das Absolventenmanagement und die Vermittlung in Arbeit zuständig.
Die Bewilligungs- und Finanzierungsverantwortung für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit der Bundesagentur für Arbeit als Rehabilitationsträger wird von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen. Die Jobcenter sind weiterhin für die Erkennung von Rehabilitationsbedarfen zuständig. Die Agenturen für Arbeit ermitteln wie bisher den tatsächlichen individuellen Rehabilitationsbedarf und stellen diesen fest, soweit die BA der zuständige Rehabilitationsträger ist. Im Gegensatz zur derzeitigen Rechtslage entscheiden die Agenturen für Arbeit nunmehr selbst über die Rehabilitationsleistungen, setzen diese um und finanzieren sie.





EhAP Plus BMAS-Förderprogramm startete am 12. Dezember 2023 die zweite Förderrunde

Mit dem EhAP Plus-Programm soll die Lebenssituation und die soziale Eingliederung von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und -bürgern und deren Kindern unter 18 Jahren sowie von Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen und deren Kindern unter 18 Jahren verbessert werden. Dieses Ziel soll durch Ansprache, Beratung und Begleitung an lokal oder regional vorhandene Hilfsangebote erreicht werden. Dabei kann eine Begleitung auch längerfristig (in der Regel zwölf Monate und in begründeten Fällen darüber hinaus) angelegt sein. Die Maßnahmen sind niedrigschwellig und sollen bestehende Strukturen flankieren und in ihrer Wirkung verstärken. Dabei kann in Abgrenzung und ergänzend zu den originären Aufgaben der lokalen Agenturen für Arbeit und Jobcenter auf niedrigschwelliger Ebene auch zu arbeitsmarktbezogenen Inhalten informiert und beraten werden.
Um die Kenntnisse bezogen auf die Lebenslagen und Bedürfnisse der Zielgruppen sowie die Themen Antiziganismus und Antidiskriminierung zu verbessern, können auch Maßnahmen gefördert werden, um insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern öffentlicher Verwaltungen, Einrichtungen des regulären Hilfesystems sowie Trägern der sozialen Arbeit vor Ort diesbezüglich zu sensibilisieren und zu schulen.

Die Förderrichtlinie wurde am 12. Dezember 2023 veröffentlicht.
Die Online-Informationsveranstaltungen zum Interessenbekundungsverfahren finden am Mittwoch, den 20. Dezember 2023 und Donnerstag, den 8. Februar, jeweils von 13.00 bis 17.00 Uhr statt.





Aktuelle Informationen zu Maßnahmen der ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in den Informationen für Träger und fachkundige Stellen zur Förderung von Maßnahmen der ganzheitlichen Betreuung nach § 16k des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Durchführung im Gutscheinverfahren Details zu den Inhalten und zur Durchführung herausgegeben. Dieses Finanzierungsinstrument ist mit der Umsetzung der zweiten Stufe des Bürgergeldes zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Die Betreuung kann sowohl von Jobcentern als auch durch von ihnen beauftragte Dritte durchgeführt werden. Voraussetzung für die Umsetzung ist eine Trägerzulassung, wobei eine zentrale Anforderung dabei ist, ein Qualitätssystem zu etablieren. Damit können sich die Träger bereits an den entsprechenden Ausschreibungsverfahren durch das Jobcenter beteiligen. Die Durchführung als sog. „Gutscheinmaßnahme“ setzt eine Träger- und Maßnahmezulassung voraus. Sowohl die Träger- als auch die Maßnahmezulassung erfolgt durch akkreditierte fachkundige Stellen.

Einzelheiten regeln neben §§ 176 SGB III, die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV), die Empfehlungen des Beirates nach § 182 SGB III und die fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit.





einfach machen: Audioserie zu Partizipation und Inklusion in der Jugendsozialarbeit
neue Folge zur Mädchensozialarbeit veröffentlicht

Die fünfte Folge der Audioserie wirft einen genauen Blick auf das Arbeitsfeld der Mädchensozialarbeit.
Dabei geht es u.a. um Unterschiede in der Sozialisation junger Frauen und junger Männer. In der Episode wird verdeutlicht, mit welchen Themen  heranwachsende Frauen konfrontiert sind und warum es von großer Bedeutung ist, dass sie geschützte Räume haben, in denen sie ihre Sorgen und Probleme besprechen können. Ziel ist es, dass sie sich dabei unterstützt und verstanden fühlen. Im Fokus steht, mit welchen Mitteln Jugendsozialarbeiter*innen junge Frauen dabei unterstützen, sich aktiv für gesellschaftliche Teilhabe einzusetzen.





Bundes-Durchschnittskostensätze der Bundesagentur für Arbeit für Weiterbildungsmaßnahmen
Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu den Bundes-Durchschnittskostensätzen (B-DKS) bei der Agentur für Arbeit für Weiterbildungsmaßnahmen geantwortet. Es wurde u.a. gefragt, wie die Bundesagentur für Arbeit bei der Ermittlung der der B-DKS auch allgemeine Preisentwicklungen oder die Lohnentwicklung im Bereich der beruflichen Erwachsenenbildung berücksichtigt. Erkundigt wurde sich zudem nach den Zielen der Bundesregierung, zur tariflichen Entlohnung der Beschäftigten von Trägern der Weiterbildungsmaßnahmen beizutragen.





Paritätischer und AWO warnen Mitglieder der Innenministerkonferenz vor weiteren Verschärfungen der Flüchtlingspolitik

Im Vorfeld der Innenministerkonferenz haben sich die AWO und der Paritätische Gesamtverband in einem gemeinsamen Brief gegen weitere Verschärfungen in der Flüchtlingspolitik ausgesprochen.
Durch den Fokus auf Abschiebung und Abschreckung drohe eher eine Gefährdung, denn eine Sicherung des sozialen Friedens. Gefordert wurde u.a. die Einhaltung und Umsetzung geltender Vorgaben des SGB VIII für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF). Eine dauerhafte Unterbringung von umF ab 14 bzw. 16 Jahren in Gemeinschaftsunterkünften bzw. Aufnahmeeinrichtungen ist abzulehnen, da diese eine kindgerechte Entwicklung und erfolgreiche Eingliederung in unser Gemeinwesen verhindert. Zudem müssen Unterbringungs- und Gewaltschutzstandards und eine systematische, flächendeckende und frühzeitige Identifizierung besonderer Schutzbedarfe eingehalten werden, um das schnelle Ankommen zu erleichtern und durch bedarfsorientierte Versorgung Integration zu fördern.





Kinderrechtlicher Appell zu den anstehenden Trilog-Verhandlungen zum Europäischen Asylsystem

Anfang Dezember sollte in Brüssel zwischen der EU-Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament im Rahmen eines "großen Trilogs" eine Einigung zum Europäischen Asylsystem herbeigeführt werden.
Der Paritätische Gesamtverband apelliert zusammen mit terre des hommes, SOS Kinderdorf, National Coalition, Save the Children und dem Deutschen Kinderhilfswerk, von den bisherigen Weichenstellungen abzukehren und die Wahrung von Menschenrechten und allen voran das Kindeswohl wieder zu den Leitlinien europäischer Politik zu machen. Gefordert wurde u.a., dass Kinder und ihre Familien ausnahmslos von Grenzverfahren unter Haft ausgenommen werden müssen. Auch eine Unterbringung unter Bedingungen, die Haft – auch ohne Haftantrag – gleichkommt, darf keine Option sein. Das gilt für alle Kinder bis zur Volljährigkeit - das Ziehen arbiträrer Altersgrenzen verletzt die Kinderrechtskonvention. Zudem müssen kinderrechtliche Verfahrensgarantien erhalten bleiben. Kinder haben besondere Rechte und Bedarfe, die es zu beachten gilt. Um ihre Rechte wahrnehmen zu können, brauchen sie entsprechende Unterstützung. Ihnen muss effektiver Rechtsschutz in Screening-Verfahren, bei der Alterseinschätzung und in Zuständigkeits- sowie Grenzverfahren zu jedem Zeitpunkt ab der Ankunft gewährt werden. Bei unbegleiteten Minderjährigen muss zudem die Vormundschaft ab Tag eins sichergestellt sein.





BIBB: Entwicklung des Ausbildungsmarktes im Jahr 2023

Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge steigt im Jahr 2023 weiter an und liegt bei 489.200 (+ 3,0 % im Vergleich zum Vorjahr). Seit dem starken Einbruch im Jahr 2020 ist die Zahl der Neuabschlüsse damit um 4,6 % gestiegen, liegt aber nach wie vor deutlich unter dem Niveau von vor Beginn der Coronapandemie 2019 (- 6,8 %). Nach Rückgängen in den Vorjahren stieg 2023 die Nachfrage der Jugendlichen nach Ausbildung um 17.300 auf 552.900 (+ 3,2 %). Auch das Angebot an dualen Berufsausbildungsstellen nahm in vergleichbarem Umfang zu (+ 18.600 bzw. + 3,4 %) und lag nun bei 562.600. Damit übertraf das Angebot zum zweiten Mal in Folge die Nachfrage der Jugendlichen. Allerdings nahmen auch die Schwierigkeiten zu, das Ausbildungsangebot der Betriebe und die Nachfrage der Jugendlichen zusammenzuführen.
Der Anteil noch suchender Ausbildungsstellenbewerber*innen liegt, gemessen an der insgesamt ermittelten Ausbildungsplatznachfrage, bei 11,5 % gegenüber 11,3 % im Berichtsjahr 2022, wobei es regionale Unterschiede gibt. Ein Großteil der Bewerber*innen, die bei ihrer Suche nach einem Ausbildungsplatz erfolglos verblieben sind, verfügen über einen mittleren Abschluss (36,5 %). 29,9 % der erfolglosen Bewerber*innen weisen zudem einen Hauptschulabschluss auf. Aber auch Personen mit Studienberechtigung (Personen mit Fachhochschulreife oder Abitur) machen in Summe mit 15.660 Personen bzw. 24,6 % einen großen Teil aus.





Neues aus dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Neue Ausgabe der „dreizehn“: „Schuldistanz – eine Aufgabe der Jugendsozialarbeit“

Unter dem Thema „Schuldistanz – eine Aufgabe der Jugendsozialarbeit“ ist die neue Ausgabe der „dreizehn“ erschienen.
Schulabsentismus ist eine komplexe Herausforderung, die eine vernetzte, interdisziplinäre Herangehensweise erfordert. Es geht nicht nur darum, Anwesenheit zu fördern, sondern vor allem darum, die tieferliegenden Ursachen zu erkennen und zu adressieren.
Es gibt viele Faktoren, die dazu führen, dass Schüler*innen nicht mehr zur Schule gehen – von familiären Problemen über psychische Erkrankungen bis hin zu Bildungsbarrieren.
Was Jugendsozialarbeit in diesem Kontext leistet, wird u.a. in Praxisinterviews deutlich.





Empfehlungen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit zur weiteren Ausgestaltung des „Startchancen-Programms“

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit begrüßt das Anliegen der Bundesregierung, die Chancengerechtigkeit in der schulischen Bildung so zu verbessern, dass „möglichst allen Kindern und Jugendlichen die dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechenden Bildungsmöglichkeiten eröffnet werden“.
Mit dem geplanten Startchancen-Programm soll der engen Kopplung von Bildungserfolg und sozialer Herkunft entgegengewirkt werden. Aus Sicht des Kooperationsverbundes muss sich die konkrete Ausgestaltung des Programms an diesem übergeordneten Ziel messen lassen. Mit seinen vorliegenden Empfehlungen will er sich aus dem Blickwinkel der Jugendsozialarbeit konstruktiv in diesen Prozess der Ausgestaltung einbringen.





Stellungnahme des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit zum Entwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG)

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat Stellung zum Referent*innen-Entwurf des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) genommen. Die Träger der Jugendsozialarbeit bewerten den Entwurf gemeinsam mit Blick auf die Chancen junger Menschen, deren soziale und berufliche Integration aufgrund von sozialer Benachteiligung und/oder individueller Beeinträchtigung gefährdet ist. Der Kooperationsverbund sieht das BVaDiG als Grundlage für eine weitere Modernisierung der Wege in Ausbildung und Beruf und bewertet dieses als grundsätzlich positiv.
Beim Arbeitsmarktzugang oder beim Wiedereinstieg in den Beruf zählen hauptsächlich formale Abschlüsse. Damit haben diejenigen Schwierigkeiten, die zwar etwas können, dies aber nicht über einen formalen Bildungsweg erworben haben. Durch eine Kompetenzanerkennung, wie es das Validierungsverfahren des BVaDiG vorsieht, können auch nicht formal erworbene Kompetenzen dokumentiert werden. Hierdurch erhöhen sich die beruflichen Chancen von Menschen, die ihre beruflichen Kompetenzen entweder im Ausland erworben oder auch Schwierigkeiten im formalen Bildungssystem haben.





Veranstaltungen

"It's time to speak up for the girls now!"
Warum braucht es feministische intersektionale Mädchen*arbeit?
19. Januar 2024, 10.00 bis 11.30 Uhr

Strukturelle Missstände, die in einem patriarchalen, rassistischen, neoliberalen und kapitalistischen System bereits wirken, werden innerhalb der aktuellen gesellschaftlichen Verhältnisse immer weiter intensiviert. „Die Diskrepanz zwischen Leitbild und Realität und die widersprüchlichen Anforderungen kann frau zunehmend weniger als öffentliches Problem erkennen und thematisieren, deren Bewältigung gilt als ihre persönliche Aufgabe, die ihr gelingt oder mit der sie scheitert.“ (Bitzan, Maria: Konflikt und Eigensinn. Die Lebensweltorientierung repolitisieren. In: Neue Praxis, 30/2000).
Doch was kann Mädchen*arbeit hier bewirken? Innerhalb der Veranstaltung möchten wir dieser Frage gemeinsam auf den Grund gehen.

Die Veranstaltung findet digital statt und ist kostenfrei.





Jahrestagung Migration 2024: "Rassismus in der Sozialen Arbeit: Herausforderungen erkennen, gemeinsam handeln"
22. Februar 2024, 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Die Jahrestagung setzt den Fokus auf die Thematik des (strukturellen) Rassismus in sozialen Arbeitskontexten und hat das Ziel, Bewusstsein zu schaffen, den Dialog zu fördern und mögliche Handlungsansätze zu benennen. Rassismus ist nicht nur eine gesellschaftliche Realität, sondern auch in der Sozialen Arbeit präsent. In der zunehmend vielfältigen Arbeitspraxis ist es unerlässlich, die Herausforderungen zu verstehen, mit denen Mitarbeitende, Klient*innen, und die Verwaltung konfrontiert sind. Diese Tagung bietet eine Plattform, um gemeinsam tiefer in die Thematik einzutauchen, Erfahrungen zu teilen und konkrete Strategien zu benennen, die eine rassismusbewusste Praxis ermöglichen.

Die Veranstaltung findet digital statt und ist kostenfrei.





Inforeihe "Kinder, Jugend und Familie"

Die Online-Inforeihe "Kinder, Jugend und Familie" bietet Fachgespräche zu aktuellen kinder-, jugend- und familienpolitischen Themen. In ein- bis zweistündigen digitalen Veranstaltungen stellen Wissenschaftler*innen und Fachpraktiker*innen ihre Expertisen vor und diskutieren diese mit den Teilnehmer*innen.
Die Inforeihe wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und auch im nächsten Jahr fortgeführt.

Auf dem Internetauftritt des Gesamtverbandes finden Sie einen Rückblick auf die Veranstaltungen in 2023, inkl. einzelner Beiträge und Präsentationen.