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Schwerpunkt

Kindertagesbetreuung

Ein Kind läuft im Sonnenschein auf einer Holzbrücke
Japheth Mast/Unsplash
Auf den Seiten zur Kindertagesbetreuung und Tagespflege geben wir Einblick in unsere Fachreferats- und Projektarbeit: Aktuelle politische Entwicklungen, Paritätische Veröffentlichungen, rechtliche Grundlagen, Bundesprogramme zum Thema und Arbeitshilfen/Praxishilfen möchten die Fachöffentlichkeit und die Fachkräfte gleichermaßen erreichen.

Projekt: Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung

Interessierte und Fachkräfte der Kindertagesbetreuung finden hier viele Erklär-Videos, Dokumentationen, praktische Arbeitshilfen zur Entwicklung eines Partizipationskonzepts und zur Etablierung von Beschwerdeverfahren. Das ABC der Partizipation erläutert rd. 50 geläufige Begrifflichkeiten. Es gibt Materialempfehlungen für die praktische Arbeit mit Kindern u.v.m.

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Rechtliches

Immer wieder verändern Bundesgesetze die Rahmenbedingungen der Arbeit in der Kindertagesbetreuung. Auf diese Veränderungen macht der Paritätische Gesamtverband aufmerksam und nimmt Stellung zu aktuellen Vorhaben.

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Förderung des Bundes

Zahlreiche Bundesprogramme betreffen den Bereich der Kindertagesbetreuung. Wir haben einen Überblick über Fördermöglichkeiten des Bundes zusammengestellt.

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Inforeihe "Kinder, Jugend und Familie"

Die Online-Inforeihe "Kinder, Jugend und Familie" bietet Fachgespräche zu aktuellen kinder-, jugend- und familienpolitischen Themen. In ein- bis zweistündigen Videocalls stellen Wissenschaftler*innen und Fachpraktiker*innen ihre Expertisen vor und diskutieren diese mit den Teilnehmer*innen. Die Inforeihe wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

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Banner: Inforeihe Kinder, Jugend und Familie

Empfehlungen von UNHCR und UNICEF Deutschland zum Bildungszugang asylsuchender Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen

Eine gemeinsame Befragung von UNHCR und UNICEF Deutschland gibt einen Einblick in die Bildungssituation begleiteter asylsuchender Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen und sogenannten AnkER-Zentren (Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückkehr-Einrichtungen) in sieben Bundesländern. Sie zeigt auch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Zugang zur Regelbildung geflüchteter und migrierter Kinder.

Basierend auf den Ergebnissen der Befragung haben UNHCR und UNICEF Deutschland Empfehlungen zum Zugang zu Bildung von asylsuchenden Kindern in Erstaufnahmeeinrichtungen formuliert und dabei auch auf das Rechtsgutachten des Paritätischen "Das Recht auf Bildung und Zugang zur Regelschule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer" von 2019 verwiesen: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/das-recht-auf-bildung-und-zugang-zur-regelschule-fuer-gefluechtete-kinder-und-jugendliche-in-aufnahmee/.

Ergebnisse der Befragung sind u.a., dass insbesondere bei freiwilligen Unterrichtsangeboten in der Einrichtung die (Lern)Gruppen größer sind und größere Unterschiede beim Alter der Kinder aufweisen. Darüber hinaus ist nicht sichergestellt, dass die für die freiwilligen Angebote zuständigen Personen ausreichend qualifiziert sind, da im Gegensatz zu verpflichtender Beschulung keine staatlich anerkannten Lehrkräfte vorgesehen sind, sondern hauptsächlich Mitarbeitende mit sozial-pädagogischem Hintergrund oder Ehrenamtliche eingesetzt werden. Sowohl beim verpflichtenden als auch beim freiwilligen Unterricht in der Einrichtung gibt es keinen vorgeschriebenen Lehrplan, sondern lediglich teilweise von den Ländern vorgegebene Themenschwerpunkte in einigen Fächern.
In einigen Schulen konnte außerdem stichprobenarbeit hospitiert werden, um einen Eindruck von der Beschulung asylsuchender Kinder in Regelschulen zu bekommen.

Das Engagement und die vielseitigen Bemühungen, um den Zugang zu Bildung für asylsuchende Kinder in Deutschland zu verbessern und zu gewährleisten, werden von UNHCR und UNICEF Deutschland anerkannt und geschätzt. Den kreativen Ansätzen und vielseitigen Bemühungen der Behörden, Schulen, Schulsozialarbeitenden oder Betreuerinnen und Betreuer ist es aus ihrer Sicht zu verdanken, dass die Mehrheit der Kinder trotz allem betreut wurde (z.B. über Arbeitsblätter in der Hauspost oder WhatsApp-Nachhilfe) und an geeignetes Schulmaterial gelangt ist. Allerdings sind auf struktureller und rechtlicher Ebene weitere Anpassungen notwendig, damit die Beschulung auch dann, wenn sie zeitweise in den Aufnahmeeinrichtungen vorgenommen wird, einheitlich und umfassend sichergestellt ist und nicht auf singulären Lösungen basiert. Mit Blick auf völker- und europarechtliche Vorgaben und die deutschen Regelungen ist auf nationaler Ebene Änderungsbedarf ersichtlich, der langfristig allen Beteiligten zugutekommt. In Anbetracht der Herausforderungen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie zurzeit weltweit und in Deutschland im Bereich der Bildung bestehen, ist es notwendig, besonderes Augenmerk auf die Situation von ohnehin benachteiligten Gruppen, inklusive asylsuchender Kinder, zu legen.

Die Empfehlungen finden Sie hier: https://www.unicef.de/informieren/materialien/empfehlungen-unhcr-unicef-asyl/246112.

Aktuelle Fachinformationen

Empfehlungen von UNHCR und UNICEF Deutschland zum Bildungszugang asylsuchender Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen

Eine gemeinsame Befragung von UNHCR und UNICEF Deutschland gibt einen Einblick in die Bildungssituation begleiteter asylsuchender Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen und sogenannten AnkER-Zentren (Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückkehr-Einrichtungen) in sieben Bundesländern. Sie zeigt auch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Zugang zur Regelbildung geflüchteter und migrierter Kinder.

Basierend auf den Ergebnissen der Befragung haben UNHCR und UNICEF Deutschland Empfehlungen zum Zugang zu Bildung von asylsuchenden Kindern in Erstaufnahmeeinrichtungen formuliert und dabei auch auf das Rechtsgutachten des Paritätischen "Das Recht auf Bildung und Zugang zur Regelschule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer" von 2019 verwiesen: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/das-recht-auf-bildung-und-zugang-zur-regelschule-fuer-gefluechtete-kinder-und-jugendliche-in-aufnahmee/.

Ergebnisse der Befragung sind u.a., dass insbesondere bei freiwilligen Unterrichtsangeboten in der Einrichtung die (Lern)Gruppen größer sind und größere Unterschiede beim Alter der Kinder aufweisen. Darüber hinaus ist nicht sichergestellt, dass die für die freiwilligen Angebote zuständigen Personen ausreichend qualifiziert sind, da im Gegensatz zu verpflichtender Beschulung keine staatlich anerkannten Lehrkräfte vorgesehen sind, sondern hauptsächlich Mitarbeitende mit sozial-pädagogischem Hintergrund oder Ehrenamtliche eingesetzt werden. Sowohl beim verpflichtenden als auch beim freiwilligen Unterricht in der Einrichtung gibt es keinen vorgeschriebenen Lehrplan, sondern lediglich teilweise von den Ländern vorgegebene Themenschwerpunkte in einigen Fächern.
In einigen Schulen konnte außerdem stichprobenarbeit hospitiert werden, um einen Eindruck von der Beschulung asylsuchender Kinder in Regelschulen zu bekommen.

Das Engagement und die vielseitigen Bemühungen, um den Zugang zu Bildung für asylsuchende Kinder in Deutschland zu verbessern und zu gewährleisten, werden von UNHCR und UNICEF Deutschland anerkannt und geschätzt. Den kreativen Ansätzen und vielseitigen Bemühungen der Behörden, Schulen, Schulsozialarbeitenden oder Betreuerinnen und Betreuer ist es aus ihrer Sicht zu verdanken, dass die Mehrheit der Kinder trotz allem betreut wurde (z.B. über Arbeitsblätter in der Hauspost oder WhatsApp-Nachhilfe) und an geeignetes Schulmaterial gelangt ist. Allerdings sind auf struktureller und rechtlicher Ebene weitere Anpassungen notwendig, damit die Beschulung auch dann, wenn sie zeitweise in den Aufnahmeeinrichtungen vorgenommen wird, einheitlich und umfassend sichergestellt ist und nicht auf singulären Lösungen basiert. Mit Blick auf völker- und europarechtliche Vorgaben und die deutschen Regelungen ist auf nationaler Ebene Änderungsbedarf ersichtlich, der langfristig allen Beteiligten zugutekommt. In Anbetracht der Herausforderungen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie zurzeit weltweit und in Deutschland im Bereich der Bildung bestehen, ist es notwendig, besonderes Augenmerk auf die Situation von ohnehin benachteiligten Gruppen, inklusive asylsuchender Kinder, zu legen.

Die Empfehlungen finden Sie hier: https://www.unicef.de/informieren/materialien/empfehlungen-unhcr-unicef-asyl/246112.

Empfehlungen von UNHCR und UNICEF Deutschland zum Bildungszugang asylsuchender Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen

Eine gemeinsame Befragung von UNHCR und UNICEF Deutschland gibt einen Einblick in die Bildungssituation begleiteter asylsuchender Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen und sogenannten AnkER-Zentren (Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückkehr-Einrichtungen) in sieben Bundesländern. Sie zeigt auch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Zugang zur Regelbildung geflüchteter und migrierter Kinder.

Basierend auf den Ergebnissen der Befragung haben UNHCR und UNICEF Deutschland Empfehlungen zum Zugang zu Bildung von asylsuchenden Kindern in Erstaufnahmeeinrichtungen formuliert und dabei auch auf das Rechtsgutachten des Paritätischen "Das Recht auf Bildung und Zugang zur Regelschule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer" von 2019 verwiesen: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/das-recht-auf-bildung-und-zugang-zur-regelschule-fuer-gefluechtete-kinder-und-jugendliche-in-aufnahmee/.

Ergebnisse der Befragung sind u.a., dass insbesondere bei freiwilligen Unterrichtsangeboten in der Einrichtung die (Lern)Gruppen größer sind und größere Unterschiede beim Alter der Kinder aufweisen. Darüber hinaus ist nicht sichergestellt, dass die für die freiwilligen Angebote zuständigen Personen ausreichend qualifiziert sind, da im Gegensatz zu verpflichtender Beschulung keine staatlich anerkannten Lehrkräfte vorgesehen sind, sondern hauptsächlich Mitarbeitende mit sozial-pädagogischem Hintergrund oder Ehrenamtliche eingesetzt werden. Sowohl beim verpflichtenden als auch beim freiwilligen Unterricht in der Einrichtung gibt es keinen vorgeschriebenen Lehrplan, sondern lediglich teilweise von den Ländern vorgegebene Themenschwerpunkte in einigen Fächern.
In einigen Schulen konnte außerdem stichprobenarbeit hospitiert werden, um einen Eindruck von der Beschulung asylsuchender Kinder in Regelschulen zu bekommen.

Das Engagement und die vielseitigen Bemühungen, um den Zugang zu Bildung für asylsuchende Kinder in Deutschland zu verbessern und zu gewährleisten, werden von UNHCR und UNICEF Deutschland anerkannt und geschätzt. Den kreativen Ansätzen und vielseitigen Bemühungen der Behörden, Schulen, Schulsozialarbeitenden oder Betreuerinnen und Betreuer ist es aus ihrer Sicht zu verdanken, dass die Mehrheit der Kinder trotz allem betreut wurde (z.B. über Arbeitsblätter in der Hauspost oder WhatsApp-Nachhilfe) und an geeignetes Schulmaterial gelangt ist. Allerdings sind auf struktureller und rechtlicher Ebene weitere Anpassungen notwendig, damit die Beschulung auch dann, wenn sie zeitweise in den Aufnahmeeinrichtungen vorgenommen wird, einheitlich und umfassend sichergestellt ist und nicht auf singulären Lösungen basiert. Mit Blick auf völker- und europarechtliche Vorgaben und die deutschen Regelungen ist auf nationaler Ebene Änderungsbedarf ersichtlich, der langfristig allen Beteiligten zugutekommt. In Anbetracht der Herausforderungen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie zurzeit weltweit und in Deutschland im Bereich der Bildung bestehen, ist es notwendig, besonderes Augenmerk auf die Situation von ohnehin benachteiligten Gruppen, inklusive asylsuchender Kinder, zu legen.

Die Empfehlungen finden Sie hier: https://www.unicef.de/informieren/materialien/empfehlungen-unhcr-unicef-asyl/246112.