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Projekt zur Digitalen Kommunikation

#GleichImNetz

Smartphone auf einem einem Tisch: Auf dem Bildschirm steht groß "Hello"
Tyler Lastovich/Unsplash
Wie können wir sozialen Organisationen zu mehr Internetpräsenz verhelfen? Wie können wir den Menschen, für die wir uns als freie Wohlfahrtspflege täglich einsetzen, auch online Gehör verschaffen? Wie können wir soziale Werte in Online-Debatten am geschicktesten platzieren? Wie können wir uns untereinander – fachlich, organisatorisch, privat – mit Hilfe digitaler Kommunikationsmittel noch besser vernetzen und ortsungebunden zusammenarbeiten? An diesen Fragen setzt das Projekt #GleichImNetz des Paritätischen Gesamtverbands an.
Finger nähert sich Symbol einer Justitia-Waage, die als Button auf einer bunt erleuchteten digitalen Wand prangt

Webzeugkoffer: Muss ich bei einer offenen Lizenz auch den*die Urheber*in angeben?

Ja. Alle offenen Lizenzen („Open Content-Lizenzen“) geben die Pflicht vor, den Namen des*der Autor*in zu nennen. In aller Regel heißt das, dass die Autorenkennung bei einer Nachnutzung lediglich beibehalten werden muss. Man nennt den*die Urheber*in, wie er*sie sich selbst benannt hat. Verwendet er*sie ein Pseudonym, ist dieses zu nennen. Fehlt der Autorenhinweis bei der Originalquelle, handelt es sich also um eine anonyme Veröffentlichung, entfällt die Pflicht. Schon ganz grundsätzlich verlangen vor allem die Creative Commons-Lizenzen nichts Unmögliches oder Unzumutbares. Die Hinweispflichten sind flexibel und unterliegen dem Zweckmäßigkeitsprinzip. Zulässig und geboten ist also, was üblich, machbar und sinnvoll ist. Dennoch sollte man die Klauseln zu den Hinweispflichten genau lesen und so präzise wie möglich umsetzen.