Familien und Frauen
1. Kinderrechte ins GG – Kindeswohlvorrang und Beteiligungsrechte sind nicht verhandelbar
2019 feierte die UN-Kinderrechtskonvention ihr 30-jähriges Jubiläum. In Deutschland trat sie 1992 in Kraft. Fast genauso lange setzen sich Verbände, Organisationen und Initiativen für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte und deren Festschreibung im Grundgesetz ein. Auch der Paritätische unterstützt diese Forderung bereits seit einigen Jahren.
In der 19. Legislaturperiode gab es erstmals den Versuch, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die zu dieser Thematik gearbeitet und 2019 ihren Bericht vorgelegt hatte, bot hierfür die Grundlage. Auf dieser Basis hatte das Bundesjustizministerium einen ersten Referentenentwurf für die Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz erarbeitet. Dieser Regelungsvorschlag wurde in der Fachöffentlichkeit kontrovers diskutiert.
2020 diskutierte der Paritätische Gesamtverband gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk und dem Kinderschutzbund-Bundesverband im Rahmen eines großen Fachtags, was es braucht, damit Kinder besseren Zugang zum Recht erhalten. Im Fokus stand die Frage, wie Kinderrechte im Grundgesetz zu verorten sind. Anfang des Jahres 2021 kam es zu einem Regelungsvorschlag der Bundesregierung, der jedoch hinter der UN-Kinderrechtskonvention und auch hinter der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückblieb. Insbesondere in Bezug auf den Kindeswohlvorrang und die Beteiligungsrechte von Kindern gibt es Nachbesserungsbedarf. Der Paritätische Gesamtverband lehnte den Vorschlag der damaligen Bundesregierung ab. Im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode hat sich die aktuelle Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Sie hat einen Gesetzentwurf angekündigt, der sich an den Vorgaben der VN-Kinderrechtskonvention orientiert.
Weitere Informationen und Links
Kinderrechte ins GG – ergänzende Positionierung des Paritätischen Gesamtverbandes
Blogbeitrag: Breites Verbändebündnis fordert Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!
2. Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung
Kinderrechte spielen auch in dem Projekt „Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung“ eine große Rolle. Auf der dazugehörigen Website sind Arbeitshilfen, Methoden und weiterführende Informationen abrufbar.
Mehr erfahren3. Mitgliedsorganisationen des Paritätischen im Bereich Kinderrechte
Im Paritätischen Gesamtverband engagieren sich viele Mitgliedsorganisationen im Bereich Kinderrechte, dazu zählen beispielsweise:
4. National Coalition Deutschland
Der Paritätische Gesamtverband ist Mitglied in der National Coalition Deutschland, dem Netzwerk für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Hier haben sich mehr als 120 bundesweit tätige Organisationen und Initiativen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zusammengeschlossen mit dem Ziel, die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bekannter zu machen und ihre Umsetzung in Deutschland voranzubringen.
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