Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung
Beschwerden
Kinder haben das Recht, sich zu beschweren oder zu äußern, wenn ihnen etwas missfällt. Eine Rückmeldung oder Feedback zu geben, steht nicht nur Erwachsenen zu.
Dieses Kinderrecht dient auch dem Schutz vor Machtmissbrauch von Fachkräften in pädagogischen Einrichtungen. Damit Kinder sich über Grenzverletzungen und Übergriffe von Fachkräften beschweren können, muss diese Möglichkeit bekannt und vertraut werden. Denn wenn Kinder erleben, dass Beschwerden erwünscht sind, ernstgenommen werden und „erfolgreich“ sein können, so ist diese Erfahrung für sie mit zahlreichen Lernchancen verbunden: Sie erleben ihre eigene Wirksamkeit, ihre Kommunikationsfähigkeit wird verbessert und soziale Kompetenzen werden gestärkt. Sich beschweren zu können und zu dürfen stärkt die Selbstwirksamkeitserfahrung und das Selbstbewusstsein von Kindern.
Alle haben die gleichen Rechte
Dies bedeutet auch zu lernen, sich mit der Kritik anderer auseinanderzusetzen, sich bei Bedarf zu entschuldigen und neben der Durchsetzung der eigenen Rechte ebenso die Rechte anderer Menschen zu respektieren.
Für den Umgang mit Beschwerden oder Kritik braucht es klare und transparente Strukturen, um als Orientierung für alle Nutzer zu dienen. Die konzeptionelle Verankerung von Partizipation und Beschwerdeverfahren soll Kinder vor Machtmissbrauch schützen. Ob dies gelingt, hängt letztlich davon ab, ob die Rechte der Kinder auch pädagogisch umgesetzt und im Alltag gelebt werden. Dazu ist es wichtig, dass es den Fachkräften gelingt „sich beschweren“ zur Selbstverständlichkeit zu machen und die vielfältigen Entwicklungschancen zu nutzen, die sich dadurch bieten.
„Kinder haben 100 Sprachen…“
auch um sich zu beschweren. Dies gilt es wahr- und ernst zu nehmen. Beschwerden sind nicht an ein Mindestalter und auch nicht an eine bestimmte sprachliche Form gebunden. Gerade bei kleinen Kindern können körpersprachliche – mimische und gestische – Äußerungen oder Zeichnungen Unzufriedenheit im Sinne einer Beschwerde ausdrücken. Die Verfahren sollten an die Fähigkeiten der Kinder angepasst sein. Es sollten ausreichend Zeit und Methoden zur Verfügung stehen, um sicherzustellen, dass Kinder vorbereitet sind und Vertrauen und Gelegenheit haben, ihre Meinung einzubringen. Je nach Alter und Fähigkeiten der Kinder sind unterschiedliche Unterstützungsangebote und Beteiligungsformen nötig.
Kinder benötigen ein Angebot von unterschiedlichen Beschwerdestellen, um sich wirkungsvoll zu beschweren. Beteiligungsgremien wie Kinderkonferenzen, Kinderversammlungen oder Kinderparlamente können als Beschwerdestellen für die Themen der Kinder fungieren. Die Kindersprechstunde bei der Kita-Leitung oder Beschwerdeboxen sind für viele Kinder gut erreichbar und als interne und übergeordnete Beschwerdestelle sinnvoll und in vielen Kitas erprobt.
Die Bearbeitung von Beschwerden kann je nach Art der Beschwerde auf vielfältige Weise geschehen. Im Kita-Alltag gibt es bei Beschwerden der Kinder die Möglichkeit, individuelle Wege mit dem einzelnen Kind oder mit der Gruppe zu suchen.
Auch für die Eltern/Bezugspersonen gilt es, passende Beschwerdeverfahren zu entwickeln, die niedrigschwellig zugänglich und allen bekannt sind. Siehe z.B. Beteiligung der Eltern / Bezugspersonen.
E-Learning Angebot zu Beschwerdemöglichkeiten für Kinder
Auf unserer Lern-Plattform gibt es zwei kostenlose Angebote:
In einem Online-Kurs helfen wir Kita-Fachkräften, ein individuelles Beschwerdeverfahren für die Kindertagestätte zu entwickeln oder ein bestehendes weiter zu entwickeln.
In einem weiteren Angebot helfen wir Kindertagespflegepersonen, Beschwerdemöglichkeiten für Kinder zu schaffen.
Kurse: Beschwerdemöglichkeiten für Kinder (Kita und Kindertagespflegepersonen)
Neue aktualisierte Auflage der Arbeitshilfe: Kinderrechte stärken! - Beschwerdeverfahren für Kinder in Kindertageseinrichtungen
Diese Arbeitshilfe will Fachkräfte der Kindertagesbetreuung bei der Etablierung bzw. strukturellen Verankerung oder der Weiterentwicklung von Beschwerdeverfahren unterstützen. Die Hinweise und Fragestellungen möchten dabei helfen, ein individuelles und kindgerechtes Beschwerdeverfahren für die Einrichtung zu entwickeln. Daher geht es auch um die Auseinandersetzung mit dem Thema im Team. Die Arbeitshilfe befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen, sie widmet sich der Beteiligung von sehr jungen Kindern ebenso wie der Beteiligung der Eltern an der Beteiligung ihrer Kinder.