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Projekt

Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung

Verschiedene Spielzeuge wie Holzbuchstaben und Knete stehen auf dem Tisch einer Kita zur Auswahl
Gautam Arora/Unsplash
Die meisten Kinder in Deutschland besuchen vor dem Schuleintritt eine Kita oder eine Tagespflegestelle. Sie erleben zum ersten Mal eine Gemeinschaft mit Menschen außerhalb ihres vertrauten familiären Umfelds und die Möglichkeit, im Miteinander weitere wichtige Erfahrungen zu sammeln. Im Kita-Alltag erleben sie Vielfalt und erfahren Demokratie. Hier setzt die Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung an. Interessierte und Fachkräfte der Kindertagesbetreuung finden auf diesen Seiten Videos, Dokumentationen, praktische Arbeitshilfen u.v.m. zu den Themen Partizipation, Kinderrechte, Vielfalt, Beschwerdemöglichkeiten für Kinder, Demokratiebildung in der Kita etc.

Religion/Weltanschauung

Religion ist der Oberbegriff für eine Vielzahl unterschiedlicher Weltanschauungen, deren Grundlage der jeweilige Glaube an bestimmte überirdische, übernatürliche oder übersinnliche Kräfte ist; häufig auch an heilige Objekte.

Wenn es um unsere Gesellschaft geht oder um die Demokratie, dann ist es kaum bestreitbar, dass es sehr viele Weltanschauungen gibt. Auch dies ist ein Aspekt von Vielfalt in einer lebendigen Demokratie. Diese gesellschaftliche Realität spiegelt sich in den Angeboten der Kindertagesbetreuung wider.

Bedauerlicherweise wird die Religion oft zum Grund bzw. Anlass für Diskriminierungen genommen. Religiöse Diskriminierung bzw. Diskriminierung aufgrund einer Weltanschauung (wie zum Beispiel auch Veganismus oder Anthroposophie) ist die Benachteiligung von Personen oder einer Gruppe, die einem bestimmten Glauben nachgehen oder von denen angenommen wird, sie gehören einem bestimmten Glauben an. Dabei kann es sich um individuelle Diskriminierung durch zum Beispiel den oder die Nachbar*in handeln, aber auch um institutionelle Diskriminierung durch Behördenregeln oder Arbeitsregelungen. Die extremste Form der religiösen Diskriminierung ist die religiöse Verfolgung, wie sie zum Beispiel in Deutschland gegenüber Menschen jüdischen Glaubens stattgefunden hat.

In der Kindertagesbetreuung findet sich strukturelle Diskriminierung aufgrund des Glaubens zum Beispiel in vielen katholischen und evangelischen Einrichtungsträgern bzw. Einrichtungen wieder. Es werden oft ausschließlich Fachkräfte mit entsprechender Kirchenzugehörigkeit beschäftigt. Fachkräfte muslimischen, jüdischen oder nicht-christlichen Glaubens sowie Atheist*innen werden nicht eingestellt. Darüber hinaus wird in vielen katholischen und evangelischen Einrichtungen, aber auch einigen nicht-konfessionellen Einrichtungen das Tragen eines Kopftuches nicht akzeptiert. Dazu ist anzumerken, dass sich im Jahr 2015 insgesamt 33,1 % aller Einrichtungen in evangelischer oder katholischer Trägerschaft befanden. In bestimmten (ländlichen) Regionen in Deutschland bedeutet diese Einstellungspraxis christlicher Einrichtungsträger, dass nicht-christliche Fachkräfte ihren Beruf (dort) nicht ausüben können.[1] Im Rahmen einer Forschungsstudie gaben die meisten Einrichtungsleitungen an, dass ihrer Meinung nach Fachkräfte nicht-christlichen Glaubens, aber auch Fachkräfte mit Migrationshintergrund nur selten mit stereotypen Bildern und Zuschreibungen konfrontiert werden. Etwas anders fällt da die Einschätzung der interviewten Fachkräfte aus: Sie sehen sich immer wieder mit Vorurteilen und Klischees konfrontiert.

Beispiele:

"Alle Fachkräfte muslimischen Glaubens haben ein traditionelles Geschlechterrollenverständnis." Die Praxisleiterin sagt zu einer muslimischen Fachschülerin mit Kopftuch, dass sie ihre Religion "privat zuhause ausüben und sich in der Kindertageseinrichtung anpassen solle."[2]

Eine Kindertageseinrichtung hängt einen interkulturellen und interreligiösen Kalender im Eingangsbereich aus. Erwähnt, vorbereitet und gefeiert werden ausschließlich christliche Feiertage, obwohl es auch viele muslimische und atheistische Familien in der Einrichtung gibt.

Ein Sommerfest findet während des Ramadan statt. Eine Diskussion oder ein Bewusstsein im Team und beim Träger gibt es nicht.

Ein Kind sagt zu einem anderen: "Gott hasst dich und deine Eltern, weil ihr nicht an ihn glaubt. Er wird euch bestrafen."

Eine Familie lebt vegan. Die Eltern bitten die Erzieher*innen bei der Anmeldung darum dafür zu sorgen, dass ihr Kind in der Kita vegan essen kann. Die Leitung lehnt die Aufnahme des Kindes mit der Begründung ab, es gebe in der Kita nur vegetarische oder schweinefleischfreie Gerichte.

[1] Allerdings ist diese Einstellungspraxis durch den § 9 des AGG gedeckt: "Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung".

[2] Vgl. Akbaş/Bedia, Brokmann-Nooren/ Christiane, Gereke/Iris, Leiprecht. Forschungsprojekt "Pädagogische Fachkräfte mit Migrationshintergrund in Kindertagesstätten: Ressourcen - Potenziale - Bedarfe". 2015 Schlussbericht unter: https://rudolf-leiprecht.de/wp-content/uploads/2022/10/Leiprecht2014_Forschungsprojekt.pdf