Liebe Leser*innen,
nicht nur die Corona-Pandemie hat uns allen in den vergangenen Monaten und nunmehr Jahren die eigene Verletzlichkeit verdeutlicht. Auch unsere regionalen Lebensräume sind verletzlich. Die jüngste Flutkatastrophe, v.a. in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hat uns das schmerzlich vor Augen geführt und gezeigt, dass schnelle, über Ländergrenzen hinweg gut koordinierte Katastrophenhilfe Menschenleben rettet und Not lindert. Beeindruckend ist, wie Hilfsorganisationen mit ihren Helfer*innen unermüdlich lokale Hilfe und Unterstützung leisteten und noch immer leisten. Ihnen allen gilt ein besonderer Dank.
Darunter befinden sich auch zahlreiche, dem Paritätischen angeschlossene Hilfsorganisationen. Im Rahmen des Bündnisses „Aktion Deutschland Hilft“ beispielsweise vertritt der Paritätische die Interessen seiner im Bündnis engagierten Mitgliedsorganisationen, die üblicherweise in den Bereichen der internationalen Kooperation und humanitären Auslandshilfe tätig sind. Im „Forum Rettungswesen und Katastrophenschutz“ sind weitere, v. a. im Feld der inländischen Katastrophenhilfe und Rettung engagierte, Mitgliedsorganisationen des Paritätischen zusammengeschlossen. Seine satzungsgemäßen Aufgaben sind die Organisation und Durchführung von Maßnahmen des Rettungsdienstes, der Notfallversorgung und des Bevölkerungsschutzes im Inland sowie die damit verbundene Interessenvertretung.
Diskussionen um die Reform des Katastrophenschutzes sowie des Rettungswesens prägen derzeit stark den öffentlichen Diskurs. Einmal mehr haben die jüngsten Ereignisse den dringenden Nachbesserungsbedarf im Katastrophenschutzsystem verdeutlicht. Der Paritätische setzt sich daher gemeinsam mit dem Forum Rettungswesen und Katastrophenschutz für eine längst überfällige Reform des Katastrophenschutzes in Deutschland ein: Insbesondere die Repräsentation sowie die Mitspracherechte von Hilfsorganisationen gilt es künftig auf allen politischen Ebenen und in allen relevanten Steuerungsgremien des Katastrophenschutzes zu stärken und im Zuge der Neuausrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) besonders zu berücksichtigen. Auch geht es darum, Ehrenamt und Freiwilligenarbeit – als Basis der Katastrophenhilfe – durch ein bundeseinheitliches Hilfsorganisationsgesetz auf sichere Beine zu stellen.
Gerade zum Schutz vulnerabler Personengruppen bleibt es zudem unabdingbar, zielgruppenspezifische und barrierefreie Strategien und Maßnahmen der Prävention und Akuthilfe zu entwickeln, um gegenüber außergewöhnlichen externen Einflüssen weiter resilient zu bleiben und resilienter zu werden. Die vergangenen Monate haben verdeutlicht, welche tragischen Konsequenzen das Fehlen von oder Lücken in den Schutzstrategien für vulnerable Personengruppen nach sich ziehen. Unser Gesundheits- und Bevölkerungsschutzsystem sind darauf ausgerichtet, gesundheitliche Risiken abzufedern und – wo möglich – zu eliminieren. Zugleich sind die zur Verfügung gestellten Ressourcen und Kapazitäten nicht unerschöpflich. Umso wichtiger ist es, in wirklich notwendige Maßnahmen der Prävention und Resilienzförderung zu investieren.
Daher heißt es jetzt mehr denn je: Zusammenführen, was zusammengehört. Es ist an der Zeit, die menschliche Gesundheit und den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen als symbiotisch zu betrachten. Nachhaltigkeit und Klimaschutz müssen in der kommenden Legislaturperiode zu wichtigen Zielen der Gesundheitspolitik sowie des Bevölkerungsschutzes werden. Nur wenn dies auf allen Politikfeldern geschieht, können daraus die notwendigen Schlussfolgerungen für unser zukünftiges Zusammenleben gezogen werden.
Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam beschreiten.
Herzlich, Ihr