
Webzeugkoffer: Gelten bei Videos Besonderheiten in Bezug auf Personenabbildungen?
In Bezug auf das Recht am eigenen Bild gelten für Videos dieselben Anforderungen wie für Fotografien. Das Recht am eigenen Bild stellt Regeln für die Veröffentlichung von Personenabbildungen auf. Ob es sich um Bewegbilder (Videos) oder Standbilder (Fotos) handelt, spielt keine Rolle.