Webzeugkoffer: Was sollte ich beachten, wenn ich Personen fotografiere?
Persönlichkeitsschutz, Recht am eigenen Bild und die Vermeidung von Klischees sind Aspekte, die ganz grundsätzlich, aber nochmal besonders in der Sozialen Arbeit beachtet werden sollten.
Recht am eigenen Bild
Der korrekteste Umgang bestünde darin, sich von allen fotografierten Menschen die schriftliche Einwilligung zu holen. Details dazu und Ausnahmen davon sind in unserer Handreichung „Bildrechte“ beschrieben. Als Ausweichmöglichkeit können lebendige Bildausschnitte dienen (i.d.R. Nahaufnahmen), die aber keine Identifikation erlauben oder Stillleben, die symbolisch für die Aktivitäten von Menschen stehen (Schuhe am Eingang; Zündschlüssel am Wagen; ein halb ausgetrunkenes Glas …).
Persönlichkeitsschutz
Fotos sollten nicht dazu geeignet sein, dem Ansehen der gezeigten Person(en) zu schaden. In vielen Bereichen der Sozialen Arbeit sollte im Gegenteil darauf geachtet werden, keine (etwa im Falle von Kindern) oder „würdige“ Abbildungen (etwa im Falle von erkrankten Menschen oder Menschen mit Behinderung) zu nutzen. Siehe dazu auch die Hinweise im Leitfaden für inklusives Campaigning ab S. 12, speziell in Bezug auf Armutsbetroffene gibt es den Leitfaden für respektvolle Armutsberichterstattung S. 8f.
Klischees vermeiden
Es kann schnell passieren, dass man beim Fotografieren unbedacht die gängige Bildsprache zu sozialen Rollen wiederholt. Wenn möglich, achtet doch auf ein diverses Publikum im Bild; auf Blicke, Gesten und Körperhaltungen, die mit vorurteilsbehafteten Zuschreibungen brechen; auf eine Fotogestaltung mit „wertschätzendem Blick“; verzichtet auf vermeintlich gängige Attribute bei den dargestellten Menschen. Nähere Hinweise und Beispiele dazu finden sich ebenfalls im Leitfaden für inklusives Campaigning ab S. 12 und im Leitfaden für respektvolle Armutsberichterstattung S. 8f.