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Projekt

Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung

Verschiedene Spielzeuge wie Holzbuchstaben und Knete stehen auf dem Tisch einer Kita zur Auswahl
Gautam Arora/Unsplash
Die meisten Kinder in Deutschland besuchen vor dem Schuleintritt eine Kita oder eine Tagespflegestelle. Sie erleben zum ersten Mal eine Gemeinschaft mit Menschen außerhalb ihres vertrauten familiären Umfelds und die Möglichkeit, im Miteinander weitere wichtige Erfahrungen zu sammeln. Im Kita-Alltag erleben sie Vielfalt und erfahren Demokratie. Hier setzt die Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung an. Interessierte und Fachkräfte der Kindertagesbetreuung finden auf diesen Seiten Videos, Dokumentationen, praktische Arbeitshilfen u.v.m. zu den Themen Partizipation, Kinderrechte, Vielfalt, Beschwerdemöglichkeiten für Kinder, Demokratiebildung in der Kita etc.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (kurz: AEMR) ist eine Resolution der UN-Vollversammlung. Sie wird häufig auch Deklaration der Menschenrechte oder UN-Menschenrechtscharta bzw. Charta der Menschenrechte genannt. Die Erklärung stützt sich auf den Grundgedanken, dass alle Menschen eine unveräußerliche Würde und die gleichen Rechte besitzen. Die Menschenrechte richten sich also explizit gegen die Diskriminierung von bestimmten Gruppen und Menschen, wie auch gegen die daraus resultierenden Vorteile und Privilegien, die andere besitzen. Auf den Erfahrungen aus dem Zweiten Weltkrieg aufbauend, wollte die Weltgemeinschaft die Sicherung dieser angeborenen Rechte nicht mehr allein den Nationalstaaten überlassen.[1] Die AEMR wurde 1948 verkündet. Sie enthält 30 Artikel, wobei der Schutz vor Diskriminierung ein sogenanntes Strukturprinzip der Erklärung darstellt. Artikel 2, Absatz 1 legt fest, dass jedes Menschenrecht allen Menschen frei gewährt werden muss und jegliche Diskriminierung demnach den Menschenrechten zuwiderläuft. Dabei wird auf die schon bekannten häufigen Diskriminierungsmerkmale wie ethnische Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauung usw. Bezug genommen. Die AEMR ist keine völkerrechtlich verbindliche Konvention. Die AEMR bildet die Grundlage für viele weitere Deklarationen, Empfehlungen und verbindliche Völkerrechtsabkommen.

siehe auch:UN-Kinderrechtskonvention

[1] Völkerrechtliche Grundlagen zum Recht auf Bildung zum Schutz vor Diskriminierung, S. 10

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Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet. Doch auch 70 Jahre nach Verabschiedung der AEMR durch die UN muss der Schutz der Menschenrechte immer wieder neu eingefordert werden. Es sind unsere Rechte. Wir alle müssen sie kennen. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie achten und für sie eintreten. Deshalb stand das Jahr 2018 Jahr für den Paritätischen Wohlfahrtsverband ganz im Zeichen der Menschenrechte.