Neue Publikation: Arbeitshilfe zum Chancen-Aufenthaltsrecht
Zum Beginn diesen Jahres wurde das Chancen-Aufenthaltsrecht eingeführt, das langjährig in Deutschland aufhältigen geduldeten Personen mit einer Stichtagsregelung den Übergang in eine Aufenthaltserlaubnis ermöglichen soll. Für die Beratung dieser Personengruppe hat der Paritätische nun die Arbeitshilfe "Das Chancen-Aufenthaltsrecht in der Beratungspraxis" veröffentlicht.
Bereits im November 2021 wurde mit dem Koalitionsvertrag der Ampelkoalition die Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts angekündigt. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts am 31.12.2022 wurde schließlich in § 104c AufenthG die gesetzliche Grundlage für eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis geschaffen. Ziel der Regelung ist es, langjährig in Deutschland aufhältigen geduldeten Personen mit einer Stichtagsregelung den Übergang in ein Aufenthaltsrecht zu ermöglichen. Mit diesem Vorhaben soll sogenannten "Kettenduldungen" entgegengewirkt werden.
Die vorliegende Arbeitshilfe soll Berater*innen dabei helfen, ihre Klient*innen sowohl hinsichtlich der Antragstellung wie auch mit Blick auf den Übergang in die Bleiberechtsregelungen zu begleiten. Die Broschüre ist entsprechend bewusst praxisnah gestaltet worden und enthält zahlreiche Tipps und Hinweise für die Beratungspraxis. Sie stellt zunächst ausführlich dar, was hinsichtlich der Erteilungsvoraussetzungen des § 104c AufenthG sowie der Antragstellung zu beachten ist und behandelt anschließend vor allem die Voraussetzungen, Besonderheiten und Schwierigkeiten bei einem Übergang in die Bleiberechtsregelungen der §§ 25a und 25b AufenthG.
Erstellt wurde die Broschüre von Kirsten Eichler, Mitarbeiterin des „Projekt Q – Qualifizierung der Flüchtlingsberatung“ der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA).